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Ungenügende Finanzierung der Spitäler durch den Bund für die Entwicklung der Digitalisierung im Versorgungs-, Qualitäts- und Forschungsbereich

23.1047 · Anfrage · 2023-09-26

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Erkennt der Bundesrat das Risiko, dass Spitäler zu wenig finanzielle Mittel für den Aufbau und den Unterhalt von vernetzenden Gesundheitsdaten-Infrastrukturen haben?

  2. Erkennt der Bundesrat den Bedarf nach einem Vergütungskonzept, das den Spitälern ermöglicht, Gesundheitsdaten für die Patientenversorgung, Qualitätssicherung und Forschung bereitzustellen?

  3. Könnte die Erhöhung der DRG und der Tarmed-Tarife für das Aufbereiten von strukturierten Daten nicht Anreiz für Spitäler sein, Daten aufzubereiten?

2017-2024 konnte die vom SBFI finanzierte Forschungs-Infrastrukturinitiative SPHN zur sicheren und regulatorisch konformen Nutzung von de-identifizierten Gesundheitsdaten für die Forschung in Spitälern, Hochschulen und Industrie beitragen. Diese SPHN Dateninfrastrukturen tragen wesentlich zu Fortschritten in der Harmonisierung, Verbesserung der Intraoperabilität der Gesundheitsforschungsdaten bei. Sie unterstützen Forschung, die im Bereich der personalisierten Medizin zu Innovationen bei diagnostischen und therapeutischen Verfahren führt. Zur Verstetigung des SPHN-Koordinationszentrums nach 2024 wurde ein Kostenrahmen für die Periode 2025-28 erarbeitet. Der Bund finanziert einen Teil, den Rest finanzieren die Universitätsspitäler und Universitäten. Bei zunehmendem finanziellem Druck können die Universitätsspitaler diese Mittel für diese wichtigen Dateninfrastrukturen kaum aufbringen. Das Gleiche gilt in Zukunft für Kantons- und Regionalspitäler. Das Problem wird sich noch verstärken, wenn auch Gesundheitsdaten für die Patientenversorgung (Digisanté) und die Qualitätssicherung zwischen den Spitälern vernetzt werden müssen. Auch wenn der Grad der Automatisierung in den nächsten Jahren zunehmen wird, sind Datenstrukturierung und Interoperabilität personalintensiv und aufwändig. Die entstehenden Kosten sind zurzeit schlecht abgebildet und vergütet. Es besteht ein Bedarf nach einem Vergütungskonzept, welches den Spitälern ermöglicht, hochqualitative interoperable Daten in einer sicheren Dateninfrastruktur bereitzustellen, und gesetzeskonform zu vernetzen und auszutauschen.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ein Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté) auszuarbeiten. Der Bundesrat wird voraussichtlich noch im 2023 die Botschaft über einen Verpflichtungskredit an das Parlament überweisen. DigiSanté hat zum Ziel, eine integrierte und vernetzte Umgebung, in der die Akteure miteinander interagieren, zu schaffen. Damit wird der kontrollierte Zugang zu Gesundheitsinformationen unter Wahrung des Datenschutzes zu Zwecken wie beispielsweise Prävention, Diagnostik, Behandlung und Pflege gewährleistet. Es ist davon auszugehen, dass auch die Spitäler in ihre Gesundheitsdateninfrastrukturen investieren müssen, so dass sie sich an dem angedachten digitalen Gesundheitswesen anschliessen können.3. Die Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) deckt die Kosten für effizient erbrachte, versicherte Leistungen. Für die Tarifermittlung müssen die Spitäler die Kosten, die für die Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) angefallen sind, transparent ausweisen. Die Tarifermittlung orientiert sich an den Kosten einer effizienten Leistungserbringung und umfasst damit neben den Kosten für die personellen Ressourcen auch die Kosten für die Infrastruktur und weitere Overheadkosten. Die angefallenen Kosten für die Entwicklung der Digitalisierung für die medizinische Leistungserbringungkönnen von den Spitälern können somit für die Tarifermittlung geltend gemacht werden, sofern diese nicht bereits gedeckt sind. Nach Artikel 49 Absatz 3 Buchstabe b KVG ist es jedoch ausgeschlossen, solche Kosten für den Forschungsbereich geltend zu machen. Eine generelle Tariferhöhung, ohne dass die dafür angefallenen Kosten von den Spitälern transparent nachgewiesen worden wären, ist im KVG nicht vorgesehen. Eine allfällige Anschubfinanzierung müsste daher aus einer anderen Quelle stammen.

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