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Stopp dem Rückbau von Verteidigungsanlagen, die vor dem Ukraine-Krieg als obsolet eingestuft wurden, und Neueinschätzung von deren Nutzen

22.3264 · Interpellation · 2022-03-17

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Hält es der Bundesrat nicht für notwendig, den Rückbau militärischer Anlagen und Systeme, die vor dem Ukraine-Krieg als obsolet eingestuft wurden, sofort einzustellen?

Hält er es nicht für notwendig, deren operationellen Wert für die Erfüllung der Aufgaben der konventionellen Verteidigung unserer Armee neu zu beurteilen?

Begründung

Über die letzten zwanzig Jahre ist die Schweizer Politik zur Überzeugung gelangt, eine kriegerische Auseinandersetzung in Europa sei, wenn nicht unwahrscheinlich, so doch kaum wahrscheinlich. Wir haben folglich die militärische Sicherheit nicht mehr als Priorität betrachtet und die Aufgaben unserer Verteidigungsarmee bei einem konventionellen Gegner als sekundär eingestuft. Diese Geisteshaltung hat sich selbstverständlich im Verteidigungsbudget niedergeschlagen. Neben anderen Faktoren im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Entwicklung erklärt dies auch den massiven Rückgang im Personalbestand der Armee und den Entscheid, zahlreiche Anlagen und Waffensysteme, insbesondere in den Alpen, abzubauen.

Der Ukraine-Krieg hat diese Illusionen harsch vernichtet. Einige der für obsolet gehaltenen Anlagen und Systeme sind noch nicht komplett abgebaut. Es stellt sich deshalb die Frage, wie hilfreich sie wären, wenn ein Ausbau unserer Verteidigungskapazitäten im konventionellen Bereich ins Auge gefasst werden müsste. In einem solchen Fall wäre es einfacher, schneller und vor allem weniger teuer, noch bestehende Anlagen und Systeme in Stand zu setzen und in Betrieb zu nehmen als Mittel von Grund auf neu aufzubauen.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Lageeinschätzung im sicherheitspolitischen Bericht 2021 zeigt, dass der Bundesrat einen bewaffneten Konflikt an der Nato-Ostgrenze durchaus als mögliche Entwicklung erachtet hat. Die sicherheitspolitischen Ziele und die Ausrichtung der sicherheitspolitischen Instrumente tragen seit jeher der Bedrohung durch einen bewaffneten Konflikt Rechnung. Entsprechend sind solche Überlegungen schon länger in die Erarbeitung von Grundlagen und Planungen eingeflossen. Der Kernauftrag der Armee ist und bleibt die Verteidigung, wie im sicherheitspolitischen Bericht ebenfalls festgehalten wird. Trotz der Verschlechterung der Sicherheitslage hält der Bundesrat einen direkten militärischen Angriff auf die Schweiz kurz- und mittelfristig weiterhin für unwahrscheinlich.

Die militärischen Anlagen und Systeme, die aktuell für die Ausserdienststellung vorgesehen sind, haben im Verlaufe der Zeit zunehmend an Bedeutung verloren und entsprechen immer weniger den militärischen Anforderungen. Hinzu kommt, dass stationäre Verteidigungsanlagen im Vergleich zu früher verwundbarer und häufig aufgrund von öffentlich zugänglichen Informationen im Internet für alle identifizierbar sind.

Die Verteidigung basiert heute vermehrt auf mobilen Kräften und weniger auf ortsfesten Waffensystemen. Sie verfolgt den Ansatz, ortsunabhängig massgeschneiderte Verbände einsetzen zu können. Die Armee antizipiert diese Entwicklung und richtet ihre künftig benötigten Fähigkeiten darauf aus; Basis dazu bilden die Grundlagenberichte "Zukunft der Bodentruppen" und "Luftverteidigung der Zukunft".

Aktuell hält der Bundesrat eine Sistierung der geplanten Ausserdienststellungen von Verteidigungsanlagen oder Systemen für nicht angezeigt. Der Krieg in der Ukraine dauert indessen noch an. Die Erkenntnisse aus der aktuellen sicherheitspolitischen Lage werden daher laufend analysiert.

Antwort des Bundesrates.

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