24.3309 · Motion · 2024-03-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, als Eigner der SBB von dieser zu verlangen, dass diese in einem Konzept konkret aufzeigt, in welchen Jahren (Fahrplanwechsel) sie welche neuen internationalen Verbindungen (Tages- wie Nachtzüge) anbieten möchte und für welche davon sie eine konkrete Anschubfinanzierung gestützt auf das CO2-Gesetz beantragen wird.
Begründung
Das Parlament wird in der Frühlingssession 2024 die Beratung des CO2-Gesetzes abschliessen. Dem Bundesbeschluss über die Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene 2025 – 2030 hat das Parlament bereits zugestimmt.
Die Nachfrage nach Plätzen in den internationalen Zügen (Tages- wie Nachtverbindungen) ist erfreulicherweise gross, nicht nur in der Schweiz, sondern auch in andern Ländern wie zum Beispiel Österreich. Es ist deshalb wichtig, dass das Angebot möglichst rasch substanziell ausgebaut wird (wie dies die SBB auch stets erwähnt), namentlich neue Nachtzugsverbindungen nach Rom und Barcelona oder Tagesverbindungen nach London.
Den internationalen Personenverkehr auf der Schiene betreibt die SBB in Kooperation mit den Staatsbahnen der benachbarten Länder. Die SBB machte in der Vergangenheit stets geltend, dass ein substanzieller Ausbau von der Annahme dieses Beschlusses bzw. der Revision des CO2-Gesetzes abhänge. Nun liegen diese vor. Mit der Annahme des Kredits (Anschubfinanzierung) stellt sich nun die Frage, wann und welche neuen Verbindungen von den SBB angeboten werden. Die Kundinnen und Kunden, aber auch die Steuerzahlenden haben zu Recht die Erwartung, dass die SBB betreffend Ausbau des Angebots an Tages- und Nachtzügen zügig ein konkretes Konzept erarbeitet bzw. ein allfällig bestehendes überarbeitet, dieses bekannt macht und dann auch umsetzt.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Verwaltung ist aktuell an der Erarbeitung der ausführenden Verordnungsbestimmungen zum CO2-Gesetz, darunter auch der finanziellen Förderung des internationalen Personenfernverkehrs auf der Schiene. Gefördert werden sollen primär Nachtzüge. Vorgesehen ist eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2025. Im Sommer 2024 wird der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Verordnungsanpassungen durchführen. Teil dieser Verordnungsbestimmungen sind Präzisierungen zu den Voraussetzungen und zum Prozess für die Gewährung von Betriebs- oder Investitionsbeiträgen. Nach aktuellem Stand der verwaltungsinternen Arbeiten ist vorgesehen, dass alle interessierten Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Erfahrungen im grenzüberschreitenden Personenfernverkehr Konzepte und damit Gesuche für eine Unterstützung einreichen können. Neben der SBB könnten somit auch weitere Unternehmen Konzepte einreichen. Die Konzepte werden durch das Bundesamt für Verkehr bewertet hinsichtlich der grösstmöglichen Verminderung von Treibhausgasemissionen durch die Verlagerung von Luftverkehr auf die Schiene. Der Bundesrat sieht daher keinen Bedarf, von der SBB ein zusätzliches Konzept anzufordern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.