22.3102 · Interpellation · 2022-03-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Bei der 26. Klimakonferenz (COP26) in Glasgow hat die Schweiz im November 2021 zusammen mit 140 weiteren Ländern eine Erklärung über Wälder und Landnutzung unterzeichnet, um der weltweiten Entwaldung bis 2030 ein Ende zu setzen.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Sieht der Bundesrat Massnahmen vor, um konkrete Taten auf die Unterzeichnung der Erklärung folgen zu lassen?
2. Falls ja, welche Massnahmen werden in Betracht gezogen, und mit welchem Budget und Zeithorizont?
3. Falls nein, wie rechtfertigt es der Bundesrat, keine Massnahmen zu ergreifen, insbesondere hinsichtlich der Punkte 2 (internationaler Handel, der nicht zu Entwaldung und Bodendegradation führt), 5 (Erhöhung der internationalen Finanzierung zur Erhaltung und Wiederherstellung von Wäldern) und 6 (Ausrichtung der Finanzflüsse auf die internationalen Ziele zur Umkehrung von Waldverlust und Waldzerstörung) der Erklärung?
Begründung
Je nach Region und Höhenlage entwickelt sich die Waldfläche der Schweiz sehr unterschiedlich. Während die Waldfläche im Jura und im Mittelland seit 1985 praktisch unverändert geblieben ist, ist sie in den Alpen und auf der Alpensüdseite laut dem letzten Landesforstinventar (LFI4b, 2013) um 8 bis 28 Prozent gestiegen. Am meisten nimmt die Waldfläche somit in höheren Lagen zu, nämlich zwischen 1000 Höhenmetern und der Vegetationsgrenze. Im Mittelland steht der Wald hingegen weiterhin stark unter Druck.
Die Entwaldung ist in der Schweiz zwar kein Problem, das kann aber nicht von unserem Lebensstil und Konsumverhalten behauptet werden, denn wir importieren Produkte, für die Wald abgeholzt wurde. Gemäss der WWF-Studie "Importierte Abholzung: Wie in die Schweiz eingeführte Rohstoffe die Abholzung im Ausland vorantreiben" (Dez. 2020) lagert die Schweiz ihre Entwaldung massiv aus. Um den Schweizer Importbedarf zu decken, wird jedes Jahr eine Fläche entwaldet, die fast zweimal so gross ist wie die Waldfläche der Schweiz.
Abgesehen von unserem Konsumverhalten ist die Schweiz ausserdem der wichtigste Handelsplatz für landwirtschaftliche Rohstoffe. Von den weltweit gehandelten Produkten werden mehr als 50 Prozent des Getreides, 40 Prozent des Zuckers und 30 Prozent des Kaffees und Kakaos von Schweizer Unternehmen gehandelt. Die von Public Eye im Rahmen ihrer Untersuchung "Schweizer Plantagen in Übersee" (Dez. 2021) gesammelten und analysierten Daten zeigen, dass diese Unternehmen mehr als 550 Plantagen in 24 Ländern kontrollieren, die Mehrheit davon in Ländern des globalen Südens. Diese Plantagen entsprechen einer Fläche von mindestens 2,7 Millionen Hektar. Dort werden hauptsächlich Zuckerrohr und Palmöl, aber auch Getreide, Soja, Kautschuk, Kaffee, Orangen, Bananen und sogar Reis produziert. Gemäss der Nichtregierungsorganisation sind diese Schweizer Unternehmen für zahlreiche Missstände wie Landraub, Verstösse gegen das Arbeitsrecht und Entwaldung verantwortlich.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat in der Stellungnahme zum Postulat 21.3917 "Entwaldungs-Fussabdruck der Schweiz reduzieren" bereits ein Bündel von Massnahmen beschrieben, um der im Ausland verursachten Entwaldung entgegenzuwirken.
2. Grundsätzlich soll die internationale Abhängigkeit der Schweiz von Waldressourcen möglichst durch die Steigerung von nachhaltig erzeugten Produkten im Inland reduziert werden. Zudem ist ein breites Spektrum von Instrumenten und Massnahmen geplant oder bereits in Umsetzung.
Auf nationaler Ebene:
- Generelle Förderung des nachhaltigen Konsums und der nachhaltigen Produktion im Rahmen der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und des verbundenen Aktionsplans (2021-2023).
- Verbot illegal geschlagenes Holz und daraus gefertigte Produkte in Verkehr zu bringen (Umsetzung von Artikel 35e - 35h USG und der Holzhandelsverordnung HHV). Die HHV ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Für den Vollzug der HHV sind jährlich zwischen 370 000 und 650 000 Franken vorgesehen.
- Förderung der Ressourceneffizienz im Sinne der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie im Rahmen der Ressourcenpolitik Holz 2030 mit dem Ziel, das Holz aus Schweizer Wäldern nachhaltig und ressourceneffizient bereitzustellen, zu verarbeiten und zu verwerten. Zur Umsetzung dient ein Set aufeinander abgestimmter Massnahmen des Aktionsplans Holz (2021-2026) mit einem Budget von rund 3.5 Millionen Franken pro Jahr für die Projektförderung.
- Strategien und Massnahmen in Bereichen wie Forschung, Produktion und Handel (z.B. Art. 31, 33 und 34a sowie 34b WaG).
Gemäss Artikel 35e Absatz 3 Umweltschutzgesetz (USG) könnten zudem weiterführende Massnahmen geprüft werden, wenn die Entwaldung für den Anbau, den Abbau oder die Herstellung von Rohstoffen oder Produkten die Umwelt erheblich belastet oder die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen erheblich gefährdet.
Auf globaler Ebene engagiert sich die Schweiz mit inhaltlichen und finanziellen Beiträgen:
- Im Rahmen der UNO: UN Waldforum, UN Strategischer Plan für Wälder 2017-2030, Aichi Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) mit einem neuen globalen Rahmenwerk bis 2030, das Übereinkommen von Paris mit dem Waldprogramm zur Reduktion der CO2-Emissionen REDD-plus (Reduction of Emissions from Deforestation and Forest Degradation) sowie die Umsetzung des Internationale Tropenabkommen (ITTA).
- Als wichtigste regelmässige Beiträge an die Finanzierung zur Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sind zu nennen: Global Environment Facility (GEF) Trust Fund", das Wald-Klimaschutzprogramm REDD-plus, der Green Climate Fund (GCF) sowie das "Global Forest Financing Facilitation Network (GFFFN)" unter dem UN Waldforum.
Antwort des Bundesrates.