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Ergänzung der Schuldenbremse, damit das Ausgabenwachstum über einen Konjunkturzyklus hinweg das Wirtschaftswachstum nicht übersteigt

22.458 · Parlamentarische Initiative · 2022-09-21

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die Rechtsordnung soll dahingehend angepasst werden, mit dem Ziel die Schuldenbremse dahingehend zu ergänzen, dass das Ausgabenwachstum über einen Konjunkturzyklus hinweg nicht grösser als das Wirtschaftswachstum sein darf. Von einer Koppelung ist ausdrücklich abzusehen, die Ergänzung ist als Obergrenze zu verstehen.

Begründung

In den 90er Jahren wies der Bundeshaushalt regelmässig ein Defizit auf, was die Neuverschuldung des Bundes explodieren und den Schuldenberg anwachsen liess. Diese unheilvolle Entwicklung konnte glücklicherweise gestoppt werden. 2001 sagten Volk und Stände an der Urne mit fast 85 Prozent Ja zur Schuldenbremse und schrieben diese in Form von Artikel 126 in die Bundesverfassung.

Nur dank der Schuldenbremse steht die Schweiz im Vergleich zu den meisten anderen Ländern und als Schuldnerin relativ gut da, was es ihr ermöglicht in Krisensituationen wie der 2020 beginnenden Corona-Krise rasch und umfassend zu reagieren. Die Schulden aus der Corona-Krise und das generelle Ausgabenwachstum gefährden jedoch die Funktionsfähigkeit der Schuldenbremse. Der Bundesrat geht in seiner Medienmitteilung vom 29. Juni 2022 davon aus, dass er ab 2024 die Vorgaben der Schuldenbremse und damit die Verfassung nicht mehr einhalten kann.

Die Grundregel der Schuldenbremse besagt, dass über einen Konjunkturzyklus hinweg die Ausgaben nicht grösser als die Einnahmen sein dürfen. Das heisst nichts anderes, als dass der Bund in Krisenzeiten die Volkswirtschaft durch stabile oder gar höhere Ausgaben stützen darf, diese Mehrausgaben sind aber wieder mittels einer schlanken Haushaltsführung in wirtschaftlich guten Jahren zu kompensieren.

Damit die Kompensation der zusätzlichen Schulden innerhalb eines Konjunkturzyklus auch tatsächlich gelingt, ist die Schuldenbremse dahingehend zu ergänzen, dass das Ausgabenwachstum in einem Konjunkturzyklus das Wirtschaftswachstum in keinem Fall übersteigen darf.

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