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22.3166 · Motion · 2022-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Wir fordern den Bundesrat auf, eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche die flächendeckende Entwicklung intelligenter Netze (Smart Grids) fördert und dafür sorgt, dass deren Potential im Interesse der Stromversorgungssicherheit ausgeschöpft werden kann.

Begründung

Neben dem umfassenden Ausbau der Stromproduktion ist es zur Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit unabdingbar, dass alle Energieformen einem bestmöglichen Management unterworfen werden. Im Fokus wird dabei die Entwicklung intelligenter Netze stehen, welche die Netzkonvergenz sicherstellen, das Lastmanagement optimieren, die Speicherung intelligent terminieren etc..

Im StromVG besteht derzeit zwar eine Grundlage, die den Einsatz von intelligenten Messsystem ermöglicht, doch wird damit der Ausbau nicht vorangetrieben. Im geltenden Regulierungssystem haben die über 600 Netzbetreiber mit Versorgungspflicht in der Schweiz keine Anreize in solche Netze zu investieren. Hier muss der Bundesrat ansetzen und Anreize schaffen, damit der flächendeckende Einsatz von intelligenten Netzen vorankommt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit dem neu ausgerichteten Energiegesetz (EnG, SR 730.0) im Rahmen der Energiestrategie 2050 und dem Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (AS 2019 1349) hat der Bundesrat per Anfang 2018 respektive Mitte 2019 umfassende Regelungen zu intelligenten Netzen bereits in Kraft gesetzt, um deren Potenzial zu nutzen. Es gilt, diese Regelungen zur Verbreitung von intelligenten Messgeräten und dem Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen konsequent umzusetzen. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) überwacht den Vollzug dieser neuen Instrumente. Weiter hat der Bundesrat im Entwurf zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) nebst der innovationsfördernden Teilmarktöffnung im Bereich des Messwesen Grundsätze für die Flexibilisierung des Stromsystems vorgelegt. Die Flexibilität der jeweiligen Flexibilitätsinhaber kann sowohl von Netzbetreibern für das Netz als auch von Dritten für den Markt genutzt werden, was die Verbreitung von intelligenten Netzkomponenten unterstützt. Zudem wird im erwähnten Entwurf bei den Grundsätzen für die Netzplanung die Nutzung von Flexibilität neu ebenfalls ausdrücklich im Gesetz erwähnt. Aus Sicht des Bundesrates bestehen bereits heute genügend Anreize, um in intelligente Netze zu investieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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