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23.1040 · Anfrage · 2023-09-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Im April hat das Bundesamt für Verkehr den Standbericht 2022 über die verschiedenen laufenden Eisenbahnausbauprogramme veröffentlicht. Diesem Bericht kann entnommen werden, dass es beim Ausbauschritt 2035 einen Verzug von 3–5 Jahren gibt und die Kosten höher ausfallen werden als vorgesehen. Gemäss SBB sind neue Bauprojekte erst ab 2033 wieder möglich. Ausserdem werde zukünftig im Personenfernverkehr auf den Einsatz von Rollmaterial zum bogenschnellen Fahren verzichtet. All dies verunmöglicht, einen Fahrplan für den gesamten Ausbauschritt 2035 zu entwerfen. Die West- und Ostschweizer Kantone, die zu Recht besorgt über die Folgen für die Qualität der Dienstleistungen sind, forderten Ersatzlösungen.
In seiner Botschaft vom 16. August zum Stand und zu den Änderungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur schlägt der Bundesrat einige neue Handlungsmöglichkeiten vor und bittet das Parlament um einen Zusatzkredit von 2,6 Milliarden Franken, um das Ausbauprogramm 2035 anzupassen.
Einige Artikel in den Medien erwecken den Eindruck, dass schon ein neuer Fahrplanentwurf 2035 erschienen sei.


Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Welche Folgen hat der neue Fahrplanentwurf 2035 für das Angebot an Personen- und Güterzügen auf der Nord-Süd-Achse?

2) Ist Arth-Goldau als Knotenpunkt für den Umsteigeverkehr mit Zügen von und nach Zürich bzw. Luzern und Basel bestätigt?

3) Sind für Verbindungen aus dem Tessin in andere Landesregionen (Bern, Lausanne, Genf, St. Gallen) die Anschlüsse in Zürich bzw. in Luzern gewährleistet?

4) Wie soll der Entscheid der eidgenössischen Räte, die Bahnhöfe Mendrisio bzw. Chiasso mit Fernverkehrszügen zu bedienen, umgesetzt werden?

5) Werden das aktuelle Konzept und die Möglichkeiten, den aussergewöhnlich stark frequentierten Regional- und Grenzverkehr TILO auszubauen, gewahrt?

6) Reichen die materiellen und personellen Ressourcen, die dem Bundesamt für Verkehr und der SBB zur Verfügung gestellt wurden, gemäss dem Bundesrat aus, damit die geplanten Bauprojekte frist- und kostengerecht durchgeführt und die entsprechenden Bewilligungsverfahren abgewickelt werden können?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Arbeiten für die Konsolidierung des Angebotskonzepts 2035 laufen. Sie dauern noch mindestens zwei Jahre. Die Ergebnisse werden für die nächste Botschaft zum Bahnausbau im Jahr 2026 vorliegen. Zum angepassten Fahrplan 2035 sind noch keine abschliessenden Aussagen möglich. Das Ziel der Konsolidierung ist es, die geplanten Angebote gemäss Angebotskonzept 2035 so weit wie möglich umzusetzen. Der Kanton Tessin ist bei den laufenden Arbeiten eng einbezogen. 2. Der Bund und die Kantone sind bestrebt, im Rahmen der Arbeiten zur Konsolidierung den Knoten Arth-Goldau zu erhalten. Abschliessend bestätigen lässt sich dies erst bei Vorliegen eines finalen konsolidierten Angebotskonzepts. 3. Ebenso sind der Bund und die Kantone bestrebt, die nationalen Verbindungen zu erhalten. 4. Damit dem Entscheid des Parlaments zur Bedienung des Mendrisiotto mit Intercity-Verbindungen Folge geleistet werden kann, wurden der SBB entsprechende Planungsaufträge übertragen. Zunächst werden die technische Machbarkeit sowie die möglichen Auswirkungen auf die Bahninfrastruktur untersucht. Danach werden die finanziellen Folgen einer Angebotsverbesserung abgeklärt. Schliesslich wird darüber entschieden werden müssen, wer die etwaigen Mehrkosten sowohl für den Verkehrsdienst als auch für die Bahninfrastruktur tragen wird. Der Kanton Tessin ist in einer Arbeitsgruppe vertreten, die sich diesen Fragen widmet. 5. Das Ziel ist es, bei der Konsolidierung des Angebotskonzepts die aktuelle Ausrichtung zu wahren. Der Ausbau des TILO-Angebotes ist gewährleistet und wird im Rahmen der nächsten Ausbauschritte der Bahninfrastruktur geprüft. 6. Die dem Bundesamt für Verkehr und der SBB zugeteilten Ressourcen sind ausreichend, um die genannten Aufgaben zu erfüllen.