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23.3809 · Postulat · 2023-06-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten im Lichte des Entscheides des Bundesgerichts bezüglich der Tessiner Härtefallklausel für den Eigenmietwert (2C_605/2021 vom 4.8.22) in einem Bericht Möglichkeiten zu untersuchen, wie eine verfassungskonforme Lösung für Härtefalle geschaffen werden könnte.

Begründung

In bestimmten Fällen kann der Eigenmietwert zur einem finanziellen Problem für Besitzer:innen von selbstbewohnten Wohneigentum werden. Mit seinem Entscheid hat das Bundesgericht wohl einige kantonale Härtefallklausel über den Haufen geworfen. Entsprechend soll in einem Bericht untersucht, wie eine Lösung aussehen könnte, die insbesondere dem vom Bundesgericht angemahnten Rechtsgleichheits- und Gleichbehandlungsgebot (u.a. Art. 8 und 127 BV) Rechnung trägt.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Wird das Postulat antragsgemäss überwiesen, wartet der Bundesrat den Ausgang der Abschaffung des Eigenmietwerts im Rahmen des laufenden Geschäfts (Pa.Iv. 17.400) ab. Scheitert die Abschaffung des Eigenmietwerts im Parlament oder bei einer allfälligen Volksabstimmung, wird er den gewünschten Bericht erarbeiten.