22.3990 · Motion · 2022-09-22
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt die Instrumente der wirtschaftlichen Landesversorgung zu ergänzen: Branchen oder Wertschöpfungsketten sollen verbindliche Energie-Sparvereinbarungen mit der wirtschaftlichen Landesversorgung erarbeiten können. Unternehmen, die Sparpläne umsetzen, um die Vereinbarungen zu erfüllen, sollen von weiteren Bewirtschaftungsmassnahmen gemäss Notverordnung möglichst ausgenommen werden, insbesondere aus den Verboten und Einschränkungen einzelner Aktivitäten bzw. der Nutzung einzelner Geräte.
Begründung
Der Bundesrat hat die Bevölkerung und Wirtschaft aufgerufen, Strom zu sparen. Diese freiwilligen Sparmassnahmen sollen einer Strom- resp. Energiemangellage entgegnen. Sollte diese Massnahme nicht ausreichen, kommen die Massnahmen zur Energiebewirtschaftung gemäss Notverordnung zum Zug. Dazu gehören etwa Verbote einzelner Aktivitäten oder die Kontingentierung. Für viele Unternehmen, Wertschöpfungsketten und Branchen sind die Bewirtschaftungsmassnahmen unverhältnismässig und potenziell existenzgefährdend. Diese Motion schlägt eine zusätzliche Eskalationsstufe vor, welche zwischen dem freiwilligen Sparen und den Bewirtschaftungsmassnahmen geschaltet ist: Wertschöpfungsketten und Branchen sollen mit der wirtschaftlichen Landesversorgung Sparvereinbarungen eingehen. Diese müssen einen deutlichen Beitrag der involvierten Unternehmen für das Energiesparen darstellen. Diese Vereinbarungen werden mittels von den Unternehmen und Branchen selbst erarbeiteten Plänen "bottom up" umgesetzt. Dabei ist es der Branche bzw. der Wertschöpfungskette freigestellt, wie sie die Vereinbarung umsetzen. Niemand kennt die Sparpotenziale besser als die Unternehmer in den einzelnen Betrieben.
Die Unternehmen, welche solche Pläne umsetzten, sollen von den Bewirtschaftungsmassnahmen möglichst ausgenommen werden. Das ist ein doppelter Anreiz: Erstens werden so möglichst viele Firmen motiviert, Pläne zu erarbeiten. Zweitens werden Unternehmen vor granularer und intrusiver Intervention geschützt, was für sie wiederum "business continuity" und insbesondere Rechtssicherheit bedeutet. Die hier vorgeschlagenen Vereinbarungen und Sparpläne, aber auch die Bewirtschaftungsmassnahmen sowie die Mangellage an sich sind befristete Massnahmen. Sie sind Teil eines Verzichtprogramms und können nicht zur Normalität werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat begrüsst die freiwillige Einführung von Branchevereinbarungen oder Energiesparplänen durch die Unternehmen.
Der Bundesrat hat bereits ein Sparziel von 15 Prozent für Gas definiert. Diese freiwilligen Anstrengungen erfolgen im Rahmen einer mittelfristigen Energiepolitik zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs der Schweiz. Die Verpflichtung der Wirtschaft zum freiwilligen Sparen und die Teilnahme an der Energiespar-Allianz funktionieren bisher gut. Die Unternehmen profitieren in finanzieller Hinsicht direkt von diesen Energiesparplänen und bereiten sich so auf eine allfällige spätere Energiemangellage vor. Die Sparmassnahmen helfen mit, einen Energiemangel in der Schweiz zu verhindern, indem der Energieverbrauch angesichts der Unsicherheiten beim Angebot reduziert wird.
Wenn der Bundesrat auf dem Verordnungsweg Bewirtschaftungsmassnahmen für den Energiebereich erlassen muss, so haben die Sparpläne und andere präventive Massnahmen nicht ausgereicht, um die Mangellage zu verhindern. In einer solchen Ausnahmesituation muss der Staat eingreifen. Die Berücksichtigung früherer Einsparungen würde den Umgang mit dem Energiemangel erschweren und hätte für die anderen Marktakteure eine zusätzliche Belastung zur Folge. Deshalb stellt nach Meinung des Bundesrates ein neues Belohnungssystem für Unternehmen, die vor einer Energiemangellage sparen, kein wirksames Mittel zur Bekämpfung einer Mangellage dar.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.