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22.4433 · Motion · 2022-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, zur Sicherung des Produktions- und Recyclingstandorts Schweiz ein Massnahmenpaket zu verabschieden, das die Marktungleichgewichte abfedert, welche durch die massive Energie- und Industriepolitik der EU zugunsten der Stahl- und Aluminiumindustrie entstanden sind. Gleichlange Spiesse müssen herrschen und die Wertschöpfungskreisläufe in der Schweiz gesichert werden.

Begründung

Die Unternehmen des Werkstoffkreislaufs für metallische Produkte, insbesondere Stahl- und Aluminiumhersteller und Giessereien, sind durch die aktuelle EU-Industriepolitik im Rahmen des Green Deal wie auch der EU-Energiepolitik massiv beeinträchtigt. Diese Unternehmen bilden das Rückgrat der Schweizer Kreislaufwirtschaft. Aluminium- und Stahlschrott werden zu 100 Prozent wiederverwendet. Die Schweizer Stahlwerke produzieren ausschliesslich Sekundärstahl über das Schrottrecycling und sind heute ökologisch Best-in-Class.

Die Marktversorgung der Bauindustrie könnte heute nicht über ausländische Hersteller abgedeckt werden. Rund 500 000 Tonnen jährlich müssten zusätzlich in die Schweiz geliefert werden. Bereits heute können die EU-Partner der SBB die notwendige Logistikleistung auf der Schiene nicht erbringen. Ebensowenig wäre es möglich, das Material über die Strasse zu transportieren.

Die EU hat die Stahl- und Aluminiumindustrie als zentralen Hebel für die Dekarbonisierung erkannt und fördert den Systemwechsel über den Green Deal / Fit for 55 massiv. Die Umstellung der Anlagen ist so kostenintensiv, dass es diese öffentlichen Gelder für die Erreichung des gesellschaftlichen Ziels der Dekarbonisierung braucht.

Alle wichtigen Vergleichsmärkte haben die Energie- und Gaspreise gedeckelt oder subventioniert. Aufgrund des hohen Energiekostenanteils führt das zu dramatisch gesunkenen Margen welche nun ein Niveau erreicht haben, dass die Schweizer Hersteller ihre Produktions- und Lohnkosten nicht mehr decken können. Das Metallrecycling in der Schweiz, vor allem die Stahlproduktion, sind unter diesen Gesichtspunkten akut gefährdet.

Die Schweiz hat sich bisher dazu entschlossen, von Stützungsmassnahmen abzusehen, wie sie z.B. 2011 zur Stützung des Werkplatzes zur Zeit der Eurokrise ergriffen wurden. Aufgrund der langen Wertschöpfungsketten wären die volkswirtschaftlichen Effekte einer Produktionsaufgabe enorm. Die Aufgabe des Schrottrecyclings im Inland würde negative ökologische Effekte nach sich ziehen. Die Versorgung müsste durch ausländische Hersteller mit heute ökologisch schlechteren Produkte erfolgen. Arbeitsplätze und Know How in dieser wichtigen Basisindustrie würden in der Schweiz verschwinden. Der Schrottkreislauf in der Schweiz würde nicht mehr funktionieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Von den Energiepreisanstiegen sind neben der Stahl- und Aluminiumindustrie auch verschiedene andere Branchen betroffen. Die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Betriebe hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab und ist auch innerhalb der Schweiz sehr heterogen. So sichern die Unternehmen ihre Energiepreisrisiken unterschiedlich stark ab und können die Energiepreissteigerungen unterschiedlich gut an ihre Kunden weitergeben. Wie auch in der Begründung der Motion erwähnt, dürfte aufgrund begrenzter Transportkapazitäten zumindest kurzfristig die Produktion der inländischen Stahl- und Aluminiumindustrie nicht einfach durch ausländische Importe ersetzt werden können. Damit sollte es der Industrie möglich sein, die höheren Energiepreise in einem gewissen Ausmass weiterzugeben. Im Allgemeinen waren die Preissteigerungen in der Schweiz bei Vorleistungs-, Verbrauchs- und Investitionsgütern sowie in der Baubranche bis zuletzt deutlich geringer als im Ausland, was die Nachfrage der inländischen Abnehmer der Metallindustrie stützt.

Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes geht gemäss Prognose vom 13. Dezember 2022 für 2023 von einer schwachen Entwicklung der Schweizer Konjunktur aus, nicht aber von einer Rezession, wie sie die OECD bspw. für Deutschland erwartet. Die aktuellsten Konjunkturindikatoren stützen diese Einschätzung. Die Schweizer Unternehmen dürften damit von einer stabileren Entwicklung der Nachfrage profitieren können als Unternehmen in den Nachbarländern. Drohen den Betrieben trotzdem Nachfrageeinbussen und unvermeidliche Arbeitsausfälle, steht mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ein Instrument bereit, um Entlassungen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu erhalten. Ein Anspruch auf KAE ist gegeben, sofern die Anspruchsvoraussetzungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; SR 837.0) erfüllt sind. Dies gilt für sämtliche Betriebe unabhängig ihrer Branchenzugehörigkeit.

Für die notwendige Dekarbonisierung in den nächsten Jahrzehnten erscheint die Schweizer Industrie im Vergleich zum Ausland zudem in einer guten Ausgangslage. Die Energieintensität - gemessen als Verhältnis des Energieverbrauchs gegenüber der Wertschöpfung - der energieintensiven Branchen wie der Metallerzeugung ist in der Schweiz deutlich tiefer als in denselben Branchen im europäischen Ausland. Im Bereich der CO2-Bepreisung sind durch die Verknüpfung des Schweizer Emissionshandelssystem mit jenem der EU gleich lange Spiesse gewährleistet. Der Bundesrat prüft derzeit im Rahmen des Postulats 20.3933 Aussenpolitische Kommission NR "Steuerliche Anreize für einen nachhaltigen internationalen Handel" die Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus, welcher potenziell zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit CO2-intensiver Branchen beitragen kann. Im Rahmen des Postulats 18.3509 Noser Ruedi "Die Hürden gegen Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft abbauen" hat der Bundesrat zudem verschiedene Massnahmen, auch im Baubereich, zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft eingeleitet.

Der Bundesrat ist auch in Zukunft bestrebt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für alle Unternehmen zu verbessern. Industrie- und branchenspezifische Subventionen lehnt er ab. Industriepolitische Massnahmen schaffen langfristige Abhängigkeiten, bergen ein sehr grosses Risiko von Fehlallokationen auf Kosten der Steuerzahlenden und führen zu einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Unternehmen und Branchen in der Schweiz.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.