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21.4304 · Postulat · 2021-10-01

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Aus der Antwort des Bundesrats zum Postulat 21.3542 geht hervor, dass die Schweizer Gesetzgebung mit Blick auf gewalttätigen Extremismus und Terrorismus über die notwendigen Instrumente verfügt - nicht aber wenn es im freiheitlich-demokratischen System der Schweiz um nicht offensichtlich gewalttätige, aber trotzdem vorhandene extremistische Strukturen in Parallelgesellschaften geht. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, Massnahmen zu prüfen, wie dieser Mangel an Wissen und Erkenntnissen behoben werden kann.

Der Bundesrat legt in der Antwort auf das Postulat 21.3542 dar, dass die "bereits bestehenden und künftigen Möglichkeiten, extremistische Tendenzen in zivilgesellschaftlichen Vereinen und Institutionen zu erforschen und zu erkennen" ausreichen. Ausser Acht gelassen werden jedoch in gesellschaftlichen Parallelstrukturen, Vorfälle und Vorstellungen, die dem freiheitlich-demokratischen System widersprechen. Sie müssen ernst genommen werden, erforscht und erkannt. Evident werden sie, um nur ein einziges Beispiel zu nennen, an Schulen, wenn männliche Jugendliche zusehends auf strenge Einhaltung unfreiheitlicher Regeln pochen und damit Mädchen unter Druck setzen, welche sich der westlichen Kultur nahe fühlen und sich nicht in das Familienschema einer fundamentalistischen Auslegung einer Religion zwingen lassen wollen. In der Diskussion um das Verhüllungsverbot war man sich in einem einig, es seien Probleme, im speziellen für Mädchen und Frauen, in gewissen wenigen Gesellschaftsgruppen vorhanden. Sie würden von einem Verhüllungsverbot allein nicht gelöst. In der Konsequenz muss auf diese nun ein Augenmerk gelegt werden, sie müssen erforscht werden und der Handlungsbedarf umschrieben und aufgezeigt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass extremistische Strömungen eine Herausforderung für die Gesellschaft sein können. Im Rahmen des Sicherheitsverbunds Schweiz wurde deshalb im Dezember 2017 der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) lanciert. Der Bund unterstützt zur Umsetzung dieses nationalen Aktionsplans Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten, Hochschulen und der Zivilgesellschaft mit einem nationalen Impulsprogramm. Er setzt dafür insgesamt fünf Millionen Franken während fünf Jahren ein. In diesem Rahmen wird unter anderem die Studie "Salafismus in der deutschsprachigen Schweiz" der Universität Luzern mitfinanziert, wie in der Stellungnahme des Bundesrats vom 24. Februar 2021 zur Interpellation Binder-Keller 20.4706 ausgeführt wurde. Das mehrjährige Projekt (2019 bis 2022) erforscht systematisch mit sozialwissenschaftlichen Methoden das Feld des Salafismus in der deutschsprachigen Schweiz und liefert damit eine wissenschaftliche Grundlage für politisches und behördliches Handeln im Bereich von Prävention, Ausstieg und Reintegration in Bezug auf islamisch begründeten Extremismus. Zudem hat das Bundesamt für Sozialversicherungen die Broschüre "Narrative zur Prävention von Online-Radikalisierung" erarbeitet, die zukünftigen Präventionsprojekten dient.

Weitere Forschungsinstitute haben sich ebenfalls der Thematik des Extremismus angenommen. Beispielsweise hat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften die Studien "Verbreitung extremistischer Einstellungen und Verhaltensweisen unter Jugendlichen in der Schweiz" vom November 2018 und die "Aktualisierte Bestandesaufnahme und Entwicklungen dschihadistischer Radikalisierung in der Schweiz - Aufdatierung einer explorativen Studie zu Prävention und Intervention" vom Juni 2019 publiziert. Diese Erkenntnisse sowie weitere Forschungsergebnisse werden von der Nationalen Koordinationsstelle zur Umsetzung des NAP auf der Website des Sicherheitsverbunds Schweiz veröffentlicht und aktiv verbreitet.

Die Beschaffung von Informationen im Zusammenhang mit politischen oder religiösen Aktivitäten, die als legitime Äusserung der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit angesehen werden können, würde hingegen über den im Nachrichtendienstgesetz (NDG; SR 121) festgelegten gesetzlichen Rahmen hinausgehen, wie in der Stellungnahme vom 18. August 2021 zum Postulat Binder-Keller 21.3542 ausgeführt. Solche Informationen kann der NDB nur dann bearbeiten, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Person oder Organisation ihre Rechte ausübt, um terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen. Zudem haben die Kantone und Gemeinden Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Fachleute geschaffen, die bei Fragen und Hinweisen zu radikalen oder gewalttätig-extremistischen Verhaltensweisen von Personen kontaktiert werden können.

Angesichts der bestehenden Instrumenten, der bereits laufenden Aktivitäten und bestehenden Möglichkeiten, fundamentalistische und extremistische Tendenzen in der Gesellschaft zu erforschen und erkennen, beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.