22.3527 · Interpellation · 2022-06-01
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Nach Frankreich und Italien hat nun auch Deutschland beschlossen, einen Benzinrabatt einzuführen. Dabei handelt es sich um ungefähr 30 Cent pro Liter. Ausserdem werden die neuesten Sanktionen der EU betreffend russisches Öl die Treibstoffpreise auch in der Schweiz noch weiter in die Höhe treiben, auch wenn der schweizerische Markt nicht mit russischem Öl beliefert wird. Dies ist auf die abnehmende Verfügbarkeit des Produkts auf dem europäischen Markt zurückzuführen.
In seiner Antwort auf die Interpellation 22.3141 informiert der Bundesrat darüber, dass eine "interdepartementale Arbeitsgruppe der betroffenen Departemente UVEK, WBF und EFD" einberufen wurde, um über mögliche Steuerrabatte bei den Treibstoffen zu entscheiden.
Es ist sehr schwer vorstellbar, dass das UVEK, dass linke Politik gegen Autofahrerinnen und Autofahrer betreibt, und das EFD, das um die Steuereintreibung besorgt ist, jemals für eine Senkung der Verbrauchssteuern auf Benzin sein werden, um die Kaufkraft der Bevölkerung (insbesondere der mittleren und ärmeren Schichten) zu unterstützen.
Meine Fragen an den Bundesrat:
1. Beabsichtigt der Bundesrat angesichts der obengenannten neuen Fakten endlich, seine ablehnende Haltung gegenüber einem Steuerrabatt beim Benzin zu ändern?
2. Ist der Bundesrat nicht der Auffassung, dass die in den Nachbarländern eingeführten Treibstoffrabatte, die einen Tank-Tourismus in Richtung dieser Länder ausgelöst haben, auch zu einem erheblichen Rückgang der schweizerischen Mineralölsteuereinnahmen führen werden?
3. Insbesondere im Tessin hält der grosse Unterschied des Tankpreises von fast 50 Rappen pro Liter zwischen den Tessiner und den italienischen Tankstellen die Italienerinnen und Italiener nun davon ab, zum Volltanken in die Schweiz zu fahren, wo sie beim Tanken auch gleich die schweizerischen Treibstoffsteuern mitgezahlt hatten. Wie viel geringer sind die Einnahmen dadurch für den Bund?
4. Glaubt der Bundesrat nach reiflicher Überlegung nicht, seine Untätigkeit könnte für den Bund genauso teuer werden wie eine Steuersenkung bei den Treibstoffen?
5. Meint der Bundesrat nicht, die Zusammensetzung der obengenannten "interdepartementalen Arbeitsgruppe" sollte geändert werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1./5. Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Die vom Bundesrat eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe aus Vertretern UVEK, WBF, EDI und EFD beobachtet die Entwicklung fortlaufend. Er sieht gegenwärtig keinen Bedarf für dringende Massnahmen. Die Wirtschaft wächst. Die Arbeitslosenquote ist tiefer als vor der Covid-Krise. In der Schweiz besteht zudem ein umfassendes Netz der sozialen Sicherheit, welches der Teuerung Rechnung tragen kann. Das kommt auch den einkommensschwachen Haushalten zu Gute.
Auf einen direkten Eingriff in die Preise (z.B. den Benzinpreis) sollte eindeutig verzichtet werden. Dies würde zu unerwünschten Effekten führen. Eine solche Massnahme würde nicht auf Haushalte mit niedrigem Einkommen abzielen, da alle anderen Haushalte ebenfalls davon profitieren würden. Ein künstlich niedriger Preis würde zudem falsche Anreize schaffen und könnte die schon angespannte Versorgungslage auf den Energiemärkten durch eine Steigerung des Verbrauchs verschärfen.
Das Parlament hat sich im Juni im Rahmen einer ausserordentlichen Session mit Vorstössen zu Entlastungen zugunsten der Bevölkerung und der Unternehmen auseinandergesetzt. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben sich gegen eine Reihe von Massnahmen zur (steuerlichen) Entlastung der Endkonsumentenpreise von Benzin, Erdöl oder Heizöl ausgesprochen.
Allerdings ist die Preisentwicklung weiterhin volatil und die weitere Entwicklung unsicher. Deshalb werden die Arbeiten der interdepartementalen Arbeitsgruppe gezielt fortgeführt, um bei einer starken Verschlechterung der Situation auf Handlungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können.
2./3./4. Die interdepartementale Arbeitsgruppe vergleicht die Massnahmen, die von einigen EU-Mitgliedstaaten ergriffen wurden und/oder geplant sind. Sie prüft, ob solche Massnahmen auch in der Schweiz getroffen werden sollten, ob dafür eine gesetzliche Grundlage besteht, wie diese finanziert werden können und welche Auswirkungen solche Massnahmen hätten. Es ist nicht möglich, die voraussichtlichen Einnahmenverluste des Bundes betreffend die Mineralölsteuer durch den Tanktourismus in den Nachbarländern bzw. der Schweiz abzuschätzen, da keine Statistiken darüber geführt werden.
Antwort des Bundesrates.