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22.4132 · Motion · 2022-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die volkswirtschaftlichen Risiken, die von den systemkritischen Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft ausgehen, mit gesetzlichen Massnahmen rasch und wirksam einzugrenzen.

Dabei sind folgende Elemente zu berücksichtigen:

1. Die Transparenz über die Aktivitäten und die Risiken ist gegenüber den zuständigen Behörden des Bundes zu verbessern.

2. Die Risiken für die Stabilität des schweizerischen Strommarktes sind massgeblich zu vermindern.

3. Die Fortführung volkswirtschaftlich wichtiger Funktionen sind zu gewährleisten.

4. Finanzielle Notfallhilfe durch den Bund ist zu vermeiden.

Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft gelten als systemkritisch, wenn sie ihren Sitz in der Schweiz haben; und selbst, über direkt oder indirekt mit ihr verbundene Konzerngesellschaften oder anderweitig über eine in der Schweiz installierte Kraftwerksleistung von mindestens 1500 Megawatt verfügen, und an organisierten Marktplätzen für Elektrizität teilnehmen.

Die Risiken sollen insbesondere durch Massnahmen in folgenden Bereichen begrenzt werden:

a. Transparenz und Publizitätsvorgaben gegenüber der ElCom.

b. BCM-Vorgaben, so dass einer Weiterbetrieb der systemkritischen Kraftwerke auch in Ausnahmesituationen unterbruchsfrei garantiert werden kann.

c. Organisatorische Aufgaben an Risikomanagement.

d. Begrenzung des intrinsischen Risikos durch Mittel- und Langfristverträge mit Unternehmen mit einem Grundversorgungsauftrag.

e. Vorgaben zu Eigenmittel und Liquidität.

Die Massnahmen müssen verhältnismässig sein, die Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen und deren Wettbewerbsfähigkeit sind zu berücksichtigen, sie dürfen die europäische Vernetzung der schweizerischen Energiebranche nicht gefährden, die entsprechende Rechtsentwicklung in der EU ist zu berücksichtigen und ein Swiss Finish möglichst zu vermeiden.

Begründung

Die parlamentarische Debatte um das bis Ende 2026 befristete Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer

Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft hat offengelegt, dass sowohl die Transparenz als auch der Handlungsspielraum des Bundes bzgl. der systemkritischen Energieunternehmen ungenügend ist. Damit rechtzeitig eine wirksame Folgegesetzgebung bereit steht, müssen die entsprechenden Arbeiten jetzt beginnen. Analog zu den Anpassungen des Bankgesetzes im Nachgang zur globalen Finanzkrise von 2007 und 2008 mit den erzwungenen Rettungsmassnahmen für Grossbanken drängen sich aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate vergleichbare gesetzgeberische Schritte auf.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.