23.405 · Parlamentarische Initiative · 2023-03-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Ausgangslage
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Wortlaut
Das Parlament wird ersucht, das Berufsbildungsgesetz (SR 412.10) in Artikel 49 wie folgt zu ergänzen:
Artikel 49
1. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung besteht aus öffentlichen und privaten Anbietern. Sie unterstützt Jugendliche und Erwachsene bei der Berufs- und Studienwahl sowie bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn.
2. Sie erfolgt durch Information und durch persönliche Beratung, die von öffentlichen und privaten Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterinnen und -beratern wahrgenommen werden.
3. Für Personen ohne Sek-II-Abschluss werden die Beratungen kostenlos angeboten. In allen anderen Fällen darf die staatliche Durchführung, Förderung oder Unterstützung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
4. Der Bund bestimmt eine Ombudsstelle, welche für die Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Umsetzung von Absatz 2 und 3 zuständig ist.
Begründung
Die Schweizerische Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) bestand schon immer aus privaten und öffentlichen, qualifizierten Anbieterinnen und Anbietern mit eidgenössisch anerkannter Ausbildung.
Der Schweizerische Verband für Berufsberatung (SVB) war bis 2011 Koordinator und Förderer der Berufsberatung in der Schweiz. Der Verband hielt die privaten und öffentlichen kreativen Kräfte zusammen und sorgte für eine qualitative Weiterentwicklung der Schweizerischen Berufsberatung. Dabei hat er die privaten Berufsberatungen stark einbezogen. Diese trugen wesentlich zur Entwicklung der heutigen modernen Berufs-, Studien und Laufbahnberatung bei.
Heute erbringt das neu geschaffene Schweizerische Dienstleistungszentrum für Berufsbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB) im Auftrag der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und des Staatsekretariates für Bildung Forschung und Innovation (SBFI) diese Dienstleistungen. Die Konferenz der Stellenleiterinnen und Stellenleiter der kantonalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (KBSB) hat praktisch das Monopol über Ausgestaltung und Kooperation in der BSLB. Sie beruft sich dabei auf das Berufsbildungsgesetz aus dem Jahre 2004, indem die privaten Berufs- Studien- und Laufbahnberatungen nicht erwähnt sind.
Mit ihren Weisungen an die kantonalen Beratungsstellen verdrängt die KBSB die privaten Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterinnen und -berater von ihrem angestammten Markt der Laufbahn und Karriereberatung. Selbst in Projekte wie VIAMIA, das vom Bund zu 80 Prozent subventioniert wird, wurden die privaten Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterinnen und -berater nicht einbezogen. Mit der Maxime der KBSB entwickelt sich die öffentliche Berufsberatung zu einer staatsmonopolistischen Institution, was nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, der Organisationen der Arbeit, der Kantone und des Bundes sein kann. Der laufend neue Anspruch an mehr Ressourcen ist augenfällig. Die öffentliche Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung ist verantwortlich für den Service Public. Sie soll bildungsferne Personen, ohne Sek II Abschluss, kostenlos beraten und unterstützen. Sie hat dafür zu sorgen, dass im BIZ alle anerkannten Informations- und Lernmedien zum Thema vorhanden sind und ihre Mitarbeitende die Besucherinnen und Besucher entsprechend unterstützen können. Für weniger privilegierte Personen verfügt die Schweiz mit den Institutionen RAV, IV, Arbeitsintegrationsinstitutionen und Sozialhilfe über ein Auffangnetz, das ja wiederum mit der öffentlichen Berufsberatung zusammenarbeitet.
Die privaten Berufs-, Studien- und Laufbahnberater/-innen verfügen über die gleiche eidgenössisch anerkannte Ausbildung wie die öffentlichen. Sie haben sich im Verband Laufbahnswiss (www.laufbahnswiss.ch) organisiert, welcher gemeinsame Ethik- und Qualitätsstandards sicherstellt. Die Mitglieder verfügen über langjährige Erfahrungen in der Berufs- Studien- und Laufbahnberatung. Viele sind in der Karriereberatung tätig, schulen Führungskräfte, Coaches und Mitarbeitende in Unternehmen. Einzelne sind Dozentinnen und Dozenten, bilden FH-Studierende, Beratungsfachleute und Berufsberatende aus, die später in öffentlichen oder privaten BSLB tätig sind. Sie haben langjährige Erfahrung in der Projektmitarbeit von Bund und Kantonen sowie, in der Entwicklung und Herausgabe von praxistauglichen Lernmedien zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Die privaten BSLB können daher mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihren fachlichen Spezialisierungen im Bildungs- und Arbeitsmarkt einen wichtigen Beitrag im Bundesprojekt "Berufsbildung 2030" leisten.
Die Schweizerische Berufs-, Studien und Laufbahnberatung wird gestärkt, wenn die öffentliche Hand die privaten Berufs-, Studien- und Laufbahnberatenden bei der Erbringung der Beratungsdienstleistungen einbezieht. Das gilt auch für Bundesprojekte wie VIAMIA, die mit dem Einbezug der privaten Beratungsanbieter ihrem eigenen Anspruch, nämlich alle Zielgruppen zu erreichen, besser gerecht werden können. In diesem Sinne wirkt sich die Gesetzesrevision kostensparend und effizienzsteigernd für die öffentliche BSLB aus.
Mit vorliegendem Initiativtext passen wir im BBG 2004, den Artikel 49 gemäss dem neueren Weiterbildungsgesetz, WEBIG 2017, Artikel 9, an. Damit wird eine faire Basis für eine konstruktive und wettbewerbsgerechte Kooperation zwischen öffentlicher und privater Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung sichergestellt.
Verhandlungen
20.11.2023 Pa.Iv. Zurückgezogen