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Institutionelle Unabhängigkeit des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit als zivile Einheit der Bundesverwaltung

22.1069 · Anfrage · 2022-12-12

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat am 2. Dezember beschlossen, das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) in ein Bundesamt zu überführen und neu im VBS anzusiedeln. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Aus der Medienmitteilung vom 2. Dezember werden die Gründe, weshalb das neue Bundesamt im VBS angesiedelt werden soll, nicht ausgeführt. Welche Überlegungen haben zu diesem Entscheid geführt?

2. Das neue Bundesamt soll eine zivile Einheit der Bundesverwaltung bleiben. Weshalb wurde es trotzdem dem VBS unterstellt?

3. Was spricht dagegen, die neu geschaffene zivile Einheit der Bundesverwaltung weiterhin im zivilen EFD zu belassen?

4. Welche institutionellen Garantien werden getroffen, damit das NCSC sich nicht in erster Linie als Organ des Verteidigungsdepartements versteht und seine zivilen Aufgaben nicht den militärischen Aufgaben bzw. den Interessen des VBS unterordnet?

Stellungnahme des Bundesrates

Fragen 1-3:

Der Bundesrat hat die Ansiedlung des neuen Bundesamtes in verschiedenen Departementen geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass eine Überführung ins VBS am sinnvollsten ist. Ausschlaggebend für den Entscheid, das neue Bundesamt im VBS anzusiedeln, waren der Wille des Bundesrats, die Cybersicherheit direkt in ein Departement zu integrieren, das im Sicherheitsausschuss des Bundesrats vertreten ist sowie die Synergien mit jenen zivilen Stellen des VBS zu nutzen, welche sich bereits heute für die Cybersicherheit engagieren. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die bestehende Struktur des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) dank dieser Verschiebung gestärkt und damit die Cybersicherheit weiter ausgebaut wird.

Das neue Bundesamt wird ein ziviles Amt unter ziviler Führung sein, wie es im VBS das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Swisstopo, das Bundesamt für Rüstung armasuisse, das Bundesamt für Sport und der Nachrichtendienst des Bundes bereits sind. Bereits heute sind im VBS die militärischen und die zivilen Aufgaben getrennt. Die Ansiedlung im VBS hat keine Auswirkung auf den zivilen Status des Amts.

Frage 4:

Wie ausgeführt, wird das NCSC in ein ziviles Bundesamt überführt. Kein ziviles Amt im VBS ordnet seine zivilen Interessen den militärischen Aufgaben unter. Alle Verwaltungseinheiten nehmen ihre Aufgaben sowohl im Departement als auch auf Bundesebene wahr. Der Bundesrat hat das VBS zudem beauftragt, bis Ende März 2023 aufzuzeigen, wie die zivile Sicherheit gegenüber den militärischen Aufgaben im Departement institutionell noch besser abgegrenzt und gestärkt werden kann.

Antwort des Bundesrates.

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