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22.3636 · Interpellation · 2022-06-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welchen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat im Bereich der Schmerzmedizin?

2. Wie hoch schätzt der Bundesrat die direkten Behandlungskosten und die indirekten volkswirtschaftlichen Kosten, welche durch die Schmerzpatienten verursacht werden?

3. In welchem Ausmass könnte der Bundesrat die interdisziplinäre Ausbildung zum Fähigkeitsausweis (FA) und dessen Rezertifizierung fördern und unterstützen, damit die Zahl der zertifizierten ÄrztInnen erhöht werden könnte?

4. Würde es der Bundesrat begrüssen, wenn die SchmerzpatientInnen zeitgerecht an ÄrztInnen mit FA überwiesen würden, wenn die vorherige Behandlung während einer bestimmten Zeit keine Besserung erbracht hat.

5. Welche Bedeutung misst der Bundesrat dem Nationalen Schmerzregister bei und ist er bereit, die operative Umsetzung und den Betrieb dieses Registers zu unterstützen?

6. Unter welchen Bedingungen könnte sich der Bundesrat vorstellen, dass die Leistungsträger und der SSIPM, die Daten ihrer Schmerzpatienten untereinander austauschen könnten. Dieser Datenaustausch könnte zur Optimierung der Behandlung und zur Evaluation der Therapien (insbesondere bezüglich der Effektivität und der Sicherheit) genutzt werden und würde zu einem höheren Patientennutzen und zu Kostensenkungen führen.

Begründung

"Schmerz" in allen Formen entwickelt sich zusehends zur Volkskrankheit Nummer 1.

Bereits vor rund zehn Jahren zeigten sich Fachleute und PolitikerInnen nach der Publikation einer europäischen Schmerzstudie 2003 (Uwe Freisens, Marktforschungsinstitut NFO), überrascht:

- "Der chronische Schmerz ist ein grösseres Problem, als es die Gesellschaft wahrhaben will". (Prof. U.W. Büttner).

- "Das mangelnde Wissen verursache auch unnötige Kosten. Heute wandern Schmerzpatienten von Arzt zu Arzt. Richtig diagnostiziert werde aber offenbar nicht. Für eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt sei dies unglaublich". (Willy Oggier, Gesundheits-Ökonom).

- "Hinter den Therapiebemühungen dürften nicht nur rechnerische Überlegungen stehen. Menschen haben ein Anrecht auf eine Therapie, wenn sie Linderung oder Heilung bringt". (Fritz Britt, Vizedirektor des BSV).

- "Erfolg oder Misserfolg in der Therapie wirkten sich auf die Kosten für Invaliden-, Unfall- und Krankenversicherung aus. Auch der Fürsorgebereich sei betroffen". (Ch. Egerszegi, NR AG).

Die Studie kam zudem zum Schluss, dass besser ausgebildete ÄrztInnen chronische Schmerzen effektiver behandeln könnten.

2003 ging man davon aus, dass rund 16 Prozent der Schweizer Bevölkerung regelmässig von Schmerzen betroffen ist. Aktuelle Zahlen zeigen, dass 10-40 Prozent der Weltbevölkerung an chronischen Schmerzen leiden (Cohen et al, Lancet 2021). Es ist klar, dass Schmerzen traumatische, neurologische, psychosomatische, onkologische und kombinierte Gründe haben können.

Seit 2016 bildet die SSIPM (Swiss Society for Interventional Pain Management), die Fachgesellschaft der Schmerzmediziner, ÄrztInnen aller Fachrichtungen aus und stellt den Fähigkeitsausweis Schmerzspezialist SSIPM (FA) aus. Sie ist auch für die Rezertifizierung nach fünf Jahren zuständig. Bis heute haben sich über 500 ÄrztInnen ausbilden lassen, was ihnen die exklusive Berechtigung verschafft, nach Tarmed Artikel 29ff (Schmerztherapie) abzurechnen.

Die SSIPM hat in den letzten zwei Jahren in Zusammenarbeit mit der Firma seantis gmbh ein Nationales Schmerzregister konzipiert und umgesetzt, welches im Q3-22 in Betrieb genommen werden wird. Das Register wurde von Frau Dr. Ruth Baumann-Hölzle (Mitbegründerin und Leiterin des "Interdisziplinären Instituts für Ethik im Gesundheitswesen" der Stiftung Dialog Ethik) als mustergültig bezeichnet. Dazu hat die EuroQol Research Foundation das Register als EQ-5D Forschungsprojekt (Registration ID 43651_TOU) anerkannt.

Im Moment wird auf nationaler Ebene unter der Leitung von Prof. Dr. med. Konrad Streitberger (Zentrumsleiter Schmerzzentrum Insel Bern) eine breit abgestützte Studie zur Prävention der Chronifizierung vorbereitet. Für die Schweiz werden die direkten jährlichen Kosten für die Behandlung der chronischen Schmerzen auf 4,3 bis 5,8 Milliarden Franken geschätzt.

Die Schmerzforschung zeigt bereits seit längerer Zeit, dass Schmerzen, die länger als 3 Monate anhalten, die Kriterien einer eigenständigen Erkrankung erfüllen. Gemäss WHO wird chronischer Schmerz im ICD-11 ab 2022 neu als eigenständige Erkrankung geführt.

Tumorerkrankungen steigen aufgrund der erhöhten Lebenserwartung an. Gleichzeitig überleben diese Patienten dank neuer Immuntherapie immer länger (60 Prozent nach 5 Jahren, 40 Prozent nach 10 Jahren). Aber: das hat nicht nur einen pekuniären Preis. Je nach Literatur entwickeln 40 bis 60 Prozent der Patienten chronische Schmerzen als Folge der "erfolgreichen" onkologischen Therapie. Eine gute perioperative Versorgung und Erfassung der Risikopatienten führt zu deutlich besserem Outcome (eindeutige Zahlen gibt es bezüglich Opioid Verbrauch postoperativ).

Zu erwähnen gilt es auch, dass zirka 5 Prozent der Schulkinder und Jugendlichen in der Schweiz und in Deutschland (vgl. Andreas Wörner UKBB) an chronischen Schmerzen leiden, was eine deutliche Einschränkung ihrer Lebensqualität zur Folge hat. Mit dem frühen interdisziplinären schmerztherapeutischen Eingreifen kann hocheffizient Chronifizierung und Invalidität verhindert werden.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Für die Schweiz sind keine aktuellen Übersichtsdaten hinsichtlich der Versorgungssituation im Bereich der Schmerzmedizin, insbesondere betreffend chronischer Schmerzen, sowie der direkten Behandlungskosten und der indirekten volkswirtschaftlichen Kosten verfügbar. Im Rahmen einer Studie wurden die volkswirtschaftlichen Kosten im 2007 auf 4.3 bis 5.8 Milliarden Franken geschätzt (Oggier 2007). Ob und welcher Handlungsbedarf hinsichtlich Versorgungssituation im Bereich der Schmerzmedizin besteht, kann nicht beurteilt werden. Für das medizinische Versorgungsangebot sind die Kantone zuständig.

3. Ob ein Bedarf für die Erhöhung der Anzahl Ärztinnen und Ärzte mit einem Fähigkeitsausweis interventionelle Schmerztherapie besteht, kann der Bundesrat nicht beurteilen. Der Bundesrat bestimmt die eidgenössischen Weiterbildungstitel, die in den universitären Medizinalberufen mit eigener fachlichen Verantwortung ausgestellt werden. Er ist nicht zuständig für die Ausstellung von Weiterbildungsausweisen. Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF), das Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen ausbildet, stellt derzeit Fähigkeitsausweise in interventioneller Schmerztherapie aus.

4. Eine zeitgereicht adäquate Behandlung durch für die jeweilige Krankheitssituation qualifizierte Fachpersonen erachtet der Bundesrat als grundsätzlich sinnvoll.

5. Nationale Register wie das Schmerzregister können grundsätzlich zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der Behandlung beitragen. Die Eidgenössische Qualitätskommission kann auf Gesuch hin nach Artikel 58e des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) nationale oder regionale Projekte zur Qualitätsentwicklung mit Finanzhilfen unterstützen.

6. Die Weitergabe oder der Austausch von Daten richtet sich nach den jeweiligen nationalen oder kantonalen rechtlichen Rahmenbedingungen. Bezüglich der Evaluation von Effektivität und Sicherheit der Schmerztherapie braucht es patientenbezogene Daten, welche im Rahmen einer Studie untersucht werden, allenfalls basierend auf Registerdaten. Inwieweit eine Verknüpfung von Daten des Registers und Daten der Krankenversicherer weitere nutzbringende Erkenntnisse liefern könnten, kann der Bundesrat nicht beurteilen. Dies liegt in der Zuständigkeit der Leistungserbringer und Versicherer.

Antwort des Bundesrates.