23.1043 · Anfrage · 2023-09-20
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Bekanntlich dauert die Leidensgeschichte zur Erlangung einer schweizweiten Betreibungsregister-Auskunft bereits einige Jahre: Zur Thematik wurden verschiedene parlamentarische Vorstösse eingereicht, welche einerseits die Missbrauchsproblematik (bspw. 12.3957 & 16.3335 - Martin Candinas) aber anderseits auch Lösungsansätze (19.4338 - Martin Candinas) aufgezeigt haben. In der Bearbeitung dieser Vorstösse hat der Bundesrat mehrfach auf die seinerzeit im Auftrag des Bundesamtes für Justiz erstellten Studie "Lösungsansätze für einen umfassenden Betreibungsauszug" vom 26.01.2017 verwiesen - und dabei wiederholt auf die darin Probleme aufmerksam gemacht.
Unlängst wurde nun, im Auftrag der Konferenz der Stadtzürcher Betreibungsbeamten, eine neue Machbarkeitsstudie für eine schweizweite Betreibungsregister-Auskunft (BRA CH) erstellt, welche die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS - als deren Unterstützerin) publiziert hat: https://www.digitale-verwaltung-schweiz.ch/download_file/477/226 . Kurz zusammengefasst stützt die neue Studie darauf ab, dass ab 01.01.2025 gemäss Weisung des Bundesamtes für Justiz jedem eingeleiteten Betreibungsverfahren die AHV-Nr. resp. UID-Nr. als behördenverbindlichen Identifikator zu hinterlegen ist. Gleichzeitig sollen die Betreibungsämter die einer AHV-Nr. resp. UID-Nr. zugewiesenen und für eine Betreibungsregister-Auskunft relevanten Daten täglich (oder stündlich) in eine durch ein Rechenzentrum in der Schweiz betriebene Cloud spiegeln. Auf diesem Wege ist garantiert, dass, im Gegensatz zu heute, wo eine Register-Auskunft nur Auskunft über den jeweiligen Betreibungskreis gibt, künftig eine schweizweite Auskunft gewährleistet ist.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung von folgenden Fragen:
1. Hat der Bundesrat von der neuen Machbarkeitsstudie BRA CH Kenntnis genommen?
2. Wie stellt er sich zur neu publizierten Machbarkeitsstudie und erachtet er diese als taugliche Grundlage für die Weiterführung des Projektes?
3. Ist der Bundesrat gewillt, die neue Studie, als weitere Grundlage für die Bearbeitung und Weiterverfolgung einer schweizweiten Betreibungsregister-Auskunft anzuschauen und künftig auf diese abzustellen?
Begründung
Bekanntlich dauert die Leidensgeschichte zur Erlangung einer schweizweiten Betreibungsregister-Auskunft bereits einige Jahre: Zur Thematik wurden verschiedene parlamentarische Vorstösse eingereicht, welche einerseits die Missbrauchsproblematik (bspw. 12.3957 & 16.335 - Martin Candinas) aber anderseits auch Lösungsansätze (19.4338 - Martin Candinas) aufgezeigt haben. In der Bearbeitung dieser Vorstösse hat der Bundesrat mehrfach auf die seinerzeit im Auftrag des Bundesamtes für Justiz erstellten Studie "Lösungsansätze für einen umfassenden Betreibungsauszug" vom 26.01.2017 verwiesen - und dabei wiederholt auf die darin Probleme aufmerksam gemacht.
Unlängst wurde nun, im Auftrag der Konferenz der Stadtzürcher Betreibungsbeamten, eine neue Machbarkeitsstudie für eine schweizweite Betreibungsregister-Auskunft (BRA CH) erstellt, welche die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS - als deren Unterstützerin) publiziert hat: https://www.digitale-verwaltung-schweiz.ch/download_file/477/226 . Kurz zusammengefasst stützt die neue Studie darauf ab, dass ab 01.01.2025 gemäss Weisung des Bundesamtes für Justiz jedem eingeleiteten Betreibungsverfahren die AHV-Nr. resp. UID-Nr. als behördenverbindlichen Identifikator zu hinterlegen ist. Gleichzeitig sollen die Betreibungsämter die einer AHV-Nr. resp. UID-Nr. zugewiesenen und für eine Betreibungsregister-Auskunft relevanten Daten täglich (oder stündlich) in eine durch ein Rechenzentrum in der Schweiz betriebene Cloud spiegeln. Auf diesem Wege ist garantiert, dass, im Gegensatz zu heute, wo eine Register-Auskunft nur Auskunft über den jeweiligen Betreibungskreis gibt, künftig eine schweizweite Auskunft gewährleistet ist.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat Kenntnis von der erwähnten Machbarkeitsstudie.2. und 3. Die erwähnte Machbarkeitsstudie leistet einen wertvollen Beitrag zur Verwirklichung der Idee einer schweizweiten Betreibungsauskunft. Die Studie zeigt konkrete Lösungsvarianten für die Vernetzung der Betreibungsregister respektive den Datenaustausch zwischen den Betreibungsregistern auf. Dabei wird der Aufbau einer zentralen, sicheren Datenbank mit Daten für die Betreibungsregisterauskunft verlangt, wobei die UID und die AHV-Nummer der Schuldner als einzige Identifikatoren dienen und diese bei sämtlichen Amtshandlungen zwingend erfasst werden müssen (vgl. S. 17 und 32 der Studie). Bereits in seinem Bericht vom 4. Juli 2018 «Schweizweite Betreibungsauskunft» in Erfüllung des Postulats 12.3957 Candinas hat der Bundesrat festgehalten, dass eine zentrale Datenhaltung oder ein allseitiger Datenaustausch zwischen sämtlichen Betreibungsämtern unter Verwendung eines eindeutigen Identifikators, welcher sich auf ein vorbestehendes Personenregister bezieht, Vorbedingung für eine schweizweite Betreibungsauskunft ist (siehe S. 2 f., 23 ff., 26 ff. und 54 ff. des Postulatsberichts). Umgekehrt sind wesentliche Kernfragen zur Umsetzung einer schweizweiten Betreibungsauskunft, die der Bundesrat in seinem Postulatsbericht identifiziert hat, weiterhin unbeantwortet. So ist unklar, ob beziehungsweise wie gut die sichere Identifikation des Schuldners und die richtige Zuordnung der AHV-Nummer zum Schuldner bei jeder Betreibung und bei jeder Betreibungsauskunft mit einem für die Betreibungsämter verhältnismässigen Aufwand erreicht werden kann (vgl. S. 29 ff. und insbes. S. 36 ff. des Postulatsbrichts), was aber Voraussetzung für die Richtigkeit und Vollständigkeit einer schweizweiten Betreibungsauskunft ist. Gemäss der neuen Weisung Nr. 10 der Oberaufsicht für Schuldbetreibung und Konkurs des Bundesamtes für Justiz vom 1. September 2023 werden ab 1. Januar 2025 alle Betreibungsämter gehalten, jedem eingeleiteten Betreibungsbegehren die AHV-Nummer der schuldnerischen natürlichen Person zuzuordnen. Die Erfahrungen mit der Verwendung der AHV-Nummer werden zeigen, mit welchem Erfolg diese kritische Voraussetzung in der Praxis umgesetzt werden kann. Mit der erwähnten Weisung wurde aber konzeptionell bereits eine wesentliche Grundlage für eine schweizweite Betreibungsauskunft geschaffen.Die erwähnte Machbarkeitsstudie verweist sodann auf verschiedene weitere technische und rechtliche Vorbedingungen. In dieser Hinsicht ist insbesondere auf die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für eine zentrale Datenbank hinzuweisen sowie auf die für ihren Aufbau und Betrieb erforderliche Finanzierung. Da die Organisation der Betreibungsämter Sache der Kantone ist (vgl. Art. 1 ff. SchKG), liegt es bei ihnen, auf Grundlage dieser Studie das Projekt einer schweizweiten Betreibungsauskunft weiterzuverfolgen. Sie sind grundsätzlich auch für die Finanzierung zuständig. Der Bundesrat begrüsst, dass seitens der Kantone Bestrebungen bestehen, das Projekt weiter zu führen, weil dies Klarheit über die genannten Vorbedingungen bringen und namentlich auch zeigen wird, welche rechtlichen Grundlagen im Bundesrecht allenfalls angepasst werden müssen.Dessen ungeachtet treibt der Bundesrat mit dem Gesetzgebungsprojekt «Modernisierung des Betreibungswesens» die Digitalisierung im Betreibungswesen weiter voran, und er hat in diesem Rahmen auch konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Aussagekraft der Betreibungsauskunft, namentlich in Form der Umsetzungsarbeiten zur Motion 16.3335 Candinas «Wohnsitzabklärung bei Betreibungsauskünften», gemacht. Die Botschaft wird er voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 vorlegen.