22.3882 · Postulat · 2022-07-01
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern die Schaffung einer Koordinationsstelle, die sich mit der Verteilung von abgelaufenen, aber zum Konsum geeigneten Lebensmitteln befasst, zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen könnte. Grossverteiler, die abgelaufene Lebensmittel abgeben möchten, sollen sich melden könnten, um anentsprechende Freiwilligenorganisationen und NGO's weitervermittelt zu werden.
Eine Minderheit der Kommission (Huber, Gafner, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Tuena, Wobmann) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Reduktion von vermeidbaren Lebensmittelverlusten ist für den Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Den Spendenorganisationen kommt eine zentrale Rolle zu, um zu erreichen, dass möglichst alle Lebensmittel für die menschliche Ernährung verwendet werden. Am 6. April 2022 hat der Bundesrat den "Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung" verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Der Aktionsplan legt 14 Massnahmen zur Reduktion der vermeidbaren Lebensmittelverluste fest. Dazu gehören auch die Massnahmen "Spenden von nicht mehr verkäuflichen Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen steigern", "Verbesserung der Rahmenbedingungen für Lebensmittelspenden (insbesondere Umsetzung Motion (19.3112) Munz)" und "Prüfung und Verbesserung der Deklaration der Haltbarkeit (insbesondere Umsetzung Postulat (19.3483) Masshardt)".
Als weitere wichtige Massnahme im Rahmen des Aktionsplans hat der Bund am 12. Mai 2022 eine branchenübergreifende Vereinbarung mit den Unternehmen und Organisationen des Lebensmittelsektors unterzeichnet, in der Reduktionsziele festgelegt werden. Die Abgabe von Lebensmitteln an Spendenorganisationen wird eine wichtige Rolle beim Erreichen der Reduktionsziele spielen und soll im Rahmen der Arbeitsgruppen thematisiert werden. Im Rahmen dieser Arbeiten übernimmt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Koordination mit den verschiedenen Akteuren aus Landwirtschaft, verarbeitender Industrie, Detailhandel und Gastronomie.
In der ersten Phase des Aktionsplans will der Bundesrat den unterzeichnenden Organisationen ermöglichen, auf freiwilligem Weg griffige Massnahmen umzusetzen. Im Anschluss an eine durch das UVEK per 2025 durchgeführte Evaluation der Massnahmen wird der Bundesrat entscheiden, ob in einer zweiten Phase auch weiterführende Massnahmen des Bundes nötig sind, um das Ziel des Aktionsplans zu erreichen.
Aufgrund der laufenden Arbeiten im Rahmen des Aktionsplans sieht der Bundesrat keinen Mehrwert in einem zusätzlichen Bericht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.