Umsetzung der von beiden Räten angenommenen Motion 19.4202. Massnahmen zur Reduktion der 80-prozentigen Energieverluste im Gebäudebereich
22.1038 · Anfrage · 2022-06-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass hinsichtlich der Notwendigkeit der Reduktion der Energieverluste Eile geboten ist?
2. Wann wird - nachdem beide Räte die Motion 19.4202 angenommen haben - das Umsetzungskonzept vorliegen?
3. Wie soll die vom Ständerat zusätzlich verlangte "Zusammenarbeit mit den Kantonen" aussehen?
4. Ist es denkbar, die Finanzbeiträge des Bundes als Anreiz einzusetzen, so dass - eventuell zeitlich beschränkt - Kantone proportional zu ihren eigenen Finanzbeiträgen an Gebäudesanierungen, PlusEnergieBauten und solare Energieproduktion im Kantonsgebiet Bundesbeiträge erhalten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat will auch das Energieeffizienzpotenzial rasch erschliessen und hat daher bereits Massnahmen beschlossen, bspw. mit der kostenlosen Impulsberatung im Rahmen des Programms EnergieSchweiz für den Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem.
2. Am 31. Mai 2022 hat der Ständerat als zweit beratender Rat die Motion 19.4202 "Massnahmen zur Reduktion der 80-prozentigen Energieverluste im Gebäudebereich" mit einer Änderung angenommen, weshalb wieder eine Beratung vor dem Nationalrat nötig ist. Der Termin zur Vorlegung des Umsetzungskonzepts steht noch nicht fest. Es hängt unter anderem vom zu bestimmenden Inhalt des Dokuments sowie der Zusammenarbeit mit den Kantonen ab.
3. Es wird eine direkte Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Energie (BFE) und der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) bzw. der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen (EnFK) angestrebt. Die EnDK/EnFK wird eine Person oder Arbeitsgruppe definieren, die mit dem BFE zusammenarbeiten wird.
4. Im Rahmen des Gebäudeprogramms werden bis zu 420 Mio. CHF aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe in Form von Globalbeiträgen an die Kantone ausbezahlt. Die Kantone steuern bis zu 150 Mio. CHF pro Jahr eigene Mittel bei. Diese Mittel können für die Förderung von Massnahmen gemäss harmonisiertem Fördermodell 2015 (HFM 2015) eingesetzt werden.Mit den Massnahmen "M-16: Neubau/Ersatzneubau Minergie-P" und "M-12: Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat" aus dem HFM 2015 fördern die Kantone bereits heute den Bau von Minergie-P und Minergie-A Gebäuden. Dabei kann der Förderbeitrag bis zu 50 Prozent der beitragsberechtigten Investitionen betragen. Auch der Einsatz von solarer Wärme für Heizung und Warmwasserbereitstellung kann über "M-08: Solarkollektoranlage" gefördert werden.Die Produktion von Elektrizität aus Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden wird mit der kostenorientierten Einspeisevergütung resp. der Einmalvergütung unterstützt.Für Plus-Energie-Gebäude stehen somit bereits heute sowohl für die Elektrizitätserzeugung als auch für die Steigerung der Effizienz aufeinander abgestimmte Förderinstrumente zur Verfügung.
Antwort des Bundesrates.