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21.4246 · Interpellation · 2021-09-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die demographische Entwicklung bringt die heutige Finanzierung der Langzeitpflege an ihre Grenzen: Die Belastung in der Krankenversicherung und noch verstärkt bei der öffentlichen Hand wird bis 2030 um zusätzliche 3 Milliarden Franken zunehmen. Eine allfällige Umsetzung der Pflegeinitiative, bzw. des indirekten Gegenvorschlags dürfte die Kostensteigerung in der Langzeitpflege eher noch verstärken. Die Beratungen zur EFAS-Vorlage machen zudem deutlich, dass es sowohl bei den Kantonen wie auch bei den Krankenversicherern grosse Bedenken über die künftige Finanzierbarkeit der Langzeitpflege gibt.

Für die Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung muss im heutigen System primär die jüngere Generation aufkommen, da letztlich sowohl bei den Krankenkassenprämien als auch bei den Steuermitteln aufgrund der Restfinanzierung eine Quersubventionierung von Jung zu Alt stattfindet. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung noch verstärken. Es ist deshalb Zeit, neue Finanzierungsmodelle zu prüfen. In zwei Berichten hat der Bundesrat erste Lösungsvorschläge aufgezeigt: Erstens im Bericht vom 25. Mai 2016 "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege" und zweitens im Bericht vom 25. November 2020 "Pflegefinanzierung: Integration in eine einheitliche Finanzierung oder Anpassung der OKP-Beiträge an die Kostenentwicklung". In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Wie beurteilt der Bundesrat den Trend zu einer verstärkten Umverteilung von Jung zu Alt aufgrund der Langzeitpflege?

2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Pflegefinanzierung auf ein neues, nachhaltiges Fundament gestellt werden müsste?

3. Welches Modell oder welche Modelle gemäss den genannten Berichten betrachtet der Bundesrat als den geeignetsten Weg?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hat bereits mehrfach auf den zu erwartenden Ausgabenanstieg in der Langzeitpflege hingewiesen. Der Bericht des Bundesrates "Bestandsaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege" vom 25. Mai 2016 in Erfüllung der Postulate Fehr Jacqueline 12.3604, Eder 14.3912 und Lehmann 14.4165 (www.bag.admin.ch > Publikationen > Bundesratsberichte > 2016) zeigt die prognostizierte Entwicklung der öffentlichen Ausgaben in der Langzeitpflege bis 2045 nach Finanzierungsträgern. Die Kosten der Pflegeleistungen werden hauptsächlich von älteren Versicherten verursacht, wie das bei den meisten Kosten ambulanter und stationärer Leistungen der Fall ist. Das derzeitige Krankenversicherungssystem beruht, wie die meisten Sozialversicherungssysteme, aus sozialpolitischen Gründen auf generationenübergreifender Solidarität. Gleichzeitig muss bei der Belastung der verschiedenen Versichertengruppen ein Gleichgewicht gewahrt werden. Die bestehenden sozialpolitischen Instrumente, wie die Steuerfinanzierung eines Teils der Kosten für Leistungen, die individuelle Prämienverbilligung sowie nach Altersgruppen differenzierte Prämien, zum Beispiel für junge Erwachsene, können dies gewährleisten.

2./3. Im oben genannten Bericht und später in seinem Bericht "Pflegefinanzierung: Integration in eine einheitliche Finanzierung oder Anpassung der OKP-Beiträge an die Kostenentwicklung" vom 25. November 2020 in Erfüllung der Postulate SGK-N 16.3352 und SGK-N 19.3002 (www.bag.admin.ch > Publikationen > Bundesratsberichte > 2020) hat der Bundesrat die verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierung der mit Pflegebedürftigkeit verbundenen Kosten geprüft. Er gelangt zum Schluss, dass eine Versicherungslösung, kombiniert mit steuerfinanzierten Beiträgen als sozialpolitisches Instrument, deutliche sachliche Vorteile gegenüber anderen Optionen wie einem Pflegesparkonto oder einer direkten Finanzierung der Pflegekosten durch den Staat aufweist.

Für die Pflegeleistungen ist eine Lösung im Rahmen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zu bevorzugen, um neue Schnittstellen und zusätzlichen administrativen Aufwand zu vermeiden. Die Lösungsfindung für die weiteren Kosten der Pflegebedürftigkeit, wie die Kosten von Betreuungs-, Hotellerie- oder hauswirtschaftlichen Leistungen, kann unabhängig erfolgen. Falls die Aufteilung zwischen steuerlicher und prämienbasierter Finanzierung abgeändert werden oder nur ein bestimmter Versichertenkreis die Kosten der Pflegeleistungen tragen soll, könnte dies auch innerhalb des KVG geregelt werden. Eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen mit Integration der Pflegeleistungen steht für den Bundesrat allerdings im Vordergrund. Diese Lösung dürfte zu einer besser koordinierten Versorgung und folglich zu Einsparungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) führen. Davon würden alle Generationen profitieren.

Antwort des Bundesrates.

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