23.3981 · Motion · 2023-09-11
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage bezüglich Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten, welche einkommens- und vermögensabhängige Krankenkassenprämien vorsieht.
Begründung
Die Krankenkassenversicherungsprämien sind für einen grossen Teil der Bevölkerung nicht mehr tragbar. Die ursprüngliche Idee, mit den Prämienverbilligungen die Haushalte zu entlasten, funktioniert nur ungenügend. Bei Einführung der Prämienverbilligung versprachen Bundesrat und Parlament zur Ermittlung der sozialpolitischen Wirksamkeit der Prämienverbilligung, das Ziel der Prämienbelastung eines Haushaltes bei maximal 8 Prozent des steuerbaren Einkommens auszumachen. Die vom Bundesrat angestrebten 8 Prozent des steuerbaren Einkommens entsprechen in etwa 6 Prozent des verfügbaren Einkommens. Neben der Nicht-Erreichung des Ziels der Solidarität und der genügenden Entlastung der Haushalte kommt hinzu, dass der administrative Aufwand enorm ist.
Gerade wenn es um die Kostenentwicklung geht, ist der Unterschied zwischen Prämien und Kosten entscheidend. Während die OKP-Prämien bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes noch 29,9 Prozent der Gesundheitskosten finanzierten, sind es heute 37,9 Prozent. Die Prämien steigen folglich auch, weil wir immer mehr über Prämien finanzieren. Würden wir immer noch wie im Jahr 1996 lediglich 29,9 Prozent des Gesundheitswesens über die Prämien finanzieren, wären die Prämien heute um 21 Prozent niedriger.
Eine Gleichsetzung von Prämien und Kosten blendet Fragen nach der Finanzierung aus. Die bevorstehenden Prämienerhöhungen im Herbst 2023 werden denn auch besonders dem unteren Mittelstand schaden. Er und die einkommensschwachen Haushalte mit bescheidenem Einkommen werden unter einer weiter zunehmenden Finanzierung über Kopfprämien besonders leiden.
Ein reiches Land wie die Schweiz kann sich Gesundheitskosten in der Höhe von 11 Prozent des Bruttoinlandsprodukts als Solidargemeinschaft leisten, sofern sie wirklich für die Gesundheit unserer Bevölkerung eingesetzt werden. Die Mittel müssen sinnvoll eingesetzt und die Lasten fair über die Bevölkerung verteilt werden: Es braucht deshalb eine stärkere Finanzierung über die öffentliche Hand und die allgemeinen Steuern sowie ein Systemwechsel mit der Abschaffung der unsozialen Kopfprämien.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Am 16. Juni 2023 reichte Nationalrätin Manuela Weichelt eine gleichlautende Motion 23.3920 «Schluss mit den unsozialen Kopfprämien in der Krankenversicherung» ein. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 30. August 2023 zu jener Motion dargelegt, welche Überlegungen zur Ablehnung des Anliegens führen. Er verweist deshalb vorab auf diese Argumentation. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Belastung durch die Prämien für die Krankenversicherung für Teile der Bevölkerung ein Problem ist. Als sozialpolitisches Korrektiv zur Kopfprämie wurde die individuelle Prämienverbilligung eingeführt. Die Kantone gewähren Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Der Bundesrat möchte die Prämienverbilligung stärken und hat deshalb als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» vorgeschlagen, dass jeder Kanton einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung leistet. Gestützt auf diesen Vorschlag hat das Parlament am 29. September 2023 einen Gegenvorschlag verabschiedet. Dieser sieht vor, dass jeder Kanton einen Mindestbeitrag zwischen 3,5 bis 7,5 Prozent der kantonalen Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zur Verbilligung der Prämien beiträgt. Damit soll die Prämienlast für die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise tragbar bleiben. Nach wie vor vertritt der Bundesrat eine Finanzierungsstrategie mit zwei Komponenten: Eine Solidarität zwischen den Geschlechtern, Jung und Alt sowie Gesund und Krank, und eine sozialpolitische Komponente mit dem Korrektiv der Prämienverbilligung. Zudem hat der Bundesrat dem Parlament verschiedene kostendämpfende Massnahmen vorgeschlagen. Diese sind im Parlament hängig oder bereits in Kraft getreten. Sie verfolgen das Ziel, die Kosten der OKP und damit die Prämienbelastung der Bevölkerung zu senken.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.