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23.3411 · Postulat · 2023-03-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie gemeinsam mit der Branche eine langfristige Lösung für die Krise auf dem Schweinemarkt gefunden werden könnte. Prüfenswert wären einmalige Beiträge für Bauern, die auf einen anderen Betriebszweig umstellen oder die Bestände stark zurückfahren wollen.

Begründung

Der Schweinemarkt in der Schweiz ist gezeichnet von Hochs und Tiefs, dem sogenannten Schweinezyklus. Dies ist grundsätzlich nichts Neues und auch nicht weiter beunruhigend, doch war zuletzt das Überangebot an Schweinen so gross, dass tonnenweise Schweinefleisch in andere europäische Länder exportiert und eingefroren werden musste. Gemäss Zahlen der Branchenorganisation Proviande wurden bis Mitte Februar über 31 000 Schweine exportiert, knapp 15 000 eingefroren. Den Export finanzierten die Mäster und der Handel gemeinsam: Pro Kilogramm Schlachtgewicht nahmen sie 20 Rappen in die Hand. Auch der Bund hat mit beispiellosen Marktentlastungsmassnahmen kräftig in die Kasse gegriffen und das Einfrieren von 15 000 Schweinen im Dezember mitfinanziert.

Inzwischen zeichnet sich langsam eine Erholung ab, doch die Notlage hinterlässt Spuren: bei den Landwirten, den Händlern und den Verarbeitern. Auf Dauer kann es so nicht weitergehen, sagt auch Raphael Helfenstein von Suisseporcs: "Um den Markt wieder ins Gleichgewicht zu bringen, müssen Bauern aus dem Schweinegeschäft aussteigen". Suisseporcs rechnet mit einer Reduktion der Gesamtproduktion um rund 5 Prozent. Heisst: Der Bestand an Muttersauen muss schweizweit um 7000 Tiere schrumpfen. Für die Bauern bedeutet dies eine grosse Herausforderung, da ein spezialisierter Betrieb nicht ohne grosse Verluste aufhören oder die Bestände verkleinern kann. Hier sind der Bund und die Branche gefordert: es gilt nun zu prüfen, inwiefern Bauern bei der Umstellung unterstützt werden könnten. Einmalige Investitionshilfen oder Beiträge für die Betriebsumstellung sind zielführender, als immer wiederkehrende Marktentlastungsmassnahmen, die nur kurzfristig Abhilfe schaffen und viel Geld kosten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Corona-Lockdown der Gastrobetriebe hat die Nachfrage nach Schweinefleisch verstärkt. Im November 2022 zeichnete sich eine massive Verschlechterung der Marktsituation bei den Schlachtschweinen ab.

Das hohe Angebot an Schweinefleisch zusammen mit einem seit Jahren sinkenden Pro-Kopf-Konsum (verstärkt durch die Aufhebung der Coronamassnahmen) führten mit dem Phänomen "Schweinezyklus" zu einem grossen Überangebot an schlachtreifen Schweinen. Dank dem gemeinsamen Engagement der gesamten Fleischbranche inklusive der Schweineproduzenten konnten tierschutzrelevante Überbelegungen in den Schweineställen und ein noch stärkerer Einbruch der Produzentenpreise verhindert werden. Das BLW hat zur Unterstützung der Branche die Einlagerungsaktion von 570 Tonnen Schweinefleisch mit 1,9 Millionen Franken mitfinanziert. Der finanzielle Beitrag des Bundes erfolgte gestützt auf die rechtlichen Vorgaben in den Artikeln 10 und 13 der Schlachtviehverordnung (SV; SR 916.341) für ein saisonales Überangebot beim Fleisch. Der entsprechende Kredit stammte aus dem für solche Massnahmen vorgesehenen Kredit für Beihilfen Viehwirtschaft im ordentlichen Voranschlag des Bundes für das Jahr 2022.

Mit der Einführung der Direktzahlungen im Rahmen der Agrarpolitik 2002 hat das eidgenössische Parlament die Preis- von der Einkommenspolitik entkoppelt. Seither greift der Bund grundsätzlich nicht mehr regulierend in die Produktion und Preisgestaltung der landwirtschaftlichen Produktion ein. Entsprechend bildet sich der Marktpreis weitgehend nach Angebot und Nachfrage. Ein regulierendes Eingreifen des Bundes in den Schweinemarkt im Sinne des vorliegenden Postulats erachtet der Bundesrat deshalb nicht als opportun. Ein solches Vorgehen wäre nicht im Sinne der zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik, die der Bundesrat in seinem Bericht vom 22. Juni 2022 vorgeschlagen hat. Demnach soll die Eigenverantwortung der Branchen gestärkt werden. Zudem fehlt für die vorgeschlagenen Massnahmen wie Umstellungs- und Stilllegungsbeiträge eine Rechtsgrundlage. Der Bund hat in den Jahren 1980-1983 und von 1993-1994 zur Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion auch finanzielle Beiträge zur Stilllegung von Schweinezucht- und -Mastbetrieben und dem Abbau der Schweinbestände eingesetzt. Solche finanziellen Bundesbeiträge zur Stilllegung und Abbau von Tierbeständen haben jedoch keine nachhaltige Wirkung entfaltet.

Damit sich eine Marktsituation wie im Winter 2022 nicht wiederholt, hat der Schweizerische Schweinzucht- und Schweineproduzentenverband "Suisseporcs" eine Arbeitsgruppe Schweinemarkt eingesetzt. Sie soll Lösungsvorschläge erarbeiten, welche eine langfristig marktgerechte Schweinefleischproduktion sicherstellen soll. Der Bundesrat erachtet es als zielführend, wenn die Branche eigenverantwortlich selber Lösungen erarbeitet, damit in Zukunft im schweizerischen Schweinefleischmarkt Angebot und Nachfrage wieder besser im Gleichgewicht bleiben. Ein Engagement des Bundes in dem von der Postulantin vorgeschlagenen Sinne würde aus heutiger Sicht die eigenverantwortlichen Bestrebungen der Branche in empfindlichem Masse stören. Selbstverständlich wird der Bund aber die Bestrebungen der Branche zur Mengensteuerung im Schweinefleischmarkt aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls im Rahmen seiner gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten unterstützen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.