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22.4327 · Interpellation · 2022-12-08

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die der SBB erteilte Konzession sieht für die Intercity-Züge (IC) im Fernverkehrsnetz den Grundsatz eines minimalen Angebots mit Halbstundentakt vor, sofern der Betrieb einen solchen erlaubt.

Auf der Gotthardlinie fahren zwar IC, doch besteht trotz Verbesserungen bis heute noch kein Angebot mit Halbstundentakt.

Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie hat sich der Personenfernverkehr mit IC auf der Gotthardlinie nach der Eröffnung des Basistunnels im Jahr 2016 entwickelt?

2. Bestehen noch technische Einschränkungen oder andere Hindernisse in Bezug auf den Betrieb des Basistunnels, die verhindern, dass seine Kapazität und seine Funktionalität vollständig genutzt werden können?

3. Weshalb wird auf der Gotthardlinie noch kein Halbstundentakt angeboten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Reisendenzahlen haben sich im Gotthard-Basistunnel seit 2016 erfreulich entwickelt. Zwar sind diese Covid-bedingt zwischenzeitlich eingebrochen. Die Nachfrage hat sich seither aber wieder gut erholt, vor allem dank der gestiegenen Nachfrage im Freizeitverkehr. Eine detaillierte Auswertung ist unter folgendem Link abrufbar (die Zahlen für das ganze Jahr 2022 liegen derzeit noch nicht vor):Reporting SBB: Passagierfrequenzen im Schienenverkehr.

2. Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 standen dem Personenverkehr im Gotthard-Basistunnel noch nicht alle Trassen gemäss Zielkonzept zur Verfügung. Inzwischen sind diese Einschränkungen aufgehoben.

3. Die SBB hat in einem ersten Schritt im Fahrplan 2023 den Takt da verdichtet, wo die Nachfrage gross ist: Der durchgehende Halbstundentakt wird auf den Fahrplan 2024 eingeführt.

Antwort des Bundesrates.