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21.4501 · Postulat · 2021-12-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, anhand der Erfahrungen von Städten und Kantonen, die bereits das System der Subjektfinanzierung von familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen anwenden, aufzuzeigen, wie sich die Einführung der Betreuungsgutscheine auswirkt.

Begründung

Familienergänzende Betreuungsmöglichkeiten tragen wesentlich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Ausbildung bei und werden immer öfters in Anspruch genommen. Aktuell wird die familienergänzende Kinderbetreuung kantonal unterschiedlich finanziert Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Finanzierungssysteme: die Objekt- und die Subjektfinanzierung. Bei ersterer werden die Betreuungsanbieter direkt durch die öffentliche Hand unterstützt. Die Kitas werden auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung mit einem Beitrag pro vorhandenem Betreuungsplatz unterstützt. Bei der Subjektfinanzierung hingegen erhalten die Eltern pro Kind einen Beitrag an die Betreuungskosten (sog. Betreuungsgutschein). Die Subventionsmittel sind zweckgebunden und werden nur für tatsächlich verrechnete Leistungen ausbezahlt. Die Eltern können die KiTa zudem frei wählen. Verbreitete Kriterien zur Festlegung der Subventionshöhe sind unter anderem die Familiengrösse, Einkommen/Vermögen der Eltern sowie der Beschäftigungsgrad beider Elternteile.

Das System der Subjektfinanzierung wird bereits in einigen Städten und Kantonen wie etwa in der Stadt Bern oder im Kanton Luzern angewandt. Mit der Ausarbeitung eines Berichts sollen die Effekte der Subjektfinanzierung erhoben werden. Insbesondere sollen dabei die Vor- und Nachteile, die Kosten und die bereits vorhandenen Abläufe zur Systemumstellung sowie zur Ausstellung der Betreuungsgutscheine evaluiert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Es liegt ausschliesslich in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden, das Finanzierungsmodell für die familienergänzende Kinderbetreuung zu bestimmen, also auch, ob sie ihre Subventionen zugunsten der Eltern in Form von Gutscheinsystemen (Subjektfinanzierung) oder über die Trägerschaften (Objektfinanzierung) ausrichten. Entsprechend sind die Höhe und die Art der finanziellen Beteiligung der öffentlichen Hand an der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung schweizweit sehr unterschiedlich. Aufgrund dieser Kompetenzordnung ist es nicht die Aufgabe des Bundes, die Subventionierungssysteme für die familienergänzende Kinderbetreuung zu evaluieren.

Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF) hingegen hat im Sommer 2021 eine Studie publiziert, in welcher die Bezahlbarkeit der institutionellen Kinderbetreuung in Kindertagestätten, Tagesfamilien und Tagesstrukturen untersucht und die föderalen Unterschiede der Finanzierungssysteme und Tarifordnungen beleuchtet werden. Zudem werden die kantonalen Gesetzgebungen bezüglich Finanzierungschlüssel, -mechanismen und Geldströmen sowie die Elterntarife in den Kantonen und 13 Beispielgemeinden verglichen (Stern S., Ostrowski G. et al. (2021): "Finanzierung der institutionellen Kinderbetreuung und Elterntarife", Bericht, INFRAS AG, Forschung und Beratung, Zürich und Evaluanda AG, évaluation et conseil, Genf, abrufbar unter www.bundespublikationen.admin.ch > Publikationen > Eidg. Departement des Innern EDI > Bundesamt für Sozialversicherungen BSV > Familie, Generationen und Gesellschaft).

Eine zentrale Erkenntnis des Berichts ist, dass die Ziele, wie Zugänglichkeit, Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie Qualität der Betreuung mit verschiedenen Finanzierungsmodellen erreicht werden können. Ob öffentliche oder private Trägerschaften, Objekt- oder Subjektfinanzierung, Normkostenmodell oder Betreuungsgutscheine sei dabei weniger relevant - es komme vor allem auf die Höhe der Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand an.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.