22.4066 · Interpellation · 2022-09-29
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
In regelmässigen Abständen geraten die Löhne und Arbeitsbedingungen des Bundespersonals in den Fokus gewisser politischer Kreise und Medien. Dies löste eine Welle von Vorstössen aus, welche dringend eingeordnet gehören. Daher bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch ist der Anteil der Personalkosten des Schweizer Staates (sowohl inkl. als auch exkl. Kantone und Gemeinden) am BIP? Und wo situiert sich die Schweiz im europäischen Vergleich?
2. Welche Bereiche der Bundesverwaltung sind in den letzten 10 Jahren am stärksten gewachsen und aus welchen Gründen?
3. Das medial kolportierte hohe Lohnniveau hat vielfach auch damit zu tun, dass der Bund tiefer qualifizierte Stellen immer mehr auslagert hat oder diese der Digitalisierung zum Opfer gefallen sind. Ist der Bundesrat, bereit einen Auslagerungsstopp zu verhängen?
4. Wie hoch belaufen sich die Kosten für Personal von Drittanbietern, Temporär- oder Personalverleihfirmen, welche für den Bund tätig sind?
5. Wie hoch sind allfällige Einsparungen, die sich durch hochqualifizierte "Reinternalisierungen" von vormals teuer eingekauften Drittleistungen ergeben?
6. Welche Bedingungen in Sachen Arbeitsverhältnis muss eine Firma im Sinne von Frage 4 erfüllen, wenn sie für den Bund arbeitet?
7. Wie hoch waren die mit den Sozialpartnern verhandelten Lohnmassnahmen (Teuerung und Reallohnerhöhung) in den letzten 10 Jahren? Und wie stehen diese zu den Lohnmassnahmen während des gleichen Zeitraumes in der Privatwirtschaft?
8. Wie sind die Leistungen der Publica, inkl. Beteiligung an Sanierungsmassnahmen, im Vergleich mit dem öffentlichen Dienst (grössere Kantone und Gemeinden) und mit vergleichbaren Unternehmungen aus der Privatwirtschaft einzuschätzen.
Begründung
Der aktuelle Generalangriff auf die Löhne und Anstellungsbedingungen des Bundespersonals ist von beispiellosem Ausmass.
Ursprung dafür ist eine Studie eines - gemäss eigenen Angaben ausschliesslich durch stark vermögende Mäzene finanzierten - neuen Instituts der Universität Luzern, welche die Beschäftigung im öffentlichen Sektor untersucht und in einem Nebensatz auf einer wissenschaftlich und methodisch haltlosen These die Löhne des Bundes im Vergleich zur Privatwirtschaft thematisiert.
Die besagte Studie hat mit ihren unqualifizierten und ohne weitere Einordnung gemachten Thesen hat eine Vorstosswelle gegen das Bundespersonal ausgelöst.
Dabei wird an den Grundfesten der Personalpolitik des Bundes gerüttelt und mit Aussagen und Zahlen gearbeitet, die teilweise schlicht falsch sind oder jeglicher Grundlage entbehren.
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1: Der Anteil der Personalkosten des Bundes am BIP bewegte sich in den vergangenen vier Jahren zwischen 1,1 bis 1,2 Prozent. Alle staatlichen Ebenen und die Sozialversicherungen einbezogen liegt der Anteil zwischen 7,3 bis 7,8 Prozent. Die Schweiz weist damit einen der niedrigsten Anteile im europäischen Umfeld auf.
Zu 2: Bezogen auf den Personalaufwand ist absolut gesehen der Sicherheitsbereich am stärksten gewachsen. Relativ gemessen war das Wachstum im Bereich Gesundheit am grössten. Die Sicherheits- und Kriminalitätslage hat sich in den letzten Jahren stark verändert und zu Aufstockungen bei Fedpol, im Grenzwachtkorps und im NDB geführt. Im Gesundheitsbereich entfällt der Aufbau mehrheitlich auf das BAG und das BFS. Dabei fallen vor allem die Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-Pandemie ins Gewicht.
Zu 3: Der Bundesrat betreibt keine Auslagerungspolitik von weniger qualifizierten Stellen. Das Verhältnis zwischen höher qualifizierten und eher ausführenden Stellen hat sich verändert, weil sich Anforderungen und Bedürfnisse der Bundesverwaltung und auch der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft verändert haben. Einerseits sind die Anforderungen an die Verwaltung und an die Mitarbeitenden gestiegen, was sich insbesondere auch bei neuen Stellen zeigt. Andererseits sind eher ausführende Aufgaben durch Automation und Digitalisierung weggefallen bzw. fallen weg.
Zu 4: Die Aufwendungen für Drittleistungen (Personalverleih, Beratung und externe Dienstleistungen; Informatikberatung und -dienstleistungen) beliefen sich 2021 auf 1,2 Milliarden. Dies entspricht einem Fünftel des Personalaufwands.
Zu 5: Zwischen 2015 und 2022 sind insgesamt rund 600 Stellen internalisiert worden. Den Anstoss zu dieser Internalisierungswelle gab eine Untersuchung der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK). Mit den Internalisierungen konnte der Bundeshaushalt dauerhaft um rund 15 Millionen entlastet werden. Allerdings liegt bei den Internalisierungen der Fokus nicht ausschliesslich auf finanziellen Entlastungen, sondern es sollen auch Reputationsrisiken abgebaut oder der Wissenserhalt gesichert werden. Daher ergeben sich bei den verschiedenen Internalisierungen auch unterschiedliche Entlastungen. In einigen Fällen konnten gar keine finanziellen Entlastungen realisiert werden.
Zu 6: Auftragnehmende haben die am Ort der Leistung massgeblichen Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, die Melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 gegen Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41) sowie die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit einzuhalten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamt- und Normalarbeitsverträge oder, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Diese Auflagen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Dienstleistungsaufträge enthalten.
Zu 7: Die Lohnsumme der Bundesverwaltung ist in den letzten 10 Jahren (2011 - 2021) gestützt auf Teuerungsausgleiche und Reallohnerhöhungen um 5,1 Prozent gewachsen. Im gleichen Zeitraum betrugt das durchschnittliche Lohnsummenwachstum der Gesamtwirtschaft gemäss UBS-Lohnumfragen 8,0 Prozent.
Zu 8: Eine Anfang 2022 von PUBLICA in Auftrag gegebene Vergleichsstudie mit grossen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinheiten hat gezeigt, dass PUBLICA hohe Altersrenten aufweist. Die guten Leistungen kommen durch hohe Sparbeiträge der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers zustande. Die Renten im Invaliditätsfall liegen in der Vergleichsgruppe im Mittelfeld. Das Sanierungsrisiko ist bei PUBLICA nicht gleichmässig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Wohl werden mögliche Sanierungsbeiträge paritätisch getragen; indes gehen Minderverzinsungen oder gar Nullverzinsungen, welche gemäss dem geltenden Sanierungskonzept primär zur Anwendung gelangen, zu Lasten der aktiven Versicherten.
Antwort des Bundesrates.