22.3729 · Interpellation · 2022-06-16
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 4. und 5. Juli findet in Lugano eine Konferenz für den Wiederaufbau der Ukraine statt. Damit verbunden ist die Mobilisierung von Tausenden von Personen (Militär, Ordnungskräfte), die für die Sicherheit der Konferenz sorgen sollen. Die Stadt Lugano, ihre Einwohnerinnen und Einwohner und ihre Geschäfte werden während mehrerer Tage gewaltige Unannehmlichkeiten auf sich nehmen müssen. Die Konferenz ist ein einseitiger Gipfel der Ukraine und ihrer Partnerländer. Die russische Gegenseite fehlt. Diese Zusammensetzung hat nichts mit den "Guten Diensten" der Schweiz bei kriegerischen Auseinandersetzungen zu tun. Im Gegenteil: Es handelt sich vielmehr um ein weiteres Aufweichen unserer Neutralität, die in der Zwischenzeit international jedwede Glaubwürdigkeit verloren hat.
An diesem Einbahn-Treffen, an dem über Wiederaufbau diskutiert wird, während aller Wahrscheinlichkeit nach weiterhin Krieg herrscht und dessen Ende nicht abzusehen ist, werden bestimmt riesige Beiträge für den Wiederaufbau der Ukraine gesprochen. Vielleicht werden sogar Aufträge vergeben.
Die Schweiz als Gastgeberin dieser Konferenz, deren Arbeit in einem Dokument festgehalten wird, wird sich schwerlich heraushalten können, wenn es um die Beitragsersuchen geht.
Ich frage den Bundesrat:
- Wie teuer kommt die Organisation der Konferenz zum Wiederaufbau der Ukraine die Schweiz zu stehen?
- Welchen Betrag will der Bundesrat für den Wiederaufbau der Ukraine bereitstellen?
- Wie beurteilt der Bundesrat die auch von alt-Bundesrätin Calmy-Rey ins Spiel gebrachte Hypothese, dass in Lugano auch die Konfiszierung der "eingefrorenen" Gelder russischer Oligarchen zur Debatte stehen wird? Welche Position nimmt der Bundesrat in dieser Frage ein? Wie beurteilt der Bundesrat unter dem Gesichtspunkt der Neutralität die Möglichkeit, dass allfällige Konfiszierungsentscheide in einem Protokoll oder einer Erklärung, die den Namen einer Schweizer Stadt (Lugano) trägt, stehen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die endgültigen Kosten der Ukraine Recovery Conference (URC2022) von Lugano werden Ende Jahr vorliegen, wenn der Abrechnungsprozess definitiv abgeschlossen ist. Nach aktuellen Schätzungen dürften sich die Kosten auf maximal 7-8 Mio. CHF belaufen, davon etwa die Hälfte für die Konferenz selbst, inklusive Saläre, und die andere Hälfte für Sicherheitskosten, woran sich Kantone und Bund beteiligen.
2. Die Konferenz von Lugano hatte das Ziel, dank einer breiten Unterstützung der nationalen und internationalen Partner, den ersten Schritt des Wiederaufbauprozesses in der Ukraine zu machen und sich gemeinsam mit der Ukraine auf wichtige Grundsätze zu verständigen. Sie war nicht als Geberkonferenz geplant. Die Erklärung von Lugano, die als Schlussdokument der Konferenz verabschiedet wurde, enthält die sieben Grundprinzipien für den Wiederaufbau. Sie hält unter anderem fest, dass der Wiederaufbau mit Reformen, Korruptionsbekämpfung, Transparenz und der Sicherung einer unabhängigen Justiz einhergehen soll.
Der Bundesrat hat 80 Mio. CHF für die Bewältigung der ausserordentlichen humanitären Situation in der Ukraine und der Region beschlossen. Dafür hat das Parlament im Juni 2022 einen Nachtragskredit von 61 Mio. CHF gesprochen, die übrigen 19 Mio. CHF stützen sich auf bereits vorhandene Mittel.
Zusätzlich hat das SECO in Lugano zwei Abkommen mit der Weltbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) unterzeichnet, für insgesamt 20 Mio. CHF. Beide Initiativen zielen darauf ab, kritische nicht-militärische Staatsfunktionen aufrechtzuerhalten, das Wirtschaftsreformprogramm mit dem Wiederaufbauprogramm in Einklang zu bringen und die Wettbewerbsfähigkeit von KMUs zu erhalten.
3. Die Einziehung und Weiterverwendung von Vermögenswerten des russischen Staates, staatsnaher Unternehmen oder von sanktionierten Personen wurde in Lugano nicht thematisiert. Der Bundesrat äussert sich in der Antwort auf die Motion 22.3455 der Sozialdemokratischen Fraktion und auf das Postulat 22.3452 Ryser ausführlich zu dieser Frage. Er hält darin fest, dass die Einziehung von Vermögenswerten einzig aufgrund von Staatsnähe oder dem Eintrag auf einer Sanktionsliste mit dem Ziel der Verwendung für den Wiederaufbau in der Ukraine für den Bundesrat derzeit keine Variante zur Unterstützung der Ukraine darstellt.
Antwort des Bundesrates.