22.3526 · Motion · 2022-06-01
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) auszuarbeiten, um:
1. den Schutz des Wolfes zu verringern;
2. den Kantonen grössere Autonomie bei der Bewältigung des Problems zuzugestehen;
3. es den Kantonen zu ermöglichen, die Tötung von Wölfen, die eine potenzielle Gefahr für die Tierzucht darstellen, leichter und unmittelbarer anzuordnen.
Begründung
Die Rückkehr des Wolfes in die Schweiz steht eindeutig im Gegensatz zu den Tätigkeiten der Alpwirtschaft. In vielen Bergkantonen haben Wölfe Nutztierherden, vor allem Ziegen und Schafe, angegriffen. Diese stellen für viele Landwirtinnen und Landwirte in den Randregionen eine Existenzgrundlage dar, insbesondere weil Schutzmassnahmen oft nicht umsetzbar sind und zudem zu Konflikten mit anderen Menschen führen, die ebenfalls von der Bergwelt profitieren. Der Wolf ist jedoch auch für die Grossviehhaltung, z. B. für Kühe, eine Bedrohung geworden. Auf der Grundlage des geltenden Gesetzes hat der Bund den Kantonen, die einen Antrag gestellt haben, nur die Erlaubnis erteilt, die am meisten Schaden anrichtenden Wölfe zu töten. Dies geht aber erst, wenn nachgewiesen wird, dass ein einzelner Wolf zahlreiche Nutztiere gerissen hat.
Die zentrale Antwort an die Landwirtinnen und Landwirte der Alpwirtschaft waren finanzielle Entschädigungen; der erlittene Schaden wird jedoch nur teilweise gedeckt. Selbstverständlich wird damit auch der immaterielle Schaden nicht beglichen und auch die Gefährdung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten selbst wird nicht verhindert.
Der Vorstoss zielt sicherlich nicht darauf ab, dem wahllosen Töten von Wölfen Tür und Tor zu öffnen, sondern schlägt vielmehr eine Lockerung des vom Bundesrat und den zuständigen Ämtern angewandten Gesetzes vor. Ziel ist, dass denjenigen eine Antwort gegeben werden kann, die von der Viehzucht in den von Natur aus unwegsamen und schwierigen Randregionen leben, oder besser gesagt überleben, und für die es wichtig ist, dass Gesetze ihnen das Leben nicht verkomplizieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat im Rahmen der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 21.502 am 24. Juni 2022 einen Entwurf für die Teilrevision des Jagdgesetzes verabschiedet. Nach der Debatte derselben im Ständerat wird der Nationalrat die Gelegenheit erhalten, die Vorlage zu beraten. Die Anliegen der Motion können in diesen Prozess eingebracht werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.