23.430 · Parlamentarische Initiative · 2023-05-04
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Die Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen wird mit folgenden Eckpunkten umgesetzt:
- Der Bund oder die Kantone erheben eine Ergänzungssteuer
- Die zusätzlichen Einnahmen gehen zu je 50 Prozent an Bund und Kantone
- Die Rückzahlung an die Kantone erfolgt bis zu einem Maximalbetrag von 400 Franken pro Einwohner:in. Die darüber hinaus gehenden Anteile werden an alle Kantone gleichmässig umverteilt.
Begründung
Das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (OECD-Mindeststeuer) ist uneingeschränkt zu begrüssen. Allerdings muss bei der nationalen Umsetzung darauf geachtet werden, dass die innerschweizerische Verteilung der Zusatzeinnahmen die Ungleichheit zwischen den Kantonen nicht weiter verschärft.