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22.4146 · Interpellation · 2022-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Ausbruch des Ukraine-Krieges, die stillgelegten Atomkraftwerke in Frankreich sowie die infolge von Trockenheit unterdurchschnittlich gefüllten Stauseen haben die Gefahr einer Strommangellage in der Schweiz deutlich erhöht. Im schlimmsten Fall könnte es sogar zu längeren Stromausfällen kommen. Dabei wären auch die Mobilfunknetze betroffen. Diese sind jedoch sehr schlecht für einen Stromausfall gewappnet. Mit Ausnahme des Notfallfunks können Mobilfunkanlagen Stromunterbrüche nur etwa eine halbe bis wenige Stunden überbrücken. Bereits seit Jahren ist diese Problematik bekannt und gehört auch zu den "Top Ten Risiken" der Schweiz. Zwar wollte der Bundesrat dies ändern, weswegen er vor einiger Zeit das UVEK beauftragte, ihm bis Ende 2021 eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten. Bis heute ist nichts passiert. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie begründet der Bundesrat die Verzögerungen bei der Härtung der Mobilfunknetze, insbesondere mit Blick auf die drohende Strommangellage?

2. Wie kann aus Sicht des Bundesrates sichergestellt werden, dass die Mobilfunknetze zeitnah vor Stromausfällen geschützt werden können?

3. Das Mobilfunknetz ist im Moment nur für kurze Ausfälle gewappnet. Wie können längere Stromausfälle aus Sicht des Bundesrates überbrückt werden?

4. Was würde aus Sicht des Bundesrates passieren, wenn es zu einem Stromausfall käme und die Mobilfunknetze diesen nicht alleine überbrücken könnten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat befasst sich bereits mit entsprechenden Härtungsmassnahmen. Er hat schon am 7.12.2018 im Rahmen einer Aussprache das UVEK damit beauftragt, in Absprache mit dem WBF sowie dem VBS und unter Einbezug des Fernmeldesektors die Härtung der Mobilfunknetze durch Notstromversorgungen zu prüfen. Dabei waren insbesondere das Kosten-Nutzenverhältnis sowie die rechtlichen Grundlagen zu untersuchen.

Ende 2020 legte das UVEK dem Bundesrat eine Analyse vor, die auf einer technischen Studie sowie auf Klärungen in der Fernmeldebranche beruhte. In der Folge beschloss der Bundesrat, eine Revisionsvorlage zur Verordnung über Fernmeldedienste erarbeiten zu lassen, die per Ende 2021 in eine Vernehmlassung zu geben sei. Im Zuge der Erarbeitung zeigte es sich, dass aufgrund der Komplexität des Vorhabens und der möglichen finanziellen und betrieblichen Auswirkungen auf die Mobilfunkanbieterinnen eine vertiefte Regulierungsfolgenabschätzung erstellt werden musste, die extern in Auftrag gegeben wurde. Es werden alle Möglichkeiten geprüft, um das Vorhaben zu beschleunigen.

Grundsätzlich geht es bei diesen Härtungsbemühungen für Mobilfunknetze um längerfristige Massnahmen, für deren Umsetzung je nach Ausprägung fünf Jahre und mehr veranschlagt werden.

2. Gegenwärtig gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Dennoch erwartet der Bundesrat bereits heute, dass Betreiberinnen von Mobilfunknetzen Risiken einer nicht ausreichenden Stromversorgung begrenzen. Im Rahmen ihres Business Continuity Managements haben sie Massnahmen vorbereitet, damit ihre Netze kurzzeitige Stromausfälle überbrücken können. Eine Strommangellage ist ein Risiko, das die Betreiberinnen von Mobilfunknetzen zu antizipieren haben.

Strombewirtschaftungsmassnahmen im Zuge einer möglichen Strommangellage haben grundsätzlich auch Auswirkungen auf die Mobilfunknetze. Es wird beim Erlass entsprechender Massnahmen zu prüfen sein, ob und wie der Bedeutung der Mobilfunknetze für die öffentliche Sicherheit und für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben geeignet Rechnung getragen werden kann.

3. Zur Überbrückung längerer Ausfälle ist eine Härtung erforderlich, wobei je nach Ausfallszenario (Strommangellage oder Stromausfall) unterschiedliche Anforderungen an die Überbrückungszeit gestellt werden und entsprechend unterschiedliche Technologien zum Einsatz kommen (Dieselaggregate, Batterien etc.). Mit der fortschreitenden technischen Entwicklung sind auch Alternativen absehbar, etwa die Verwendung von Brennstoffzellen.

4. Bei einem Stromausfall können die Mobilfunknetze ihren Betrieb nur kurzfristig aufrechterhalten. Im Rahmen der nationalen Risikoanalyse "Katastrophen und Notlagen Schweiz" wurden mögliche Auswirkungen einer Strommangellage sowie eines Stromausfalls anhand verschiedener Szenarien geschätzt. Das Szenario Strommangellage bezieht sich auf eine landesweite zyklische Abschaltung der Stromversorgung während 2 Wochen und hat eine geschätzte Schadenssumme von über 184 Mrd. zur Folge. Dem Szenario Stromausfall liegt ein regionaler Ausfall der Stromversorgung während zwei bis vier Tagen zugrunde, was eine geschätzte Schadenssumme von rund 3.25 Mrd. ergibt. Berechnungen auf dieser Basis zeigen, dass durch die Aufrechterhaltung funktionierender Mobilfunknetze Schäden teilweise vermeiden werden können. Die mögliche Schadensreduktion wird auf ca. 16 Mrd. CHF bei einer Strommangellage und 280 Mio. CHF bei einem Stromausfall geschätzt.

Antwort des Bundesrates.