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21.4435 · Motion · 2021-12-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Wildtierpassagen der Nationalstrassen als Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest umgehend so auszustatten, dass Wildschweine diese nicht passieren können.

Begründung

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt für Menschen keine Gefahr dar, verläuft aber bei Schweinen fast immer innerhalb von wenigen Tagen tödlich. Sie kann u.a. von Wildschweinen auf Hausschweine übertragen werden.

Die ASP hat sich in den vergangenen Jahren aus Osteuropa in Richtung Schweiz ausgebreitet. Mittlerweile sind bereits Wildschwein- und einzelne Hausschweinpopulationen an der Deutsch-Polnischen Grenze betroffen. Es ist eine Frage der Zeit, bis auch die Wildschweinpopulation in der Schweiz mit ASP infiziert wird.

Seit dem Bau der Autobahnen sind die natürlichen Wanderbewegungen der Wildtiere unterbrochen. Als Resultat sind in der Zentral- und Ostschweiz südlich der A1 bzw. der A3 nur selten Wildschweinrotten auszumachen. Die im Bau befindlichen oder bereits eröffneten Wildtierkorridore ermöglichen es den Wildschweinen nun aber, in die ganze Schweiz vorzustossen bzw. sich zu durchmischen. So ist absehbar, dass diese auch vermehrt in den Kanton Luzern einwandern, wo sich die grösste Hausschweinpopulation der Schweiz befindet.

Eine Verschleppung der ASP durch Wildschweine stellt eine existenzielle Gefahr für Schweinebetriebe dar und würde umfassende, aufwendige Schutzmassnahmen bedeuten. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen listet diese in seinen technischen Weisungen auf. U.a. ist vorgesehen, die Wildtierpassagen bei Auftreten der ASP in der Schweiz zu schliessen.

Im Sinne der Vorsorge ist es jedoch angezeigt, die Wildtierpassagen der Nationalstrassen rasch so auszustatten, dass Wildschweine diese nicht passieren. So kann verhindert werden, dass sich die Wildschweinpopulation über die gesamte Schweiz ausdehnt, bevor diese mit der ASP infiziert wird. Das könnte beispielweise mittels eines tief angebrachten Elektrozauns oder anderen technischen Installationen erreicht werden. Andere Wildtiere als Wildschweine sollen die Passagen dennoch nutzen können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die temporäre Sperrung von Wildtierpassagen ist bereits heute Teil der Massnahmen, welche die Bundesämter für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und Umwelt (BAFU) beim Ausbrechen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einer Region vorsehen. Im November 2021 haben rund 300 Personen in 24 Kantonen im Rahmen einer nationalen Krisenübung einen fiktiven Ausbruch der hochansteckenden Krankheit bekämpft. Die Übung war erfolgreich und hat gezeigt, dass die zur Verfügung stehenden Instrumente und geplanten Massnahmen für die wirksame Bekämpfung eines ASP-Ausbruchs ausreichen.

In erster Linie verbreitet sich die ASP über grosse Distanzen aufgrund der menschlichen Aktivität, beispielsweise wenn Wurstabfälle ausserhalb der Mülleimer an Autobahnraststätten entsorgt werden oder wenn Schuhe kontaminiert sind und zur raschen Ausbreitung des Virus beitragen. Deshalb hat der Bundesrat per 1. Mai 2021 den Artikel 295a der Tierseuchenverordnung (SR 916.4011) in Kraft gesetzt, der eine umfassende Information der Öffentlichkeit im Falle einer hochansteckenden Tierseuche erlaubt. Damit soll insbesondere die Ausbreitung entlang der Verkehrswege minimiert und unsachgemässes Verhalten verhindert werden. Auf dieser Grundlage wurden im September 2021 Plakate an Rastplätzen und Autobahnraststätten aufgehängt.

Zur Eindämmung der Seuche ist zudem die konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmassnahmen im Landwirtschaftsbereich von zentraler Bedeutung. Dazu gehören beispielsweise Hygieneschleusen für das Betriebspersonal beim Betreten des Stalles oder die doppelte Umzäunung der Ausläufe für die Hausschweine.

Die Ausbreitung der ASP über Wildschweinwanderungen spielt eine untergeordnete Rolle. Es ist deshalb nur im Fall eines tatsächlichen Ausbruchs zu prüfen, ob das Eingrenzen der Wildschweinwanderungen in den befallenen Regionen die Weiterverbreitung eindämmen kann. Zu bedenken ist dabei, dass eine solche Eingrenzung auch die Wanderung ähnlich grosser Tiere wie Rehe, Gämsen, Luchse oder Wölfe unterbindet, was Nachteile auf die Ökologie mit sich bringt. Es ist nicht möglich, die Sperrung so auszugestalten, dass nur Wildschweine an der Wanderung gehindert werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.