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23.3098 · Interpellation · 2023-03-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Jahr 2030 nachhaltig essen? Eine Priorität für den "Bürger:innen-Rat für Ernährungspolitik" und das "wissenschaftliche Gremium zur Ernährungszukunft Schweiz". Eine Frage des Marktes für unseren Wirtschaftsminister.

Im Bericht des Preisüberwachers vom 27. Januar 2023 wird aufgezeigt, dass bei Bioprodukten die Marge der grossen Detailhändler in vier von fünf Fällen höher ist. Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Bundesrat vor dem Hintergrund des Berichts des Preisüberwachers der Ansicht, der Markt lasse es zu, dass sich Bioprodukte verbreiten und aufgewertet werden?

2. Bioprodukte sind umweltschonender und besser für die Gesundheit, aber für viele Menschen unerschwinglich. Ist es für den Bundesrat angesichts dieser Tatsache in grossem öffentlichen Interesse, den Zugang zu Bioprodukten zu erleichtern, indem die Margen beeinflusst werden?

3. Der Preisüberwacher gibt an, dass er den Detailhändlern den Vorschlag unterbreitet hat, bei Bioprodukten freiwillig die Margen zu beschränken, damit die Produkte erschwinglicher werden. Der Vorschlag wurde von den Detailhändlern abgelehnt. Was sagt der Bundesrat dazu?

4. Wie beurteilt der Bundesrat den Vorschlag des Preisüberwachers, ein Marktregulierungssystem im Bereich des Detailhandels einzuführen?

5. Der Preisüberwacher bemängelt, dass die Unternehmen nicht kooperiert und sich geweigert hätten, ihm Informationen zu liefern. Ist diese fehlende Zusammenarbeit häufig? Muss man sie tolerieren?

6. Das Erscheinungsdatum des Berichts wurde verschoben, und es wurden Textstellen geschwärzt. Was sagt der Bundesrat zu dieser fehlenden Transparenz? Ist der Zugang zu Informationen für die Bevölkerung gewährleistet?

7. Die Schweiz macht den Übergang zu nachhaltigeren Ernährungssystemen zu einer Priorität ihrer "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030" und befürwortet eine ganzheitliche Sichtweise. Gehört dazu auch die Frage nach einem fairen Preis, der eine gerechte Entlöhnung, aber die Erschwinglichkeit des Produkts gewährleistet?

8. Im Anschluss an den Ernährungssystemgipfel wurden Empfehlungen ausgesprochen. Wie gedenkt der Bundesrat diese umzusetzen, wenn die wichtigsten Akteure im Schweizer Detailhandel nicht handeln wollen?

Begründung

Im Jahr 2030 nachhaltig essen? Das sei auch eine Frage des Marktes, sagte der Wirtschaftsminister Guy Parmelin Anfang Februar am Ernährungssystemgipfel, der vom Bürger:innen-Rat für Ernährungspolitik und einem wissenschaftlichen Gremium organisiert wurde. Letztere bemühen sich darum, dass Produktion und Konsum nachhaltiger und gesünder werden.

Es geht um einen Markt, der eben laut dem Bericht des Preisüberwachers vom 27. Januar 2023 nicht funktioniert. Der Bericht zeigt, dass die Margen der grossen Detailhändler bei Bio-Lebensmitteln fast durchweg höher sind. Die Margen bei jener Produktionsweise also, die der Allgemeinheit und künftigen Generationen den grössten Nutzen bringt.

Laut der Untersuchung des Preisüberwachers ist die Marge der Detailhändler enorm. Der Preisüberwacher bestätigt damit die im letzten Jahr veröffentlichten Untersuchungen verschiedener Medien und der "Fédération Romande des Consommateurs" zum Milchmarkt und zu Gemüse. Gemäss diesen Untersuchungen herrsche bei der Bildung der Lebensmittelpreise ein Gesetz des Schweigens, und die Unterschiede zwischen den Produzentenpreisen und den von den Konsumentinnen und Konsumenten bezahlten Preisen seien enorm.

Unsere Detailhändler haben die höchsten Margen in Europa. Das Seco ist auch der Ansicht, dass die Marktstruktur des Schweizer Detailhandels viel konzentrierter ist als im Ausland und es den grossen Detailhändlern ermöglicht, hohe Gewinne zu erzielen - auf Kosten eines gut funktionierenden Marktes und eines fairen Preises für die Bauernfamilien und die Bevölkerung.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Anteil der Bio-Lebensmittel am Inlandverbrauch steigt seit Jahren stetig. Insgesamt wurden 2022 im Schweizer Detailhandel mengenmässig 4,6 Prozent mehr Bio-Lebensmittel nachgefragt als vor der Pandemie im Jahr 2019 (Bio-Konsum gewinnt weiter an Bedeutung, Marktbericht Bio März 2023, BLW und Forschungsinstitut für Biologischen Landbau). Im Zeitraum von 2018 bis 2022 erhöhte sich gemäss den Daten des Haushalts- und Retailpanels von NielsenIQ Switzerland der Marktanteil von Bio-Lebensmitteln am gesamten Lebensmittelumsatz im Schweizer Detailhandel von 9,9 Prozent auf 11,2 Prozent (vgl. Marktbericht Bio - März 2023, Bundesamt für Landwirtschaft). Dies zeigt, dass eine positive Marktentwicklung stattfindet. Mittelfristig ist von einem weiteren Wachstum auszugehen.

2. Die biologische Landwirtschaft ist insbesondere bezüglich des Verzichts auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel positiv zu bewerten. Die biologische Landwirtschaft wird im Rahmen der landwirtschaftlichen Direktzahlungen besonders gefördert, und die Absatzförderung für Schweizer Bio-Produkte wird im Rahmen des Landwirtschaftsgesetzes unterstützt. Der Bundesrat hat hingegen weder die Absicht noch die gesetzliche Grundlage, in die Preisgestaltung einzugreifen.

3. Der Bundesrat nimmt keinen Einfluss auf die Arbeit des Preisüberwachers. Er hat zur Kenntnis genommen, dass dieser seine Arbeit im Dossier weiterführt.

4. Der Preisüberwacher hat die Frage in den Raum gestellt, ob ein System zur Marktregulierung für die Schweiz notwendig sein könnte. Der Bundesrat steht zusätzlichen staatlichen Markteingriffen grundsätzlich kritisch gegenüber.

5. Grundsätzlich müssen gemäss Artikel 17 Preisüberwachungsgesetz (PüG, SR 942.20) Beteiligte an Wettbewerbsabreden, marktmächtige Unternehmen sowie am Markt beteiligte Dritte dem Preisüberwacher alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Am Markt beteiligte Dritte sind jedoch nicht verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse offen zu legen.

6. Der Preisüberwacher hat das Amtsgeheimnis zu wahren und darf keine Geschäftsgeheimnisse preisgeben. Auch das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ, SR 152.3) sieht Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip vor, wenn es sich um Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse handelt. Im vorliegenden Fall hat sich der Preisüberwacher mit den beteiligten Unternehmen auf die Publikation des Berichts einigen können und den Bericht mit einigen wenigen Schwärzungen, welche geltend gemachte Geschäftsgeheimnisse betreffen, publiziert.

7. Im Kontext der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und im Rahmen der Schweizer Ernährungsstrategie unterstützt der Bund die relevanten Akteurinnen und Akteure einerseits bei der Verbesserung der Zusammensetzung der Lebensmittel und Mahlzeiten sowie bei Forschung und Innovation sowie andererseits dabei, eine ausgewogene, gesunde und nachhaltige Ernährung für alle attraktiv und zugänglich zu machen. Hierzu unterstützt er unter anderem entsprechende Informations- und Sensibilisierungsarbeiten. Er setzt sich für günstige, transparente und effiziente Rahmenbedingungen für nachhaltige Ernährungssysteme entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette und die Internalisierung externer Kosten und die Transparenz über Herkunft und Produktionsmethoden von Nahrungsmitteln ein. Die Förderung des Anbaus und der Vermarktung auf Seiten des Angebots muss auch einer zur Abnahme bereiten Nachfragerseite gegenüberstehen. Dazu gehören auch angemessene Preise.

8. Das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen werden im Rahmen der Weiterentwicklung der zukünftigen Agrarpolitik und der Schweizer Ernährungsstrategie die Empfehlungen des Bürgerinnen- und Bürgerrates und des wissenschaftlichen Kuratoriums sorgfältig abwägen, so wie sie das mit anderen relevanten Informationen auch tun. Allerdings ist es wichtig, dass sich alle Politikbereiche, die einen Einfluss auf das Ernährungssystem haben, synchron und kohärent weiterentwickeln.

Die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen zur Wettbewerbssituation und zur Preistransparenz werden ebenfalls im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulats 22.4252 WAK-S "Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt" beantwortet. Allerdings kann das zuständige Fachamt (BLW) dabei die Herausgabe von Geschäftsgeheimnissen nicht erzwingen.

Antwort des Bundesrates.