23.3318 · Motion · 2023-03-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, im Bereich der Luftverschmutzung ein neues Konzept zu definieren, das folgende Massnahmen umfasst:
1. eine Senkung der Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe und
2. eine Erhöhung der Fördermittel um mindestens den Betrag, der durch die Senkung der Kosten im Gesundheitsbereich dank den Massnahmen im Rahmen des Konzepts betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes vom 11. September 2009 eingespart wurde.
Begründung
In der Schweiz weisen jährlich 2300 frühzeitige Todesfälle sowie 14 000 Spitaltage oder 12 000 Fälle akuter Bronchitis bei Kindern (Studie des ARE des Jahres 2018) einen kausalen Zusammenhang mit der Luftverschmutzung auf. Diese Zahlen sind in Bezug zu setzen zu den Gesundheitskosten in Höhe von jährlich sieben Milliarden Franken für die Behandlung der Fälle, die direkt mit der Luftqualität zusammenhängen.
Obwohl sich die Luftqualität in der Schweiz tendenziell verbessert, sind die vom Bundesrat 2009 festgelegten Zielwerte in Bezug auf einige Schadstoffe nach wie vor noch nicht erreicht worden. Dabei sind diese Zielwerte gemäss den entsprechenden Empfehlungen der WHO (2021) immer noch zu hoch, als dass sie sich nicht negativ auf die Gesundheit auswirkten.
Angesichts des Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Umwelt erscheint es von grundlegender Bedeutung, die Politik der öffentlichen Hand auf diesem Gebiet zu beschleunigen. Dies nicht nur, um aktiv zur Reduktion der Schadstoffemissionen in der Schweiz beizutragen, sondern auch, um zu gewährleisten, dass die Bevölkerung möglichst bei guter Gesundheit bleibt. So können auch substanzielle Einsparungen bei den Gesundheitskosten erzielt werden.
Mit der vorliegenden Motion wird deshalb gefordert, die Emissionsgrenzwerte in den 2009 bezeichneten Bereichen (Industrie, Heizungen, Landwirtschaft, Fahrzeuge usw.) und in allen anderen Bereichen, in denen solche Grenzwerte dem Bundesrat neu als relevant erscheinen, nach unten zu korrigieren. Parallel dazu wird gefordert, dass der Bund zur Finanzierung der Massnahmen mindestens den Betrag bereitstellt, der durch die Umsetzung der Massnahmen des vorherigen Konzepts (2009) namentlich im Gesundheitsbereich eingespart wurde. Als der Bundesrat die Botschaft zum Entwurf aus dem Jahr 2009 unterbreitete, beabsichtigte er selbst, seine Grenzwerte etwa im Jahr 2020 anzupassen. Es ist daher höchste Zeit, die vorliegende Forderung zu prüfen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat verfolgt bereits das Ziel, die Luftverschmutzung gemäss den im Umweltschutzgesetz (USG, SR 814.01) festgelegten Schutzprinzipien zu verringern. In Anwendung dieser Kriterien legt der Bundesrat die Immissionsgrenzwerte in der Luftreinhalte-Verordnung fest (LRV, SR 814.318.142.1).
Die tatsächliche Reduktion der Luftschadstoffbelastung resultiert aus der Festlegung und der Umsetzung von Emissionsgrenzwerten in der LRV, der Übernahme von Abgasvorschriften der EU für mobile Quellen sowie den Massnahmenplänen der Kantone. Seit dem Inkrafttreten der LRV im Jahr 1986 wurden die Vorschriften im Einklang mit dem fortschreitenden Stand der Technik mehrmals verschärft. Das hat zu einem erheblichen Rückgang der Emissionsfrachten und damit zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität geführt.
In seiner Stellungnahme zur Motion 21.3858 Clivaz "Luftverschmutzung und Feinstaub der Partikelgrösse PM2.5. Revision der LRV für einen besseren Schutz der Bevölkerung" hat der Bundesrat festgehalten, dass er über die Notwendigkeit einer Anpassung der Immissionsgrenzwerte in der LRV entscheiden wird, sobald die Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL) vorliegen. Die EKL ist beauftragt, die Auswirkungen der neuen Leitlinien zur Luftqualität der WHO auf die Schweiz zu prüfen und wird voraussichtlich bis im Sommer 2023 ihre Empfehlungen vorlegen. Danach wird der Bundesrat seine Luftreinhaltestrategie prüfen.
Eine Finanzierung von Massnahmen zur Reduktion von Luftschadstoffemissionen durch den Bund, wie sie die Motionärin vorschlägt, widerspricht dem Verursacherprinzip und ist nicht mit dem USG vereinbar.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.