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Zulassungsverfahren für Pestizide. Was sind die Hauptursachen für die Verzögerungen?

21.4637 · Interpellation · 2021-12-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf die Interpellation 21.3692 schrieb der Bundesrat: "Seit 2018 und aufgrund eines Entscheids des Bundesgerichts kommt den [...] anerkannten Organisationen im Zulassungsverfahren Parteistellung zu. [...] Diese zusätzliche Arbeit hat zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Bewilligungsgesuche geführt."

Im Nachgang zu dieser Antwort kam es zur Aussage, dass es aufgrund des Beschwerderechts von Organisationen gar zu erheblichen Verzögerungen beim Bewilligungsverfahren kommt.

Die Behörden haben dieser Aussage nicht widersprochen.

Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen für den Zeitraum von 2011 bis 2021 zu beantworten:

1. Wie viele Bewilligungsgesuche für Pestizide wurden jedes Jahr eingereicht?

Wie viele dieser Gesuche wurden jedes Jahr angenommen beziehungsweise abgelehnt? Wie viele Gesuche waren am Jahresende jeweils hängig?

2. Wie viele Gesuche für neue Wirkstoffe von Pestiziden wurden jedes Jahr eingereicht?

Wie viele davon wurden bis Jahresende jeweils angenommen beziehungsweise abgelehnt? Und wie viele der Gesuche waren jedes Jahr am Jahresende hängig?

3. Wie hat sich das Verhältnis zwischen den neu eingereichten und den hängigen Bewilligungsgesuchen (in absoluten und relativen Zahlen) entwickelt?

4. Wie viele finanzielle und personelle Ressourcen wurden von welchen Ämtern für die folgenden Aufgaben zur Verfügung gestellt: für die Genehmigung von Wirkstoffen, für die gezielte Überprüfung von Bewilligungen, für die Genehmigung von neuen Pestiziden sowie für andere Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewilligung?

5. Wie viele finanzielle und personelle Ressourcen wären jedes Jahr nötig gewesen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung von Gesuchen zur Zulassung eines Wirkstoffs, zur Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels und zur gezielten Überprüfung eines Pestizids zu vermeiden?

6. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Parteistellung von Umweltorganisationen die Hauptursache für die erheblichen Verzögerungen beim Bewilligungsverfahren ist? Falls nicht, ist er bereit, seine Antwort auf Frage 5 der oben genannten Interpellation 21.3692 zu präzisieren und alle Gründe für die Verzögerungen zu nennen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./3. In den letzten 10 Jahren wurden pro Jahr durchschnittlich 60 Gesuche für neue Produkte eingereicht. Dazu kommen durchschnittlich 100 weitere Gesuche pro Jahr für die Erweiterung bereits bestehender Bewilligungen auf andere Anwendungen. Die Behandlung eines solchen Gesuches dauert meist länger als ein Jahr. Im Moment sind 165 Gesuche für neue Produkte und 230 Gesuche für Erweiterungen bestehender Bewilligungen in Bearbeitung.

2. Es werden pro Jahr zwischen 5 und 15 Gesuche für Produkte mit neuen Wirkstoffen eingereicht. In den letzten 3 Jahren wurden 46 Gesuche für neue Wirkstoffe eingereicht. Diese umfassen sowohl chemische Wirkstoffe als auch Mikro- und Makroorganismen.

4. Die eingesetzten Ressourcen waren nicht über 10 Jahre konstant. Ende 2020 waren beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) 9, bei Agroscope 17, beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) 3, beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) 1 und beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) 2.5 Vollzeitäquivalente (FTE) im Rahmen des Zulassungsprozesses tätig. Auf den 1.1.2022 wurden mit dem Transfer der Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel 8 FTE vom BLW ins BLV und mit dem Transfer der Verantwortung über die Umweltbeurteilung 2.6 FTE von Agroscope zum BAFU verschoben. Weiter sind seit 2021 zusätzlich 2.8 FTE für die Beurteilungsstelle BLV und 2.8 FTE für die Zulassungsstelle geschaffen worden (d.h. insgesamt 5.6 FTE). 4 FTE davon sind befristet. Die finanziellen Ressourcen wurden nicht gesondert erfasst.

5. Im Rahmen der Neuorganisation der Pflanzenschutzmittelzulassung (www.blv.admin.ch > Medieninformationen > Neuorganisation der Pflanzenschutzmittelzulassung) wurden zusätzliche Ressourcen beantragt. Der Bundesrat hat 6 FTE ab 2023 bewilligt. Diese stehen jedoch noch unter dem Vorbehalt der Beschlüsse des Bundesrates und des Parlaments im Rahmen der Bereinigung des Voranschlags 2023. Weitere zusätzliche personelle Ressourcen sollen von den beteiligten Ämtern intern kompensiert werden.

6. Nicht nur die Einführung des Parteistellungsrechts führte zu Verzögerungen. Auch die Anforderungen an die Beurteilungen wurden stetig erhöht, beispielsweise werden Risiken für Anwenderinnen und Anwender, Nachfolgearbeitende, Nebenstehende, für Anwohner und Anwohnerinnen mit neuen Modellen bewertet, die sich auf die Vorgaben der EU stützen. Dies führt auch bei diversen Beurteilungsstellen zu einem erhöhten Aufwand bei der Behandlung der Gesuche. Ende 2021 hat die Zulassungsstelle 2 FTE für ein Jahr erhalten, damit sie die offenen Dossiers rascher bearbeiten kann.

Antwort des Bundesrates.

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