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22.4364 · Motion · 2022-12-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, die eine Energiezulage für Working Poor bzw. einkommensschwache Haushalte (wie Bezüger*innen von Prämienverbilligungen) vorsieht. Die Energiezulage soll ihnen die Mehrkosten kompensieren, die wegen steigenden Energiepreisen bei der Heiz- und Nebenkostenabrechnung anfallen.

Begründung

Die steigenden Energiekosten belasten Haushalte mit geringem Einkommen, oftmals Familien oder Alleinerziehende, besonders stark. Seit Oktober 2021 haben sich die Gaspreise beinahe verdoppelt. Mieter*innen von Wohnungen, die mit fossilen Brennstoffen geheizt werden, müssen nach Berechnungen des Mieter*innen-Verbandes in der Heiz- und Nebenkostenabrechnung mit Nachzahlungen von jährlich bis zu 1200 Franken oder mehr rechnen. Betroffen sein können auch Haushalte, deren Heiz- und Warmwasserkosten an die Entwicklung der Ölpreise gebunden sind. Die einkommensschwachen Haushalte haben kaum Möglichkeiten, die gestiegenen Energie- oder andere Lebenshaltungskosten zu reduzieren. Sie können jetzt schon kaum die nötigen Lebenshaltungskosten bezahlen. Dazu kommt die Teuerung, die aktuell bei 3 Prozent liegt und zum höchsten Reallohnverlust seit 80 Jahren geführt hat. Zusätzlich steigen die Krankenkassenprämien für 2023 durchschnittlich um 6,6 Prozent - der Rekordanstieg der letzten 10 Jahre, der tiefe und mittlere Einkommen stark belastet oder sogar an die Existenzgrenze bringen wird.

Die Lage ist dringender denn je. Vielen Menschen droht Armut und ein starker Kaufkraftverlust, unter welchem auch die Wirtschaft leiden wird. Mit einer Energiezulage kann die akute finanzielle Not der Betroffenen gelindert und das Anklopfen bei der Sozialhilfe verhindert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Anstieg der Energiepreise im Zuge des Krieges in der Ukraine hat dazu beigetragen, dass die Inflation auf ein in der Schweiz ungewohnt hohes Niveau gestiegen ist. Nach mehreren Jahren mit tiefer - und teils negativer - Inflation betrug die Jahresteuerung im Jahr 2022 2,8 Prozent. Damit ist die Inflation im internationalen Vergleich sehr moderat. Um dem gestiegenen inflationären Druck entgegenzuwirken, hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) den SNB-Leitzins in mehreren Schritten erhöht. Für das Jahr 2023 wird ein Rückgang der Teuerung erwartet.

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist sehr gut. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote lag im Dezember 2022 bei 1,9 Prozent. In diesem Umfeld haben die Sozialpartner für 2023 die höchsten Lohnzuwächse der letzten zwanzig Jahre ausgehandelt.

Der Bundesrat hat sich eingehend mit der gestiegenen Teuerung auseinandergesetzt. Bereits im April 2022 hat er eine interdepartementale Arbeitsgruppe Energiepreise eingesetzt, welche die Auswirkungen der gestiegenen Preise analysiert und mögliche Abfederungsmassnahmen für Haushalte und Unternehmen evaluiert hat. Er kam am 2. November 2022 im Rahmen einer Aussprache zum Schluss, dass weder die Wirtschaftslage noch die Inflation ausserordentliche Massnahmen rechtfertigen. Das Parlament hat sich im vergangenen Jahr u.a. im Rahmen von zwei ausserordentlichen Sessionen mit der Kaufkraft beschäftigt. Es hat sich ebenfalls gegen die Entrichtung von Energiezulagen ausgesprochen (vgl. etwa die beiden gleichlautenden Motionen 22.3782 Ryser und 22.3805 Graf Maya zur Einführung einer temporären Energiezulage im Rahmen des bestehenden Prämienverbilligungs-Systems).

Wie der Bundesrat bereits in seinen Stellungnahmen zu den beiden obgenannten Motionen ausgeführt hat, besteht in der Schweiz ein umfassendes Netz der sozialen Sicherheit für einkommensschwache Haushalte, welches der Teuerung Rechnung tragen kann. Zudem hat das Parlament in der vergangenen Wintersession die Motion 22.3792 Die Mitte-Fraktion angenommen, welchen den Bundesrat beauftragt, die erforderlichen Schritte vorzunehmen, damit die ordentlichen AHV- und IV-Renten sowie die Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen per Anfang 2023 voll an die Teuerung angepasst werden. Ausserdem wurden die Höchstbeträge für die Mietzinse im Rahmen der Ergänzungsleistungen per 1. Januar 2023 um 7,1 Prozent erhöht. EL-beziehende Personen können die Nebenkosten-Akontobeiträge bis zum Mietzinsmaximum den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen lassen, um Nachzahlungen bei den Nebenkosten zu verringern. Für die weitere soziale Abfederung von Haushalten liegt die Zuständigkeit bei Kantonen und Gemeinden.

Aus den genannten Gründen sieht der Bundesrat keinen Anlass, von seiner bisherigen Haltung abzuweichen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.