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OECD-Reform statt Hinzurechnungssteuern. Wie viel profitieren Schweizer Konzerne davon?

21.4653 · Interpellation · 2021-12-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Es stellen sich folgende Fragen:

1. Warum hat die Schweiz bisher keine Hinzurechnungsbesteuerung eingeführt?

2. Wie hoch sind Steuerausfälle, die sich aus der Nichtanwendung von CFC-Rules in der Schweiz jährlich ergeben?

3. Wie unterscheidet sich die neue OECD-Hinzurechnungssteuer von den bestehenden CFC-Regeln einzelner Länder im Detail?

4. Muss davon ausgegangen werden, dass in Zukunft global mehr Konzerngewinne nachbesteuert werden als heute - oder weniger?

5. Wird/muss die Schweiz nach der Einführung der OECD-Steuerreform die "Income Inclusion Rule" anwenden oder nicht? Welche Zusatzeinnahmen werden hier auf allen Staatsebenen erwartet?

6. Wie hoch sind die Hinzurechnungssteuern (CFC), die in der Schweiz ansässige multinationale Unternehmen heute an andere Ländern bezahlen? Können sie als Geschäftsaufwand abgezogen werden?

7. Geht der Bundesrat in seinen Berechnungen zur OECD-Reform davon aus, dass die multinationalen Unternehmen n der Schweiz mit der "Income Inclusion Rule" gegenüber der heutigen Situation insgesamt stärker belastet werden - oder weniger?

8. Was ist der Vorteil einer globalen "Income Inclusion Rule" gegenüber der heutigen Situation? Gibt es weitere Vorteile für die Konzerne (z.B. bei den Lizenzen)?

Begründung

Mit der Globalisierung steigt die Zahl der grenzüberschreitend tätigen Unternehmen stetig an. Dies verursacht Konflikte zwischen den nationalen Steuersystemen. Sie werden teilweise mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gelöst. Doch .es bleiben Lücken und damit die Gefahr der Nichtbesteuerung.

Die OECD geht davon aus, dass viele Staaten durch aggressiv (aber legale) Steuerplanung multinationaler Unternehmen Steuersubstrat verlieren. Über 30 Staaten haben deshalb Schutzmassnahmen gegen die Verschiebung von Konzerngewinnen in Niedrigsteuerländer eingeführt. Die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung (Controlled Foreign Company Rule, CFC) gleicht die zu tiefe Besteuerung von Tochtergesellschaften in anderen Ländern durch Nachbesteuerung aus.

In der EU wenden bereits 13 Staaten solche CFC-Regeln an. Die Schweiz verzichtet darauf. Im Rahmen der geplanten OECD-Steuerreform soll neu eine global geltende Hinzurechnungssteuer eingeführt werden ("Income Inclusion Rule", Pillar 2). Das heisst: Alle Länder können neu eine zusätzliche Steuer von der in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Muttergesellschaft eines multinationalen Unternehmens verlangen, um die niedrige Besteuerung von Tochtergesellschaften der Gruppe in einem anderen Land auszugleichen.

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1. Mittels Hinzurechnungsbesteuerung ("Controlled Foreign Corporations Regeln", CFC-Regeln) werden Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften im Staat der Muttergesellschaft besteuert. Damit sollen die Steuerplanungsmöglichkeiten international tätiger Konzerne eingeschränkt werden. Das Instrument wird typischerweise von Hochsteuerländern angewendet. Als Land mit traditionell wettbewerbsfähigen Gewinnsteuersätzen befindet sich die Schweiz in einer anderen Ausgangslage.

Zu 2. Da in der Schweiz bisher keine CFC-Regeln eingeführt wurden, verfügt der Bundesrat über keine Schätzungen der finanziellen Auswirkungen. Mehreinnahmen aus CFC-Regeln würden Mindereinnahmen gegenüberstehen, weil der Standort Schweiz für Muttergesellschaften an Attraktivität verlieren würde.

Zu 3. Die Gewinnhinzurechnungsregel der OECD/G20 (sog. Income Inclusion Rule; vgl. Medienmitteilung der OECD/G20 vom 8. Oktober 2021) verfügt über Ähnlichkeiten mit CFC-Regeln. Bei den CFC-Regeln werden bei zu tief besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften Gewinne der Muttergesellschaft zur Besteuerung zugewiesen. Diese CFC-Regeln finden dabei oft nur für gewisse Arten von Einkünften (insbesondere passive Einkünfte wie Zins- und Lizenzeinkünfte) Anwendung. Bei den CFC-Regeln wird die Höhe des Gewinnsteuersatzes der betreffenden Tochtergesellschaft in der Regel nach den jeweiligen Vorschriften des Ansässigkeitsstaates der Muttergesellschaft ermittelt. Die Gewinnhinzurechnungsregel der OECD/G20 sieht hingegen eine global vereinheitlichte Ermittlung vor. Schliesslich funktionieren CFC-Regeln nicht als "Aufstockung" zu einem bestimmten Mindeststeuersatz, wie ihn die OECD/G20 vorsehen; vielmehr unterliegen die Gewinne meist dem im Staat der Muttergesellschaft geltenden Gewinnsteuersatz.

Zu 4. CFC-Regeln können neben der neuen Gewinnhinzurechnungsregel der OECD/G20 weiterhin bestehen und werden vorrangig angewendet. Daher wäre grundsätzlich von einer Zunahme von Hinzurechnungen auszugehen. Die Staaten, in denen die Tochtergesellschaften ansässig sind, haben indes die Möglichkeit, die Gewinnhinzurechnungsregel zu verhindern, indem sie selbst eine höhere Besteuerung vornehmen.

Zu 5. Der Bundesrat hat am 12. Januar 2022 entschieden, dass er die Gewinnhinzurechnungsregel der OECD/G20 in der Schweiz einführen will und das EFD mit der Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage beauftragt (Medienmitteilung). Derzeit liegen noch keine Schätzungen zu den Aufkommenseffekten vor.

Zu 6. Dem Bundesrat liegen hierzu keine statistischen Daten vor. Schweizer Unternehmen können ausländische Steuern bei der Schweizer Gewinnsteuer nicht in Abzug bringen.

Zu 7. Die Mindestbesteuerungsregeln der OECD/G20 werden dazu führen, dass gewisse in der Schweiz tätige Unternehmen künftig eine höhere Gewinnsteuer entrichten werden.

Zu 8. Der Bundesrat erkennt keine Vorteile für Konzerne. Die Mindestbesteuerungsregeln der OECD/G20 werden die Steuerplanungsmöglichkeiten einschränken und tendenziell zu einer höheren Steuerbelastung führen. Da bestehende CFC-Regeln nicht ersetzt, sondern ergänzt werden, ergibt sich zudem ein erhöhter administrativer Aufwand.

Antwort des Bundesrates.