Lexipedia

24.3257 · Motion · 2024-03-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche die Transparenz und Fairness im Bereich der Influencer-Werbung in der Schweiz fördert. Angesichts der aktuellen Situation, ist nur eine Minderheit der kommerziellen Partnerschaften von Influencer:innen transparent deklariert. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, klare und verbindliche Regeln zu etablieren.

Begründung

Mit der Verbreitung sozialer Medien wie Instagram kam auch der Aufstieg der Influencer:innen (Deutsch: Beeinflusser:innen). Solche Influencer:innen sind für ihre Fans Vorbilder in Sachen Mode, Fitness, Entschlackungstees, Nahrungsergänzungsmittel, Schönheit bzw. Schönheitsprodukte, Kochen etc. Deren Empfehlungen gelten viel und sind der Werbeindustrie darum viel Geld wert. Gemäss einer EU-Untersuchung veröffentlichen 97 Prozent der Influencer:innen kommerzielle Inhalte, jedoch deklarieren nur 20 Prozent diese Partnerschaften transparent.

Konsumenten dürfen nicht durch versteckte Werbung getäuscht werden. Umso mehr, wenn die Zielgruppe sehr jung und leicht beeinflussbar ist. Die fehlende Deklaration von Werbung zeigt auf, dass in der aktuellen Situation Handlungsbedarf besteht. Die Selbstregulierung der Branche und Agenturen für Influencer haben zur Professionalisierung beigetragen. Dennoch braucht es jetzt klar und verbindliche Regeln für Influencer:innen, um die Transparenz und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Rechtsvergleichend und als Orientierungspunkt könnte die neue Influencer-Gesetzgebung in Frankreich herangezogen werden.

Konkret ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um klare Linien für die Werbedeklaration durch Influencer festzulegen. Dies sollte zeitnah erfolgen, um der zunehmenden Unübersichtlichkeit in der Branche entgegenzuwirken. Im Gesetz sollen Massnahmen enthalten sein, um Influencer:innen und Auftraggeber:innen über die bestehenden Regeln aufzuklären und ihre Sensibilisierung für die Bedeutung transparenter Werbedeklaration zu fördern. Des Weiteren sollte eine staatliche Behörde ins Leben gerufen oder eine bereits Bestehende beauftragt werden, proaktiv zu handeln, wenn Werbung nicht eindeutig deklariert wird. Durch diese Massnahmen kann Rechtssicherheit und der Vollzug der Gesetzgebung im Bereich der Internetwerbung sichergestellt werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist bewusst, dass die Bedeutung von Influencerinnen und Influencern auf Social Media Kanälen in den letzten Jahren zugenommen hat. Ebenfalls ist bekannt, dass ein gewisser Anteil dieser Influencerinnen und Influencer Werbung macht, welche sie nicht explizit als solche deklarieren.Der Bundesrat weist darauf hin, dass Werbung von Influencerinnen und Influencern grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, SR 241) fällt. Die allgemeinen Grundsätze des Gebots von Treu und Glauben im Wettbewerb (Art. 2 UWG) sowie des Täuschungs- bzw. Irreführungsverbots (Art. 3 Abs. 1 Bst. b UWG) müssen auch von Werbung betreibenden Influencerinnen und Influencern eingehalten werden. Ob die erwähnten Gesetzesbestimmungen eingehalten werden oder nicht, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Allfällige Widerhandlungen gegen das UWG können durch Zivilverfahren unterbunden und/oder nach Massgabe von Art. 23 UWG strafrechtlich geahndet werden.Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK), die Selbstregulierungsorganisation der Kommunikationsbranche, hat sich bereits verschiedentlich mit Beschwerden im Zusammenhang mit Werbung von Influencerinnen und Influencern befasst und eine klare Praxis entwickelt. Demnach besteht keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für kommerzielle Kommunikation (=Werbung) zugunsten Dritter, wenn diese unter Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls klar als Werbung erkennbar ist. Für die Beurteilung berücksichtigt die SLK insbesondere das Verständnis der massgebenden Zielgruppe (die sogenannten Durchschnittsadressaten), den Gesamteindruck und den Charakter des Mediums.Aufgrund der eindeutigen Praxis der SLK erachtet der Bundesrat die geltende Regelung bezüglich Werbung durch Influencerinnen und Influencer als klar. Er kann keine Rechtsunsicherheit feststellen. Es ist ausserdem darauf hinzuweisen, dass Entscheide der SLK grundsätzlich beachtet werden. Das kostengünstige und bewährte Beschwerdeverfahren bei der SLK sollte deshalb nach Ansicht des Bundesrats beibehalten werden. Der Bundesrat erachtet daher die aktuell geltende Gesetzeslage als ausreichend, weswegen es unverhältnismässig wäre, eine spezialgesetzliche Regelung zu erlassen und eine staatliche Behörde mit einer proaktiven Kontrolle der Werbung von Influencerinnen und Influencern zu beauftragen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.