21.4375 · Interpellation · 2021-12-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Mit der Energiestrategie 2050+ ist nicht nur der Ausbau der erneuerbaren Energien dringend notwendig, sondern auch die Steigerung der Energieeffizienz. Zur Erreichung dieser Energieziele müssen wir den Verkehrs- und Wärmesektor weitestgehend von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energiequellen umstellen. Dazu muss die erneuerbare Stromproduktion stark erhöht werden. Besonders für die Versorgungssicherheit in den Wintermonaten ist allerdings ebenso eine Steigerung der Energieeffizienz unablässig. Das UVEK will dem Bundesrat bis Ende 2021 eine Analyse des Stromeffizienz-Potenzials bis 2025 vorlegen. Es ist wichtig, dass die Resultate dieses Berichts in politische Massnahmen münden und somit das Effizienzpotenzial im Strombereich nicht nur analysiert, sondern auch ausgeschöpft wird.
Der Bundesrat wird daher - in Kenntnis des Ende Jahr vorliegenden erwähnten Berichts - um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Bisher werden die Energieeffizienzprogramme des Bundes über einen Netzzuschlag von 0,1 Rappen pro KWh finanziert. Erachtet es der Bundesrat aufgrund der Erkenntnisse des erwähnten Berichts als notwendig, diesen Zuschlag zu erhöhen? Wenn nein, welche anderen Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um die zusätzlich notwendigen Energieeffizienzmassnahmen zu finanzieren?
2. Die Städte und Kantone haben grosse Erfahrung mit Energieeffizienzprogrammen. So haben beispielsweise der Kanton Basel-Stadt und IWB in einem Pilotprojekt mit einem Effizienzbonus Stromeinsparungen von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr belohnt. Wie will der Bundesrat die grosse Erfahrung der Städte und Kantone für die ganze Schweiz nutzen? Welche Rolle spielen dabei nach Ansicht des Bundesrates die lokalen und regionalen Energieversorger und ihre Verbände?
3. In seiner Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien schreibt der Bundesrat, dass elektrische Widerstandsheizungen aufgrund ihres hohen Stromverbrauchs im Winter durch Wärmepumpen ersetzt werden sollen. Mit einer Abwrackprämie könnte ein Anreiz für eine Umstellung auf energieeffizientere Heizungen geschaffen werden. Wie könnte eine solche Prämie funktionieren? Bei welchen Anwendungen könnte eine solche Prämie neben elektrischen Widerstandsheizungen noch zum Einsatz kommen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Energieeffizienz ist einer der drei zentralen Stossrichtungen der Energiestrategie 2050 des Bundesrates. Massnahmen für die Energieeffizienz leisten einen wichtigen Beitrag für die langfristige Versorgungssicherheit.
Zur Frage 1: Mit dem Netzzuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde werden heute über die wettbewerblichen Ausschreibungen ("ProKilowatt") Projekte und Programme für Stromeffizienzmassnahmen gefördert (Art. 32, EnG; SR 730.0). Der Bundesrat hat in der Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) vorgeschlagen, dieses Instrument zu ergänzen. So kann der Bundesrat künftig direkt Förderprogramme für Standardmassnahmen ausschreiben und zusätzliche Potenziale für Stromeinsparungen können ausgenutzt werden. Eine Erhöhung des Netzzuschlags ist aus Sicht des Bundesrates derzeit nicht nötig, da die vorhandenen Fördermittel bisher nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Zudem setzt der Bund weitere finanzielle Anreize im Strombereich, etwa mit dem Gebäudeprogramm für den Ersatz bestehender elektrischer Widerstandsheizungen (Art. 34, CO2-Gesetz; SR 641.71) sowie mit Zielvereinbarungen für die Rückerstattung des Netzzuschlags (EnG Art. 39). Weiter kann der Bund Globalbeiträge an Förderprogramme der Kantone leisten (EnG Art. 52). Die Förderkompetenz des Bundes im Energiebereich (Art. 89 Abs. 3 BV) und insbesondere im Gebäudebereich (Art. 89 Abs. 4 BV) ist eingeschränkt. Deshalb stehen keine weiteren Möglichkeiten bzw. Instrumente zur Verfügung.
Zur Frage 2: Der Bundesrat begrüsst es, dass Städte und Kantone Programme für die Energieeffizienz umsetzen und die Erfahrungen untereinander austauschen. Der Erfahrungsaustausch erfolgt auch im Rahmen des Programms EnergieSchweiz. Lokale und regionale Energieversorger sowie ihre Verbände können dank ihren technischen Kompetenzen eine wichtige Rolle in der Umsetzung solcher Programme spielen. Es ist an den Städten und den Kantonen, die Strategie der in ihrem Besitz befindlichen Energieversorger entsprechend zu lenken.
Zur Frage 3: Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 11. November 2020 beauftragt, Massnahmen für die Beschleunigung des Ersatzes von elektrischen Widerstandsheizungen zu prüfen. Geprüft werden auch zusätzliche finanzielle Anreize an den Heizungsersatz. Bei einer Prämie für den Heizungsersatz bzw. einer Abwrackprämie für elektrische Widerstandsheizungen ist zu berücksichtigen, dass der Ersatz dieser Heizungssysteme heute bereits im Rahmen des Gebäudeprogramms gefördert werden kann. Im Rahmen des von der Interpellantin genannten Prüfauftrags werden auch mögliche weitere Förderprogramme geprüft. Der Bundesrat wird die Ergebnisse des Prüfungsauftrags im ersten Quartal 2022 zur Kenntnis nehmen.
Antwort des Bundesrates.