Lexipedia

23.3993 · Interpellation · 2023-09-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Wann kommt der Bundesrat zur Einsicht, dass Testing im Kampf gegen STI von der Franchise bei jungen Menschen, insbesondere bei sich noch in Ausbildung befindenden jungen Menschen, auszuschliessen.

Per wann kann man damit rechnen, wenn nein, warum nicht?

Begründung

Die Zahl von Betroffenen, die sich mit sexuell übertragbaren Infektionen angesteckt haben, ist dramatisch:

  • Chlamydiose: + 50% seit 10 Jahren

  • Gonorrhoe (Tripper): + 150% seit 10 Jahren

  • Syphilis: + 50 % seit 10 Jahren

Dabei handelt es sich um bakterielle Infektionen, welche also mit Antibiotika behandelt werden könnten.

Allerdings besteht heute immer mehr eine Antibiotika-Resistenz, was die Behandlung deutlich erschwert.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Zahl der Diagnosen von Chlamydien, Gonorrhö und Syphilis ist in den letzten zehn Jahren tatsächlich stark angestiegen. Die Durchführung von Tests auf sexuell übertragbare Infektionen (STI), insbesondere auf Chlamydien und Gonorrhö, hat zugenommen, was der Hauptgrund für den Anstieg der Diagnosen ist. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Ip. 18.3802 Gysi «Zwanzig Prozent der Sexarbeiterinnen leiden an einer Geschlechtskrankheit. Was tut der Bund zur Verbesserung ihrer Gesundheitssituation und der Prävention?» ausführte, unterstützt der Bund mittels Finanzhilfen gemäss Artikel 50 des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) punktuell Projekte, die zur Zielerreichung des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS) beitragen, u.a. solche die den niederschwelligen Zugang zu STI-Tests fördern.Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt aktuell Testkosten für die Abklärung von STI, wenn Symptome oder ein Krankheitsverdacht vorliegen. Hierbei fällt die übliche Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) an. Präventive Analysen ohne direkten Krankheitsverdacht können von der OKP nur dann übernommen werden, wenn sie als Massnahme der Prävention in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) aufgeführt und in der Analysenliste mit einem entsprechenden Tarif gelistet sind. Aktuell ist dies nur für den HIV-Test unter bestimmten Voraussetzungen der Fall.Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht die Möglichkeit vor, einzelne Präventionsleistungen von der Franchise zu befreien, wenn diese Rahmen eines kantonalen oder nationalen Programms durchgeführt werden (Artikel 64 Absatz 6 Buchstabe d). Der Selbstbehalt bleibt geschuldet. Falls das präventive Testen (Screening auf STI) im Rahmen von entsprechenden Präventionsprogrammen erbracht wird, kann durch interessierte Fachkreise eine Franchisebefreiung beantragt werden. Wie bereits vom Bundesrat in seinen Antworten auf die Ip. 18.3595 Reynard «Präexpositionsprophylaxe. Zugang zu einer wirksamen Massnahme» und die Mo. 21.3814 Prezioso «Für eine kohärente Bundespolitik im Kampf gegen sexuell übertragbare Krankheiten» erwähnt, ist die Evaluation von neuen Leistungen im Hinblick auf die Kostenübernahme durch die OKP nicht die Aufgabe des Bundesrates. Die Prüfung von neuen präventiven Leistungen wie dem STI-Screening erfolgt auf Antrag hin durch die Eidgenössische Kommission für Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK). Die interessierten Kreise haben somit jederzeit die Möglichkeit, zuhanden der ELGK einen Antrag um Aufnahme einer bestimmten Präventionsleistung in den Leistungskatalog der OKP einzureichen. Der Entscheid über die Leistungspflicht zulasten der OKP liegt in der Kompetenz des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI), das sich dabei von der ELGK beraten lässt. Das Antragsverfahren wurde von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle im Jahre 2008 geprüft und für angemessen befunden.