22.3456 · Motion · 2022-05-11
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen oder mit einer anderen geeigneten Massnahme dafür zu sorgen, die Transparenz über ausländische Beteiligungen an Schweizer Unternehmen zu schaffen. Dabei ist ein Fokus auf die wirtschaftliche Berechtigung ausländischer Anlegerinnen und Anleger an schweizerischen Handelsgesellschaften zu legen.
Begründung
Das Handelsregister weist die meisten Handelsgesellschaften samt vielen Merkmalen aus. Aber das Handelsregister bietet keine Basis, um festzustellen, wer ein Unternehmen tatsächlich beherrscht. Somit ist es anhand des Handelsregisters nicht möglich, die effektiven wirtschaftlichen Berechtigungen bei Mehrheitsbeteiligungen zu erkennen. Damit kann deren Herkunft nicht oder nur ungenügend abgeklärt werden und damit auch die Risiken, dass sie aus dubiosen Quellen stammen oder gar kriminellen Ursprungs sind.
So dürften in der Vergangenheit die exorbitanten Beträge von Potentatengeldern etwa der Familien Duvalier aus Haiti, Marcos aus den Philippinnen oder Mobutu Sese Seko aus Zaïre auch mit Hilfe dieser Unzulänglichkeiten in der Schweiz versteckt worden sein. Auch der Fall der angolanischen Staatspräsidententochter Isabel dos Santos und die Crypto AG, Steinhausen/ZG ist bekannt: Eine Schweizerische Aktiengesellschaft, bei der die Eigentümerschaft im Handelsregister nicht ersichtlich war. Dass die wirtschaftlich Berechtigten bei einer Stiftung in Liechtenstein, dem CIA und dem NDB zu finden waren, war nicht einsehbar. Aktuell haben wir auch Probleme, die Gelder von russischen Personen auf der Sanktionsliste zu finden, wenn wir die wirtschaftlich Berechtigten nicht kennen.
Ein erster Schritt zur Limitierung solcher Risiken dürfte die Erfassung der wirtschaftlichen Berechtigung sein, anhand der der Bundesrat aufzeigen kann, wie viele Schweizer Unternehmen welcher Grössenordnung in bedeutendem Ausmass von Beteiligungen ökonomisch volatiler oder risikobelasteter Grossanlegerinnen und -anleger abhängig sind. Da das Handelsregister diese Informationen heute nicht enthält, könnte eine Auswertung der Daten der Eidgenössische Steuerverwaltung helfen, insbesondere der Verrechnungssteuerrückerstattungsanträgen. Es sollte möglich sein, aus diesen Daten das Ausländische Kapital in Schweizer Unternehmen besser zu identifizieren und nach Land zu trennen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Schweizer Rechtssystem sieht bereits verschiedene Regeln zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft vor. Die Gesellschaft muss ein Verzeichnis über die wirtschaftlich Berechtigten führen (Art. 697l OR, SR 220). Finanzintermediäre müssen bei Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaften deren wirtschaftlich berechtigte Personen mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt feststellen (vgl. Art. 4 GwG, SR 955.0). Die zuständigen Straf- und Verwaltungsbehörden können im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben auf diese Informationen zugreifen. Einige der in der Motion angesprochenen Fragen lassen sich somit bereits im Rahmen des geltenden Rechts beantworten.
Des Weiteren wird gegenwärtig eine Stärkung des bestehenden Dispositivs zur Förderung der Transparenz juristischer Personen geprüft. Am 4. März 2022 hat die Financial Action Task Force (FATF) ihre Empfehlung 24 revidiert und damit den Standard zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischer Personen und den Zugang der Behörden zu diesbezüglichen Informationen gestärkt. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) analysiert nun in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Departementen und Behörden die Situation, die sich aus dieser Revision ergibt. Die Analyse berücksichtigt die nationalen wie auch die internationalen Umstände. Gestützt darauf wird das EFD dem Bundesrat im dritten Quartal 2022 Optionen zur Umsetzung unterbreiten. Die Schaffung eines Registers über die wirtschaftliche Berechtigung, das auch die Transparenz über ausländische Beteiligungen an Schweizer Gesellschaften erhöhen würde, ist eine der Hauptoptionen.
Schliesslich gilt es zwischen der Frage ausländischer Investitionsflüsse und der Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung juristischer Personen zu unterscheiden. Ausländische Anlegerinnen und Anleger werden nicht zwingend zu wirtschaftlich berechtigten Personen einer Gesellschaft, wenn sie keine beherrschende Beteiligung erwerben. Der Bundesrat verfügt über Zahlenmaterial zu den ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz und deren Aufschlüsselung nach Herkunftsländern, das von der Schweizerischen Nationalbank regelmässig erhoben und als Bericht veröffentlicht wird. Gemäss der letzten Ausgabe des Berichts (2020) stammen die letztlich an den Investitionen Berechtigten in 50 Prozent der Fälle (602,3 Mrd. CHF) aus den USA und in 39 Prozent der Fälle (472,5 Mrd. CHF) aus Europa, während sich der Rest der Investitionen auf andere Länder verteilt.
Angesichts der bereits laufenden Arbeiten, die den bestehenden gesetzlichen Rahmen stärken werden, erscheint die Annahme der Motion nicht notwendig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.