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21.4366 · Postulat · 2021-12-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem verschiedene Lösungen zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Redundanz der Bahnverbindung Lausanne-Genf geprüft werden.

Verglichen werden sollen die Vor- und Nachteile der folgenden zwei Hauptoptionen:

- Bau einer völlig neuen Bahnlinie zwischen den Zonen Renens-Bussigny und Genf Cornavin-Genf Flughafen ohne Anbindung an die alte, seit 1858 bestehende Linie.

- Schrittweiser Bau mehrerer Abschnitte einer neuen Strecke mit Anbindung an die alte Bahnlinie, zum Beispiel bei Morges und Nyon, damit Schritt für Schritt eine vollständige Redundanz entsteht.

Betreffend die beiden Endpunkte der Verbindung sollen zudem folgende Möglichkeiten geprüft werden:

- Im Raum Lausanne: Bau einer direkten, weitgehend unterirdischen Linie, welche die Zone zwischen Lausanne und Malley mit jener um Morges verbindet, mit einem Bahnhof im Gebiet Universität/EPFL.

- Im Raum Genf: Ende der Verbindung entweder am Hauptbahnhof Genf Cornavin oder am Bahnhof Genf Flughafen.

Gegebenenfalls soll der Bundesrat im Bericht auch Überlegungen bezüglich der zweiten bedeutenden Bahnverbindung Lugano-Chiasso anstellen, der es ebenfalls an Redundanz mangelt.

Begründung

Die SBB-Verbindung zwischen Lausanne und Genf ist eine der meistbefahrenen Bahnstrecken der Schweiz. Für den Fall eines Unterbruchs besteht aber keine Ausweichmöglichkeit. Die immer wiederkehrenden Unterbrüche sind äusserst problematisch und rufen in der gesamten Westschweiz ein Bahnchaos hervor, das sich bis nach Basel, Zürich und Luzern auswirkt. Neben der Bahnstrecke Lugano-Chiasso ist es der einzige Bahnabschnitt von nationaler Bedeutung ohne Redundanz.

Ein Teil des Fundaments der Bahnlinie stammt noch von 1858. Darum verwundert es nicht, dass die unumgänglichen Renovierungsarbeiten das Problem der Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit weiter verstärken werden. Deshalb ist es auch aus diesem Blickwinkel unabdingbar, eine umfassende Strategie vorzusehen, um diese wichtige Bahnverbindung zu stärken.

Der Bericht soll es ermöglichen, über die Aufnahme der besten Lösung in die für 2026 vorgesehene Botschaft gemäss Artikel 1 Absatz 3 des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 2019 über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur zu entscheiden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Postulantinnen und Postulanten bezüglich der Linie Lausanne-Genf. Der Ausbau der Infrastruktur ist in den Artikeln 48a ff. des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 geregelt. Mit diesem bereits bewährten Verfahren kann in Zusammenarbeit mit allen Planungsregionen eine integrierte und harmonische Entwicklung des Bahnnetzes sichergestellt werden.

Was speziell den Streckenabschnitt Lausanne-Genf betrifft, so hat das Bundesamt für Verkehr bereits eine prospektive Studie zur langfristigen Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur zwischen Genf und Lausanne in Auftrag gegeben.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.