22.3784 · Motion · 2022-06-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für eine Flugticketabgabe einzuführen, die einen Teil der verursachten Klimafolgeschäden abdeckt und emissionsabhängig ausgestaltet ist.
Begründung
Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation 21.4259 festgestellt, dass der Flugverkehr mit 27 Prozent für den grössten Anteil des Klimaeffekts in der Schweiz verantwortlich ist. Darum braucht es gerade in diesem Sektor wirkungsvolle Massnahmen. Eine Flugticketabgabe kann das Wachstum des Flugverkehrs abbremsen und die negativen Auswirkungen auf das Klima reduzieren. Für die Einhaltung der internationalen und in der Schweiz ratifizierten Klimaziele von Paris ist die Einführung einer Flugticketabgabe deshalb unerlässlich.
Die Flugticketabgabe soll emissionsabhängig nach Reisedistanz und Beförderungsklasse ausgestaltet werden. Beispielsweise indem zum regulären Ticketpreis eine Abgabe pro Flugticket in der Höhe von 20.- zuzüglich einem Rappen pro zurückgelegtem Flugkilometer erhoben wird. Dies würde für eine Strecke von Zürich nach Berlin eine Flugticketabgabe von 27 CHF ergeben, nach New York eine Abgabe von 83 CHF und nach Los Angeles von 115 CHF.
Bereits mit der Motion Grossen 17.3998 wurde eine Flugticketabgabe im Nationalrat diskutiert und grossmehrheitlich unterstützt. Diese wurde daraufhin in die Revision des CO2-Gesetzes aufgenommen. Eine Nachabstimmungsanalyse hat gezeigt, dass die Flugticketabgabe nicht zu einer Ablehnung des Gesetztes geführt hat, sondern von einer Mehrheit der Bevölkerung unterstützt wurde, sowohl im städtischen wie auch im ländlichen Raum [1].
Neuere Umfragen bestätigen dieses Bild: Eine repräsentative Umfrage durch GFS im Frühjahr 2022 zeigte, dass mit 72 Prozent eine überwiegende Mehrheit der Befragten nach wie vor die Einführung einer Flugticketabgabe unterstützt. Dabei sind 42 Prozent der Befragten für eine Abgabe in der Höhe von 30.- Franken für Kurzstrecken- und 120.- Franken für Langstreckenflüge, während 34 Prozent der Befragten sogar eine noch höhere Abgabe unterstützen würden.
Aktuell ist weder im revidierten CO2-Gesetz noch im Gegenentwurf zur Gletscherinitiative eine Flugticketabgabe (oder eine vergleichbare Lenkungsabgabe im Flugverkehr) vorgesehen. Mit dieser Motion sollen deshalb die gesetzlichen Grundlagen für eine Flugticketabgabe für die Zivilluftfahrt in der Schweiz geschaffen werden.
[1] Quelle: https://www.tagesanzeiger.ch/freiwillig-zahlen-fuer-den-klimaschutz-die-jungen-und-die-svp-waehler-knausern-160160697048 (30.10.2021)
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Eine nach Reisedistanz und Beförderungsklasse abgestufte Flugticketabgabe hatte das Parlament in die Totalrevision des CO2-Gesetzes aufgenommen. Sie wurde von der Stimmbevölkerung im Juni 2021 abgelehnt. Zudem hat das Parlament im Jahr 2021 neun Standesinitiativen abgelehnt, welche die Einführung einer Flugticketabgabe oder einer nationalen Kerosinsteuer forderten. Daher will sich der Bundesrat in der neuen Vorlage zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024, über die vom Dezember 2021 bis April 2022 eine Vernehmlassung stattfand, auch angesichts der internationalen Natur der Luftfahrt an Massnahmen in der EU anlehnen. Diese wurden seit 2021 konkretisiert und sind geeignet, einen bedeutenden Beitrag an die Erreichung der Klimaziele von Paris zu leisten. Aufgrund des Abkommens über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU muss das schweizerische Emissionshandelssystem für Betreiber von Luftfahrzeugen die Bedingungen des europäischen Emissionshandelssystems spiegeln und damit im Gleichschritt mit der EU weiterentwickelt werden. Als neues Instrument ist eine Beimischquote für erneuerbare Flugtreibstoffe vorgesehen, die sich ebenfalls an den geplanten Massnahmen in der EU orientiert. Der Bundesrat beabsichtigt, die Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 im Herbst 2022 zu verabschieden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.