Lexipedia

24.3377 · Interpellation · 2024-03-15

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Als Reaktion auf den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 führte Israel im unter Blockade stehenden Gazastreifen eine neue Militäroperation durch, die schreckliche Folgen hatte: Mehr als 1,5 Millionen Menschen wurden vertrieben, mehr als 31 000 Palästinenserinnen und Palästinenser wurden getötet – fast die Hälfte davon Kinder – und 75 000 Menschen wurden verletzt. Darüber hinaus zerstörte die israelische Armee systematisch Spitäler, Schulen, Sporteinrichtungen, Bibliotheken, Museen, historische Gebäude, Moscheen und Kirchen. Mitte März, nachdem die ersten Menschen verhungert waren, wiesen sowohl der UN-Generalsekretär als auch internationale humanitäre Organisationen eindringlich darauf hin, dass die palästinensische Zivilbevölkerung in Gaza akut von einer extremen Hungersnot bedroht sei, da Israel sich weigere, ausreichend Wasser und humanitäre Hilfe nach Gaza zu bringen. Die beispiellose Brutalität und offensichtliche Unverhältnismässigkeit der israelischen Militäroperation veranlasste Südafrika, beim Internationalen Gerichtshof Klage gegen Israel einzureichen. Dieser erliess eine einstweilige Verfügung, mit der Israel aufgefordert wurde, alle Handlungen, die nach dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes verboten sind, unverzüglich einzustellen. Der UN-Generalsekretär, die Verantwortlichen zahlreicher humanitärer Organisationen sowie sehr viele Staaten und Menschen auf der ganzen Welt fordern einen sofortigen Waffenstillstand und verlangen, dass Israel ausreichend humanitäre Hilfe für die gesamte leidende Zivilbevölkerung in den Gazastreifen lässt. Zudem wurden seit dem Beginn der Militäroperation im Gazastreifen auch im besetzten Westjordanland mehr als 500 Zivilpersonen von israelischen Siedlern oder Streitkräften getötet, was gegen die Genfer Konventionen verstösst.

Vor diesem dramatischen Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche konkreten Massnahmen hat er ergriffen, um seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen und Israel dazu zu bewegen, die Genfer Konventionen und das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes einzuhalten, und um eine organisierte Aushungerung des palästinensischen Volkes zu verhindern?

2. Wann will der Bundesrat die humanitäre Hilfe im Nahen Osten und die Beiträge an die UNRWA wiederaufnehmen, um der Bevölkerung zu helfen und eine Hungersnot zu verhindern?

3. Welche konkreten Schritte hat der Bundesrat unternommen, um Israel dazu zu bewegen, den illegalen Siedlungsbau auf dem Territorium Palästinas, der gegen das Völkerrecht und zahlreiche Resolutionen des Sicherheitsrates und der Generalversammlung der UNO verstösst, zu beenden?

4. Welche konkreten Schritte hat die Schweiz unternommen, um einen Dialog für einen dauerhaften Frieden zwischen Israel und Palästina zu ermöglichen, wie es bei der Genfer Initiative der Fall war, bevor das EDA die Finanzierung einstellte?

5. Wann gedenkt der Bundesrat den Staat Palästina anzuerkennen, der heute von 139 der 193 UN-Mitgliedsstaaten anerkannt wird, ist es doch offensichtlicher denn je, dass dauerhafter Frieden nur dann möglich ist, wenn neben dem Staat Israel auch der Staat Palästina anerkannt und gestärkt wird?

6. Beabsichtigt der Bundesrat, gewalttätigen israelischen Siedlern, die palästinensische Zivilpersonen im Westjordanland angreifen, die Einreise in die Schweiz zu verweigern?

7. Wann gedenkt der Bundesrat zwingend vorzuschreiben, dass bei israelischen Produkten, die aus völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen in die Schweiz importiert werden, die Herkunft korrekt und vollständig angegeben wird, wie dies in der Europäischen Union seit 2011 obligatorisch ist.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ruft alle Parteien auf ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Er erwartet von Israel, dass es sich an die Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Januar und 28. März 2024 hält. Die Schweiz vertritt diese Positionen auf multilateraler Ebene und in ihren bilateralen Kontakten.

2. Wie vom Parlament im Dezember 2023 beschlossen (23.041), werden die humanitären Gelder für den Nahen Osten nach Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen und in Tranchen ausbezahlt. In Bezug auf die UNRWA erwartet der Bundesrat weitere Informationen aus der laufenden Untersuchung durch das Büro für interne Aufsichtsdienste der UNO. Er wertet auch die Informationen aus der unabhängigen Überprüfung der Mechanismen zur Sicherstellung der Neutralität der Institution aus, die von der ehemaligen französischen Aussenministerin, Catherine Colonna, geleitet wird.

3. Der Bundesrat bekräftigt, dass Siedlungen nach dem humanitären Völkerrecht illegal sind. Die Schweiz ruft Israel auf bilateraler und multilateraler Ebene auf, von Massnahmen abzusehen, die dauerhafte Veränderungen im besetzten Gebiet einführen würden, und alle diesbezüglichen Entscheidungen rückgängig zu machen.

4. Der Bundesrat setzt sich weiterhin für einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten ein. Die Förderung des Dialogs zwischen der israelischen und der palästinensischen Gesellschaft sowie innerhalb jeder dieser Gesellschaften bleibt ein zentrales Element des schweizerischen Engagements, insbesondere durch die Aktivitäten des Sonderbotschafters für die MENA und das Friedensprogramm der Abteilung Frieden und Menschenrechte des EDA.

5. Der Bundesrat unterstützt seit vielen Jahren die Schaffung eines souveränen palästinensischen Staates auf der Grundlage der Grenzen von 1967, der Seite an Seite mit Israel lebt. Der Zeitpunkt für die Anerkennung eines palästinensischen Staates wird kommen, wenn dieser konkret zu einem dauerhaften Frieden im Nahen Osten beitragen kann.

6. Der Bundesrat verurteilt die Gewalttaten von Siedlern gegen palästinensische Zivilisten. Das Embargogesetz erlaubt es der Schweiz nicht, eigenständige Sanktionen zu verhängen. Die EU hat am 19. April 2024 im Rahmen ihres umfassenden Sanktionsregimes im Bereich der Menschenrechte Sanktionen gegen israelische Siedler erlassen. Der Bundesrat behält sich die Möglichkeit vor, in sehr spezifischen Fällen punktuell und gezielt thematische Sanktionen der EU zu übernehmen. Dabei wird er eine Interessenabwägung anhand verschiedener aussenpolitischer und rechtlicher Kriterien vornehmen.

7. Wie in der Antwort auf Ip. 20.3427 illustriert, ist die Angabe von "Westjordanland", "Gazastreifen" oder "Golan" für Waren aus den besetzten arabischen Gebieten obligatorisch. Die Angabe von "Israel" ist nur zulässig, wenn die Einfuhren aus dem Gebiet Israels gemäss den Grenzen von 1967 stammen. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Schweizer Regelung hinreichend klar ist.