22.4530 · Interpellation · 2022-12-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Zwischen den beiden Gemeinden Waltensburg/GR und Brigels besteht seit 1870 eine Gemeindestrasse, eine voll ausgebaute Kantonsstrasse, über ein Dutzend Postautoverbindungen zum Tal und die moderne im Stundentakt verkehrende RhB-Bahnverbindung (Chur-Disentis). Sie bewältigen weit über 95 Prozent des Verkehrsaufkommens. Nun sollen 8800 m2 Wald gerodet und etwa 18 ha fruchtbares Kulturland für eine überdimensionierte 5 m breite Verbindungsstrasse zwischen den Bergbahnen Brigels und Waltensburg zerstört werden; dazu soll eine unverhältnismässige grosse Brücke von 75 Meter für 1,4 Millionen Franken erstellt werden. Die Strasse kostet 5,1 Millionen Franken und wird als Meliorationssstrasse deklariert, weil sie angeblich für Milchtransporte benötigt würde. Alle betroffenen Bauernbetriebe bestreiten dies aufgrund der Milch-Inkompatibilität entschieden. Seit Jahrzehnten fanden noch nie Milchtransporte zwischen Waltensburg und Brigels statt. Die Biokäserei in Brigels akzeptiert nur silofreie Biomilch. In Waltensburg existieren von 12 nur noch 3 Milchbetriebe, welche Silofutter verwenden. Milchtransporte sind ausgeschlossen.
Wir bitten deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Subventioniert der Bund auch Strassen mit Meliorationsgelder, wenn kein Kausalzusammenhang mit der Landwirtschaft besteht und z.B keine Milchtransporte stattfinden?
2. Existiert eine gesetzliche Grundlage, um das erwähnte Strassenprojekt zu finanzieren? Wenn ja, aufgrund welcher Bestimmung?
3. Berücksichtigt ein allfälliger Bundesbeitrag auch die Landschaftsverträglichkeit und die Wahrung der Biodiversität des subventionierten Projektes?
4. Wie werden die Auswirkungen auf die Biodiversität bei diesem Strassenprojekt beurteilt?
5. Überprüft der Bund gemäss Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b RPV auch die Alternativen und Varianten, wenn diese bezüglich:
a. "Biodiversität und Landschaftsverträglichkeit" erheblich besser sind und z.B. weder eine Waldrodung von 8800 m2 noch die teilweise Zerstörung von 18 ha Kulturland vorsehen?
b. Finanzierung bloss etwa 1/3 der Kosten oder rund 1,5 Millionen Franken mit einer "sanften Sanierung" der bestehenden Gemeindestrasse statt 5,1 Millionen Franken für die Fusionsvariante verursachen?
6. Wie hoch ist ein eventueller Subventionsbeitrag des Bundes beim erwähnten Strassenprojekt (Variante-Migle)?
7. Können mit Meliorationsgeldern des Bundes auch Schülertransporte zwischen Gemeinden finanziert werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund entrichtet, gestützt auf die Agrargesetzgebung, Beiträge für sogenannte landwirtschaftliche Transportinfrastrukturen, wie z. B. Wege. Dabei wird die Höhe der anrechenbaren Kosten fallweise aufgrund des ausgewiesenen landwirtschaftlichen Interesses bestimmt. Weitere Interessen der Öffentlichkeit, wie Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes, können auch beigezogen werden.
Wenn eine Massnahme, wie im vorliegenden Fall, auch nichtlandwirtschaftlichen Interessen dient, werden die anrechenbaren Kosten angemessen reduziert. Eine Mitbeteiligung durch den Bund für die kommunale Verbindungsstrasse Waltensburg / Vuorz - Breil Vitg wurde in Aussicht gestellt, da diese, unabhängig von der Frage betreffend Milchtransporte, verschiedene Vorteile für die Landwirtschaft bringt: Erleichterung für die Flächenbewirtschaftung (Erschliessung von 21 ha Kulturland), Erleichterung der überbetrieblichen Zusammenarbeit mittels gemeinsamen Einsatzes von Landmaschinen, gemeinsame Alpung, kurze Tiertransporte (Tierschutz) nach Breil Vitg in die Metzgerei.
Die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen werden von Bund und Kanton gemeinsam finanziert. Verfahrenstechnisch liegt das Projekt zurzeit beim Kanton Graubünden und ist Gegenstand eines laufenden juristischen Verfahrens, sodass zum Sachverhalt der Interpellation keine weiteren Ausführungen möglich sind.
Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:
1. Ohne nachgewiesenes landwirtschaftliches Interesse subventioniert der Bund gestützt auf die Agrargesetzgebung keine Güterwege.
2. Gesetzliche Grundlage sind die Artikel 93 - 95 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) und die Strukturverbesserungsverordnung (SR 913.1).
3. Für dieses Projekt liess die Gemeinde einen Umweltbericht verfassen, der die Landschaftsverträglichkeit und die Auswirkungen auf die Biodiversität untersuchte. Die Ergebnisse fanden Eingang in die Projektbearbeitung.
4. Gemäss Umweltbericht kann festgehalten werden, dass bezüglich Luftschadstoff- und Lärmbelastung sowie Fauna / Landschaftsbild keine relevanten Änderungen zu erwarten sind. Die Eingriffe in den Boden können durch eine fachgerechte Bauausführung minimal gehalten und die Eingriffe in die Flora durch die Wiederanlage von Rasenziegeln wiederhergestellt werden. Das Projekt kann damit als umweltverträglich beurteilt werden.
5. Im vorliegenden Fall wurden durch das beauftragte Ingenieur- sowie Umweltbüro zusammen mit der Gemeinde mehrere Varianten untersucht. Die Variante Fusion stellte sich als Bestvariante heraus, welche auch vom Bund unterstützt wird.
6. Die anrechenbaren Kosten betragen max. 1'000 Franken pro Laufmeter, was bei einer Länge von ca. 2,3 km gesamthaft max. 2,3 Mio. Franken anrechenbare Kosten ergibt. Der Bundesbeitragssatz beträgt voraussichtlich 35 Prozent, was einen Bundesbeitrag von max. 805'000 Franken ergibt. Dies entspricht rund 14 Prozent der Gesamtkosten.
7. Nein. Schülertransporte rechtfertigen keine Finanzhilfen für Transportinfrastrukturen.
Antwort des Bundesrates.