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22.3001 · Postulat · 2022-01-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob und wie ein zusätzliches Potenzial für die Verlagerung erreichbar wäre und zusätzlich die Verlagerungswirkung der rollenden Landstrasse nach der geplanten Einstellung Ende 2028 kompensiert werden kann durch eine Limitierung von nicht kranbaren Sattelaufliegern im alpenquerenden Strassentransitverkehr.

Begründung

Das richtige Equipment ist im kombinierten Verkehr entscheidend. Standardlösungen sind die Voraussetzung für einen einfachen Verlad zwischen Strasse und Schiene. Der Verlagerungsbericht zeigt, dass Sattelzüge mit 74 Prozent den alpenquerenden Strassengüterverkehr dominieren. Es ist deshalb für eine erfolgreiche Verlagerungspolitik entscheidend, dass diese für den Verlad in allen Terminals standardisiert sind.

Diesen Standard gibt es in Europa bereits und ist bei neu beschafften Sattelaufliegern unwesentlich teurer. Immer mehr Strassentransporteure investieren mit Erfolg in solche kranbaren Sattelauflieger. Trotzdem sind immer noch über 80 Prozent der Sattelauflieger nicht kranbar und damit für den kombinierten Verkehr ungeeignet. Die Hürde zur Nutzung der Bahn wäre deutlich tiefer, wenn alle Sattelauflieger kranbar sind. Dies ist eine der effektivsten Massnahmen zur Förderung der Verlagerung und kann auch für die im Verlagerungsbericht aufgezeigten Potenziale genutzt werden.

Die Schweiz könnte in dieser Frage ein starkes Zeichen für die Verlagerung setzen. Sie hat mit dem 4m Korridor auf der Schiene die notwendige Infrastruktur bis in die norditalienischen Terminals bereitgestellt. Es wäre deshalb konsequent, wenn die Schweiz im alpenquerenden Transitverkehr den ausschliesslichen Einsatz von kranbaren Sattelaufliegern einführt. Es macht keinen Sinn, dass durch die Branche noch länger in Equipment investiert wird, das die Verlagerungspolitik verhindert statt unterstützt. Die geringen Mehrkosten rechtfertigen den Nutzen. Mit einer angemessenen Übergangsfrist von sieben Jahren könnte die Umstellung im Rahmen der üblichen Ersatzbeschaffungen erfolgen.

Der ausschliessliche Einsatz von kranbaren Sattelaufliegern könnte auch den für Ende 2028 vorgesehenen Verzicht auf die rollende Landstrasse kompensieren. 97 Prozent der transportierten Sendungen sind Sattelzüge. Diese können mehrheitlich den unbegleiteten kombinierten Verkehr nutzen, wenn sie kranbar sind.

Das Ziel könnte auch durch eine Verordnungsänderung die nur noch kranbaren Sattelaufliegern zulässt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen des Verlagerungsberichts 2023 über mögliche Massnahmen, wie die Beschaffung und der vermehrte Einsatz kranbarer Sattelauflieger für den alpenquerenden Güterverkehr unterstützt werden kann, Bericht zu erstatten. Ein einseitiges Verbot nicht kranbarer Sattelauflieger ohne Abstimmung mit der EU ist jedoch für den Bundesrat ausgeschlossen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.