22.3558 · Interpellation · 2022-06-08
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
1. Laut Armeebotschaft 2022 (22.005) werden die F-35A "vollständig in der Schweiz und ausschliesslich durch Schweizer Personal instand gehalten". Alle anderen F-35-Betreiberländer müssen Teile des Depot-gebundenen Unterhalts an dafür zertifizierte Betriebe auslagern. Wann zertifizierten die USA die Schweizer Luftwaffe und die RUAG, den gesamten Unterhalt selbst auszuführen? Führt die RUAG auch Revisionen und Anpassungen durch? Wie oft sind beim F-35A Anpassungen zu erwarten?
2. Im britischen Unterhaus hielt der Verteidigungsminister zur Anfrage UIN 28102 fest, UK könne nur einen Teil des Depot-gebundenen Unterhalts durchführen. Für grosse Eingriffe müssten die F-35 in dafür speziell zertifizierte Werke in Cameri (Italien) oder in den USA überführt werden. Ist das für die Schweiz anders? Oder werden schweizerische F-35A für grosse Revisionen oder Reparaturen an Zelle und Systemen nach Cameri überführt, wie es das Personal in Cameri anlässlich eines Pressebesuchs im Werk von Leonardo und Lockheed Martin erwähnte?
3. Pratt & Whitney teilte am 3. August 2021 mit, die niederländische StandardAero habe als erstes Werk in Europa alle Anforderungen für die "Initial Depot Capability" (IDC) zur Reparatur und Überholung des F135-Triebwerks erreicht. Wird Schweizer Personal in der Schweiz alle jene Arbeiten am F135-Triebwerk ausführen, für welche andere europäische F-35A Betreiber ihre Triebwerke nach Holland bringen?
4. Wie wirken sich allfällige Arbeiten am F-35A und seinem Triebwerk im Ausland auf die Arbeitsplätze bei der Luftwaffe und der RUAG aus? Wie viele Vollzeitstellen sind dort für die "vollständige" und "ausschliessliche" Instandhaltung der F-35A in der Schweiz geplant? Sind das mehr oder weniger im Vergleich mit der Instandhaltung der F/A-18C/D und F-5E/F?
5. Die Armeebotschaft 2022 (22.005) hält ferner fest: "Der Hersteller händigt der Schweiz alle Daten aus, die erforderlich sind, um Instandhaltungsarbeiten am Flugzeug auszuführen." Laut Bericht 22-105995 des US-Rechnungshofes GAO erhält nicht einmal die US-Regierung vollen Einblick in Planung und Führung des "Depot-Level"-Unterhalts der F-35A. Personal der Herstellerfirma beaufsichtige diesen und beharre darauf, Teile davon zu teuren Preisen selber auszuführen, um den Informationsschutz zu gewährleisten. Erhält die RUAG mehr Daten als die US-Regierung und deren Depot-Level-Unterhaltsbetriebe?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Reparaturen und Revisionen am Flugzeug werden in der Schweiz durch Personal der Luftwaffe und der RUAG erfolgen. Die RUAG wird befähigt, Anpassungen am F-35A basierend auf den flottenweiten Weiterentwicklungen durch den Hersteller vorzunehmen. Nach der Vertragsunterzeichnung werden die Fähigkeiten, die für die Flugzeuginstandhaltung in der Schweiz nötig sind, sukzessive durch Ausbildung aufgebaut. Dies ist Bestandteil des Beschaffungspakets der Schweiz. Die Zulassung des Unterhaltspersonals nach erfolgter Ausbildung und die Zertifizierung der Betriebe liegen in der alleinigen Verantwortung der Schweiz. Der Aufwand für den Aufbau der Fähigkeiten ist im beantragten Verpflichtungskredit im Rahmen der Armeebotschaft 2022 enthalten. Dass ein modernes Kampfflugzeug Weiterentwicklungen erfährt, ist normal und zeigt sich auch beim Betrieb der heutigen F/A-18C/D, bei welchen im Verlauf der Nutzung mehrere Upgrades erfolgt sind.
2. Gemäss Instandhaltungskonzept ist nicht vorgesehen, Schweizer F-35A systematisch nach Cameri zu überführen. In Einzelfällen, zum Beispiel bei schweren strukturellen Schäden nach ausserordentlichen Vorkommnissen, kann es notwendig sein, auf die dort vorhandene Infrastruktur zurückzugreifen.
3. Die Triebwerkinstandhaltung wird durch die RUAG erfolgen. Zu den Modalitäten der Triebwerkinstandhaltungen anderer Betreibernationen äussert sich der Bundesrat nicht.
4. Der F-35A verfügt im Vergleich zum heutigen F/A-18C/D über ein moderneres Instandhaltungskonzept. Während beim F/A-18C/D periodische Kontrollen mit längeren Standzeiten erforderlich sind, sieht das Konzept des F-35A nur vereinzelte Instandhaltungsaktivitäten während dem laufenden Betrieb vor. Der Aufwand und die Kosten für die Instandhaltungsarbeiten werden entsprechend tiefer ausfallen als heute. Die genaue Aufteilung der Arbeitspakete zwischen der Luftwaffe und der RUAG ist Gegenstand der laufenden Abklärungen.
5. Die Schweiz und damit die RUAG erhalten alle Daten, die erforderlich sind, um die Instandhaltungsarbeiten am Flugzeug durchzuführen. Zu den Modalitäten anderer Nationen und Unterhaltsbetriebe äussert sich der Bundesrat nicht.
Antwort des Bundesrates.