22.3439 · Interpellation · 2022-05-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Schweizer Landwirtschaft nutz jeden fünften Quadratmeter für die Biodiversitätsförderflächen. Zudem sind fast 80 Prozent der Flächen BFF vernetzt.
Der Einsatz der Landwirtschaft für die Biodiversität hat sich somit bereits sehr weit weiterentwickelt. Dass neu die Begrenzung des Anteils an Biodiversitätsflächen der Qualitätsstufe 1 aufgehoben wird und dass 3,5 Prozent der Ackerfläche für die Biodiversität genutzt werden muss, werden zu einer weiteren Extensivierung der Landwirtschaft und einer Schwächung der Produktion führen.
1. Wie rechtfertig der Bundesrat dieses fortschreitende Streben nach Extensivierung in einer Phase, in der gerade die Lebensmittelversorgung eine weltpolitische Priorität haben sollte?
2. Wie rechtfertigt der Bundesrat die Tatsache, dass mit der Aufhebung der Begrenzung an Q1-Förderflächen Betriebe dazu veranlasst werden, die Produktion faktisch aufzugeben?
3. Welcher Wert und welche Priorität misst der Bundesrat der inländischen Lebensmittelversorgung bei, wenn der Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen immer grösser wird und der Bedarf aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl immer grösser wird.
4. Wäre es bei einer zunehmenden weltweiten Lebensmittelknappheit nicht angebracht, die Qualität der vorhanden BFF zu fördern, anstatt wertvolles Ackerland der Lebensmittelproduktion zu entziehen
Stellungnahme des Bundesrates
In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament entschieden, gewisse Bestimmungen der sistierten Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), welche die Pflanzenschutzmittel und die Nährstoffüberschüsse betreffen, im Rahmen ihrer parlamentarischen Initiative (Pa. Iv.) 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" umzusetzen. Das Parlament hat diesen Entscheid in Kenntnis der in der Botschaft zur AP22+ beschriebenen Auswirkungen getroffen.
Mit dem Verordnungspaket zur pa. iv. 19.475 setzt der Bundesrat die entsprechenden Gesetzesbestimmungen.
1. und 4. Die Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf der Ackerfläche zielen unter anderem darauf ab, die für die Produktion essenzielle Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit langfristig zu erhalten. Im Gegensatz zur Überbauung wird mit der Nutzung von landwirtschaftlicher Nutzfläche als BFF der Lebensmittelproduktion keine Ackerfläche entzogen, sondern ihr Produktionspotenzial langfristig gestärkt. So fördern diese Flächen Nützlinge, die als Gegenspieler von Ackerschädlingen wie dem Getreidehähnchen oder Blattläusen dienen. Der zusätzliche Bedarf an BFF auf der Ackerfläche beträgt aufgrund der Mindestvorgabe von 3,5 Prozent rund 9'400 Hektaren. Mit dem Verordnungspaket zur pa. iv. 19.475 wird der produktive Biodiversitätstyp "Getreide in weiter Reihe" eingeführt. Die Mindestvorgabe von 3,5 Prozent BFF kann zur Hälfte mit der Produktion von Getreide in weiter Reihe erfüllt werden. Wie die Berechnungen von Agroscope zeigen, ist diese Anbaumethode wirtschaftlich interessant. Von den zusätzlichen BFF auf Ackerfläche dürften rund 4'300 Hektaren für Getreide in weiter Reihe genutzt werden. Die verbleibenden BFF betragen damit rund 5'100 Hektaren, was knapp einem halben Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche entspricht. Da davon ausgegangen werden kann, dass für diese BFF nicht die ertragsreichsten Ackerflächen ausgeschieden werden, oder diese anstelle von Kunstwiesen angelegt werden, dürften die Auswirkungen auf die Produktion insgesamt gering sein.
Was die weltweite Ernährungssituation betrifft, ist zu erwähnen, dass die Hauptursache der Hungerproblematik nicht die global zu tiefe Nahrungsmittelproduktion ist, sondern der fehlende Zugang zu Nahrungsmitteln aufgrund von Armut und logistischen Problemen. Schädlich sind auch Exportrestriktionen. Die Schweiz setzt sich deshalb im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit für die wirtschaftliche Entwicklung in den von Armut betroffenen Ländern und gegen Exportrestriktionen ein. Die Nahrungsmittelimporte in die Schweiz stammen zudem hauptsächlich aus dem EU-Raum, der nicht von Hunger bedroht ist. Welche Nahrungsmittel in welchem Umfang in die Schweiz importiert werden, hängt unter anderem vom Grenzschutz, dem Bevölkerungswachstum, den Preisentwicklungen auf den in- und ausländischen Märkten und der Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz ab. Ebenso können auf der Angebotsseite wetterbedingte Ernteschwankungen eine wichtige Rolle spielen. Im Vergleich dazu dürften die Auswirkungen der Mindestvorgabe von 3,5 Prozent BFF auf Ackerflächen auf die Lebensmittelimporte gering sein. Zudem tritt die neue Regelung erst 2024 in Kraft.
2. Das Monitoring der 2016 eingeführten Begrenzung von Biodiversitätsförderflächen der Qualitätsstufe I zeigte eine sehr beschränkte Wirkung auf. Insgesamt wurden aufgrund der Begrenzung Beiträge im Umfang von rund 500 000 Franken pro Jahr für betroffene Flächen der Qualitätsstufe I nicht ausgerichtet. Betroffen waren jeweils rund 600 Betriebe und eine Fläche von rund 1 100 Hektaren. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, diese administrativ aufwändige Begrenzung ohne bedeutende Wirkung aufzuheben.
3. Die mit dem Verordnungspaket zur pa. iv. 19.475 beschlossenen Massnahmen tragen dazu bei, essentielle Produktionsgrundlagen für die Inlandproduktion wie fruchtbare Böden und Biodiversität langfristig zu erhalten. Kurzfristig können Massnahmen für den Erhalt der Produktionsgrundlagen die inländische Kalorienproduktion einschränken. Über die Förderung von Ökosystemleistungen wie der Bodenfruchtbarkeit, der Bestäubungsleistung und der Nützlinge stärken sie aber mittel- und längerfristig die Inlandproduktion.
Der Brutto-Selbstversorgungsgrad betrug in den Jahren 2018 bis 2020 im Durchschnitt 57 Prozent. Der leichte Rückgang in den letzten Jahren ist darauf zurückzuführen, dass die Bevölkerung in der Schweiz stärker gewachsen ist als die inländische Kalorienproduktion. Unter Berücksichtigung der weiterhin wachsenden Bevölkerung und der abnehmenden landwirtschaftlich genutzten Flächen kann der Selbstversorgungsgrad nur gehalten werden, wenn das Dauergrünland mit standortangepasster Nutzungsintensität zur Milch- und Fleischproduktion genutzt wird und auf der Ackerfläche vermehrt Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung angebaut werden. Wichtig ist, dass Veränderungen auf Stufe Produktion synchron erfolgen mit Anpassungen auf Stufe Konsum. Zudem müssen die Lebensmittelverluste reduziert werden und die Landwirtschaftsböden quantitativ und qualitativ erhalten bleiben. Bezüglich der Lebensmittelverluste hat der Bundesrat am 6. April 2022 einen Aktionsplan verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Für eine umfassende Beurteilung der Versorgungssicherheit greift der Selbstversorgungsgrad jedoch zu kurz, da er wichtige Faktoren, wie die hohe Importabhängigkeit bei den landwirtschaftlichen Produktionsmitteln (Energie, Dünger, Saatgut, Pflanzenschutzmitten, Maschinen etc.) oder die ökologische Tragfähigkeit der Produktion nicht berücksichtigt.
Antwort des Bundesrates.