24.3160 · Interpellation · 2024-03-13
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Bundesbeschluss vom 22. Juni 2001 und den Ausführungen des Bundesrats im Abstimmungsbüchlein zu den Volksabstimmungen vom 2. 12. 2001 soll die Schuldenbremse vorschreiben, dass Bundesrat und Parlament nicht mehr ausgeben als eingenommen wird. Allerdings ist ebenfalls vorgesehen, dass der Bund auf ausserordentliche Situationen flexibel reagieren kann.
In seiner Botschaft vom 5. Juli 2000 hielt der Bundesrat denn auch fest, dass eine Ausnahmeregelung für nicht steuerbare Eventualitäten nötig sei. Namentlich erwähnt sind Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse, schwere Rezessionen oder andere besondere Entwicklungen (z. B. Asylwesen).
Aufgrund zahlreicher schwerer Krisen und aufgrund von neuen Aufgaben steht der Bundeshaushalt unter Druck. Zu nennen sind die Corona-Pandemie, Rettungsschirme für Axpo und Crédit Suisse, der Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine mit grossen Auswirkungen auf die Verteidigungsfähigkeit der Armee, den Asylbereich (Schutzstatus S) und die humanitäre Hilfe.
Gleichzeitig zeigt sich der Bundesrat recht ideenlos, wie die wachsenden Herausforderungen finanziert werden können. Mit der Verzögerung des Armeeaufwuchses und Querschnittkürzungen umgeht er die wahre Diskussion. Mit der angenommenen Initiative für eine 13. AHV-Rente und weiteren potentiell milliardenschweren Vorlagen steigt der Druck zunehmend. Grössere Einsparungen und höhere Einnahmequellen sind kaum mehrheitsfähig und bedürfen zum Teil Verfassungs- oder Gesetzesänderungen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Warum erhöht der Bundesrat den Druck auf die Schuldenbremse, indem er die im Gesetz und der damaligen Botschaft explizit festgehaltenen Ausnahmebestimmungen – insbesondere auf den Angriffskrieg Russlands – nicht nutzt?
Wann nimmt der Bundesrat eine ehrliche politische Gewichtung der Staatsaufgaben vor an Stelle von linearen Kürzungen oder Fristerstreckungen?
Warum gewichtet der Bundesrat die Schuldenbemse höher als andere verfassungsmässige Aufgaben wie die Landesverteidigung oder den Schutz der Bevölkerung?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schuldenbremse soll verhindern, dass die Bundesfinanzen durch chronische Milliardendefizite aus dem Ruder laufen. Die Verfassung verpflichtet Bundesrat und Parlament deshalb, mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben. Ausserordentliche Ausgaben lässt die Schuldenbremse nur bei aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbaren Entwicklungen zu. Dies ist bei den Ausgaben für die Schutzsuchenden aus der Ukraine der Fall, die seit 2022 ausserordentlich geführt werden. Damit wird der ordentliche Haushalt jährlich um rund 1 Milliarde entlastet. Ausgabenerhöhungen, die steuerbar und auf Dauer angelegt sind – wie die höheren Armeeausgaben – und die nicht durch das Einnahmenwachstum finanziert sind, müssen hingegen entweder durch ausgabenseitige Sparmassnahmen oder durch Steuererhöhungen ausgeglichen werden (vgl. hierzu auch die Stellungnahmen des Bundesrats zur Mo. Salzmann 23.3843 und Mo. FK-N 23.4350). Das gegenwärtige Ungleichgewicht im Bundeshaushalt ist nicht auf zu tiefe Einnahmen, sondern auf das zu hohe Ausgabenwachstum zurückzuführen. Die Aufwendungen insbesondere für die AHV und für die Armee wachsen in den nächsten Jahren deutlich schneller als die Einnahmen des Bundes. Gleichzeitig bleiben die Ausgaben im Migrationsbereich hoch. Alle Bundesaufgaben sind in der Verfassung angelegt. Die Schuldenbremse macht keine Vorgabe, ob das strukturelle Gleichgewicht im Haushalt durch tiefere Ausgaben oder höhere Einnahmen erreicht werden soll. Dies ist Aufgabe von Bundesrat und Parlament. Der Bundesrat hat kurzfristig umsetzbare Massnahmen getroffen, um in den Jahren 2024 und 2025 die strukturellen Finanzierungsdefizite zu beseitigen. Dazu gehören auch ein weniger rascher Anstieg der Armeeausgaben und lineare Kürzungen bei den übrigen schwach gebundenen Ausgaben. Für die Folgejahre will der Bundesrat wieder strategischen finanziellen Handlungsspielraum gewinnen. Zu diesem Zweck hat er beschlossen, eine umfassende Überprüfung der Aufgaben und Subventionen durchzuführen, die auch bei den stark gebundenen Ausgaben ansetzen soll. Er hat hierzu auch eine Expertengruppe eingesetzt.