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23.3262 · Postulat · 2023-03-16

Finanzdepartement

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, welche verfassungskonforme Möglichkeiten bestehen, Startup-Unternehmen bei der Belastung durch Emissionsabgaben auf Eigenkapital zu reduzieren.

Begründung

Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital sieht vor, dass auf eine Kapitalerhöhung eine Abgabe von 1 Prozent bei einem Freibetrag von 1 Million Schweizer Franken an den Bund geleistet wird. Die Stimmbevölkerung hat im Jahr 2022 die gänzliche Abschaffung dieser Abgabe abgelehnt. Im Abstimmungskampf war man sich aber einig, dass die Abgabe für Startups schädlich sein kann. Als Startup-Unternehmen gelten Aktiengesellschaften, Genossenschaften oder GmbH, welche zum Zweck gegründet werden, eine Innovation zur Marktreife zu entwickeln und in der Schweiz mindestens 10 Mitarbeitende beschäftigen. Da Startups typischerweise in den ersten Jahren hohe Kosten und keine Einnahmen erzielen, brauchen sie oft mehrere Finanzierungsrunden und haben einen grösseren Kapitalbedarf als die 1 Million Schweizer Franken Freigrenze. Diese steuerlich zu belasten, ist dysfunktional und belastet die Startups besonders, weshalb eine spezifische steuerliche Lösung für diese Kategorie gefunden werden soll.

Generell ist es bedauerlich, dass die Politik in der Legiferierung nicht nach Lebensphase oder Grösse von Unternehmen differenziert. Ein Startup ist aber offensichtlich in vielen Dimensionen nicht das gleiche wie eine börsenkotierte Unternehmung. Deshalb drängt sich auch eine unterschiedliche Behandlung auf, wie in Bezug auf die Emissionsabgabe auf Eigenkapital.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Bei der Ausgestaltung der Emissionsabgabe sind verschiedene verfassungsrechtliche Grundsätze zu beachten. Dazu zählen namentlich die Grundsätze der Allgemeinheit der Besteuerung und der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen. Zu berücksichtigen ist auch die Ablehnung der Abschaffung der Emissionsabgabe in der Volksabstimmung vom Februar 2022. Der Bundesrat plant deshalb keine Neuauflage der Abschaffung der Emissionsabgabe. Er ist aber bereit zu prüfen, ob und inwiefern Anpassungen bei der Emissionsabgabe zur steuerlichen Entlastung von Start-ups mit dem Verfassungsrecht vereinbar sind.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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