21.4584 · Motion · 2021-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die heute geltende Gesetzgebung dermassen anzupassen, dass beim zukünftigen Ausbau der Bahninfrastrukturen im Rahmen des Projektes Bahn 2050 der Anschluss der ländlichen Regionen an die Agglomerationen konsequent einbezogen und verbessert wird. Jeder Ausbauschritt auf den Hauptverkehrsachsen zwischen den Zentren muss auch Verbesserungen der Feinerschliessung in den räumlich anschliessenden ländlichen Regionen nach sich ziehen, sei es durch den öffentlichen Verkehr (öV) direkt oder durch eine bessere Anbindung des öV an den Privatverkehr (pV).
Begründung
Gemäss den Perspektiven "Bahn 2050" des Bundesamtes für Verkehr BAV soll der Anteil des öV bis zum Jahre 2050 verdoppelt werden. Ob diese Zielsetzung nach der Corona-Pandemie noch realistisch ist, darf bezweifelt werden. Bei der Förderung des öV besteht die Gefahr, dass vor allem die grossen Transitachsen zwischen den Zentren gefördert werden und die oftmals dünn besiedelten und schlecht erschlossenen ländlichen Regionen das Nachsehen haben. In seiner Antwort auf meine Frage 21.7780 (Bahn 2050. Benachteiligung ländlicher Regionen!) bekräftigt der Bundesrat zwar, dass die qualitativ gute Versorgung der Randregionen ein Ziel der Schweizer Verkehrspolitik bleibe und eine Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs nicht Gegenstand der Perspektive Bahn 2050 sei. Es braucht jedoch mehr Verbindlichkeit, um sicherzustellen, dass auch die notwendigen Investitionen in den Randregionen vorgenommen werden. Wenn z.B. die Hauptachse Zürich-St.Margarethen gestärkt wird, sind auch Massnahmen im regionalen Verkehr, etwa auf dem Netz der Appenzeller Bahnen, notwendig. Zudem darf der öV nicht gegen den pV ausgespielt werden; vielmehr sollten sie besser koordiniert werden, damit sie sich optimal ergänzen. Gerade in Gebieten mit Streusiedlungen wie im Appenzellerland ist man auf das Auto angewiesen. Um den öV zu stärken, ist z.B. der Ausbau von Parkplätzen an den Bahnhöfen denkbar, oder auch ein Netz von Ruftaxis oder Rufbussen, um die Anbindung an den öV zu verbessern. Das heisst, die Potentiale zur Kombination verschiedener Mobilitätsformen sind optimaler als heute auszunutzen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit der Perspektive BAHN 2050 wird die strategische Stossrichtung für die langfristige Eisenbahnentwicklung bis nach 2050 festgelegt und auf Korridorebene konkretisiert. Die Perspektive BAHN 2050 hat nicht eine Verdoppelung des Modalsplits des öffentlichen Verkehrs zum Ziel. Es handelt sich bei dieser Verdoppelung lediglich um eine Arbeitshypothese, die dazu dient zu überprüfen, welchen Beitrag das Bahnsystem zu den Strategien des Bundes, insbesondere der Klimastrategie 2050 sowie Mobilität und Raum 2050, dem Programmteil des Sachplans Verkehr, überhaupt leisten kann. Die Perspektive BAHN 2050 soll auch eine Antwort zum Postulat 17.3262 "Verkehrskreuz Schweiz und Vision Eisenbahnnetz" liefern. Schliesslich soll die Perspektive BAHN 2050 die Fragen zur besseren Vernetzung der Verkehrsträger sowie zur Effizienzsteigerung des Systems Bahn in den Bereichen Energie und Treibhausgas-Emissionen beantworten.
Die Planungsarbeiten der Perspektive BAHN 2050 laufen in einem breit abgestützten Prozess mit Einbezug von Kantonen, Güterverkehrsbranche, Eisenbahnunternehmungen und Verbänden wie Economiesuisse oder dem Gemeindeverband. Die Botschaft zum Zwischenbericht über die laufenden Ausbauschritte, in welche die Erkenntnisse der Perspektive BAHN 2050 einfliessen sollen, wird im Jahr 2023 dem Parlament vorgelegt. Damit sollen unter anderem die Stossrichtungen für den nächsten Ausbauschritt festgelegt werden.
Die Perspektive BAHN 2050 bewegt sich im Rahmen des gesetzlichen Auftrages. Im Sachplan Verkehr, Teil Programm "Mobilität und Raum 2050" hat der Bundesrat für verschiedene Regionen Erschliessungsqualitäten festgelegt. Im Art. 48a des Eisenbahngesetzes (EBG) ist das Ziel des Ausbaus der Bahninfrastruktur verankert. Dort sind das Ziel eines Ausbaus des Regional- und Agglomerationsverkehrs sowie die Verbesserung der Erschliessung der Berggebiete und Tourismusregionen bereits explizit als Ziele vorgegeben. Demzufolge ist die Anpassung einer besseren Erschliessung der ländlichen Regionen an die Agglomerationen für einen zukünftigen Ausbau der Bahninfrastruktur bereits heute gesetzlich festgehalten. Eine Gesetzesanpassung zur Erreichung dieses Ziels ist somit nicht notwendig.
Zudem ist dem Bundesrat bewusst, dass eine Kombination verschiedener Mobilitätsformen ein Potential für bessere Erschliessungen auch im ländlichen Gebiet und für ein effizienteres Mobilitätssystem insgesamt aufweist. Das Programm "Verkehrsdrehscheiben" des Bundes soll unter anderem dazu dienen, die unterschiedlichen Mobilitätsangebote zwischen ländlichen und städtischen Räumen besser zu verknüpfen. Weiter hat der Bundesrat anfangs Februar 2022 eine Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur eröffnet, die genau dieses Potential erschliessen soll.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.