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21.4561 · Postulat · 2021-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht das Potenzial des Energieverbrauchs des "Betriebs ohne Nutzen" zu erfassen sowie Massnahmenvorschläge und Anreizmechanismen zur dessen Vermeidung zu unterbreiten.

Begründung

Die Steigerung der Energieeffizienz ein wesentlicher Pfeiler für die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050+. Das Reduktionspotenzial beim Strom wird auf mindestens 30 Prozent geschätzt und wird aktuell bei Weitem nicht ausgenutzt. Die Energieeffizienz beinhaltet auch die Suffizienz, also die betrieblichen Optimierungen und Verhaltensänderungen. Mit betrieblicher Optimierung ist vor allem der Betrieb ohne Nutzen gemeint: Viele Motoren und Produktionsprozesse laufen zeitweise im Leerlauf, weil der Betrieb nicht optimiert ist. Lüftungen und Beleuchtungen sind in betrieb, obwohl gar keine Personen im Raum sind. Der Betrieb ohne Nutzen stellt eine besonders störende Form der Energieverschwendung dar, weil Strom ohne jeglichen Nutzen verbraucht wird.

Der BFE-Bericht Stromverbrauch vom Mai 2021 ortet ebenfalls Potenzial bei der Energieeffizienz. Gemäss diesem Bericht liegen die Hemmnisse vor allem an der geringen Bedeutung der Energiekosten an den Gesamtinvestitionen und den Betriebs- bzw. den Haushaltskosten. Viele Akteure kennen daher ihren Energieverbrauch nicht oder identifizieren diesen nicht als Handlungsfeld. Zudem sind viele Marktakteure ungenügend über den Nutzen der Effizienzmassnahmen informiert und verfügen nur über ungenügende Kenntnisse.

Das Bundesamt für Energie veröffentlichte 2009 einen Bericht, der eine erste Bestandesaufnahme zum Thema des Betriebs ohne Nutzen im Dienstleistungssektor umfasste. Seither sind mehr als 10 Jahre vergangen. Die Ziele dieses Postulats sind zum einen, die erwähnte Bestandesaufnahmen zu aktualisieren, das Sparpotenzial zu bestimmen und nebst dem Dienstleistungssektor weitere Sektoren miteinzubeziehen.

Im Weiteren sollen Vorschläge unterbreitet werden, wie der Energieverbrauch beim Betrieb ohne Nutzen reduziert werden kann. Anreize und Instrumente könnten zum Beispiel in der verstärkten Sensibilisierung, der Weiterbildung oder der Unterstützung von Instrumenten wie das Energiesparcontracting sein. Ebenso könnten Vorschriften für Personen, die elektrische Geräte herstellen, installieren oder nutzen, in Betracht gezogen werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.